Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon Livia » Sa 15. Dez 2012, 10:23

Alex schrieb
Man kommt sich wirklich vor wie in einem soeben militärisch unterlegenen und besetzten Land, dessen Zivilbevölkerung einer unkontrollierten Sodateska ausgeliefert ist. Nur dass dieser Terror nicht von fremden Militärs, sondern von Politikern ausgeht, die die Prügelknaben und -mädchen selbst gewählt haben.


Das denke ich auch schon lange, weil man aber keine Gegenmassnahmen unternimmt, wird sich diese Art von Volkssport immer weiter verbreiten. Die Eltern wissen meistens nicht was ihre Sprösslinge in ihrer Freizeit machen. Da wären längst wieder härtere Massnahmen gefragt bei der Erziehung, nicht Prügel, sondern Strafen die auch weh tun, aber nützlich sind.

Diese Jungs müssten lernen zu arbeiten, es gibt genug Institutionen die das umsetzen können. Bauern, Gechäfte wie zum Beispiel Botengang, Zeitungen austragen, Putzen in Altersheimen, und vieles mehr. Umsetzen müsste man das aber schon und ohne langes Wenn und Aber.

Hier hat man schon seit einigen Jahren wieder die Arbeitserziehungsanstalen eröffnet, man hört aber nie was in den Medien oder Presse davon, obwohl es sie wieder gibt und wo junge Männer mit Problemen hinkommen.

Vom Kloster zur Arbeitsanstalt
Wo liegt Kalchrain


«Arbeitserziehungsanstalt»; dieser Name passt nicht mehr ins Bild unserer Zeit!
Die Bezeichnung könnte ebensogut lauten: Sozialpädagogische Institution mit individueller
pädagogischer und therapeutischer Ausrichtung in den Bereichen Verhaltensauffälligkeiten,
Persönlichkeitsentwicklung, Suchtbehandlung und Berufsausbildung
http://www.kalchrain.tg.ch/documents/Brosch%C3%BCre.pdf

Davon gibt es mehrere in der Schweiz.

Einrichtung des schweizerischen Strafvollzugs. Arbeitsscheue oder in ihrer charakterlichen Entwicklung erheblich gestörte Straffällige, die zur Tatzeit nicht älter als 25 Jahre waren, können (anstelle einer Strafe) durch den Richter in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen werden, wenn zu erwarten steht, dass hierdurch künftige Straffälligkeiten vermieden werden (Art. 100bis StGB).
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

Erich Fromm
Benutzeravatar
Livia
 
Beiträge: 12595
Registriert: Fr 5. Aug 2011, 11:30
Wohnort: Schweiz

Re: Beleg für den mangelhaften Schutz der Bürger

Beitragvon AlexRE » So 23. Dez 2012, 14:05

Livia hat geschrieben:
Alex schrieb
Man kommt sich wirklich vor wie in einem soeben militärisch unterlegenen und besetzten Land, dessen Zivilbevölkerung einer unkontrollierten Sodateska ausgeliefert ist. Nur dass dieser Terror nicht von fremden Militärs, sondern von Politikern ausgeht, die die Prügelknaben und -mädchen selbst gewählt haben.


Mit der Formulierung bin ich - wie vorauszusehen war - auf einem stark von politisch korrekten Teilnehmer frequentierten Forum auf empörten Widerspruch gestoßen. Ich musst das deshalb noch einmal näher erläutern:

Zitat von Brettermeier
Selbstverständlich muss du das nicht. Du gibst dich nur selber der Lächerlichkeit Preis wenn du vollkommen unreflektiert davon fasselst wie du in einem besetzten Land unter dem Terror (und ich zitiere) einer unkontrollierten Sodateska zu leiden hast.

Lächerlich macht sich der, der der einen Unterschied zwischen dem von Soldaten und dem von Zivilisten zum Krüppel getretenen Menschen konstruieren wollen, wenn den Verbrechern in beiden Fällen keine rechtliche Verfolgung droht, die sie als solche begreifen können. Und das ist bei Bewährungsstrafen für schwere Gewaltverbrechen oft nicht der Fall. Dass zivile Verbrecher für sie folgenlos Menschen derartig terrorisieren können, ist aber erst seit wenigen Jahrzehnten möglich. Vorher gab es das Jahrtausende lang nur als den Sonderfall der straflos in fremden Ländern Terror verbreitenden Soldateska. Deshalb ist mein Vergleich richtig und notwendig.

Und das ist ein Schlag mit der Faust ins Gesicht von jedem der nicht das Glück hat in einem Rechstaat zu leben und nicht auf Revison Wiederaufnahme oder gar Verteidigung hoffen kann.


Das ist es am allerwenigsten. In einem Unrechtsstaat, in dem ganz unverhohlen das Recht des Stärkeren gilt und der Terror gegen Schwächere ganz offenkundig ist, mutiert derjenige, der sich unerschrocken zur Wehr setzt, automatisch zum Freiheitskämpfer. Wenn man sich dagegen unter den Bedingungen einer vorgetäuschten Rechtsstaatlichkeit gegen Willkür zur Wehr setzt, wird einem ein Notwehrexzess angedichtet und das Stigma "Krimineller" angeheftet. Den Täter zum Opfer zu erklären und das Opfer zum Täter, ist eine Verletzung der Menschenwürde zu Lasten des wirklichen Opfers in einem Ausmaß und in einer Tiefe, die ein unverhohlener Unrechtsstaat niemals begehen könnte. Mithin ist die spezifische Menschenrechtsverletzung, um die es auf diesem thread geht, unter der Willkürherrschaft geheuchelter Rechtsstaatlichkeit immer gravierender als unter primitiven Formen von Willkürherrschaft.

http://www.politopia.de/innenpolitik/32 ... ist-8.html
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Vorherige

Zurück zu Staatliches Gewaltmonopol und Sicherheit der Bürger

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste