Verbannung aus der Sozialhilfe als Strafe?

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Verbannung aus der Sozialhilfe als Strafe?

Beitragvon GasGerd » Fr 12. Aug 2011, 13:55

Der britische Premierminister Cameron erwägt den Entzug von Sozialleistungen als Konsequenz für die gegenwärtig die Medien bestimmenden Randalierer, Brandstifter und Plünderer. Der gmx - thread zu dem Thema hält sich seit gestern in den top ten. Ich kopiere deshalb meinen gestrigen Beitrag dort hierher:

Auf den ersten Blick ist das mal wieder populistisches Politiker - Blabla, weil der Ausschluss aus dem sozialen Netz als zusätzliche quasi - Bestrafung für Kriminelle mit absoluter Sicherheit vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der Luft zerrissen würde.

Auf den zweiten Blick ist mir der Gedanke allerdings durchaus sympathisch, weil mir umgekehrt der Gedanke sehr unsympathisch ist, dass die durch den ekelhaften Mob verletzten Menschen und die, deren Häuser und Autos abgefackelt wurden und deren Eigentum geraubt wurde, mit ihrem durch Arbeit verdienten Geld in den nächsten Jahren nicht nur verlorenen Wohlstand wiederherstellen, sondern mit dem an den Staat abgeführten Teil des verdienten Geldes das bequeme und sorgenfreie Leben des Gesindels finanzieren muss, das ihnen willkürlich Schaden zugefügt hat.

Insbesondere bei durch Gewalttaten körperlich verletzten Steuerzahlern hat das auch schon wieder etwas von einer Menschrechtsverletzung, mit der der EGHMR natürlich üüüüberhaupt nichts zu tun hat.

Vielleicht hat die Idee ja Chancen, wenn sie sorgfältig als Strafgesetz ausgearbeitet wird und die Folgen der Entfernung aus dem herkömmlichen sozialen Netz etwas abgefedert und gesetzlich genau geregelt werden, also hinreichende Plätze in Obdachlosenunterkünften bereitstehen müssen (alte Kasernen z. B.) und eine bestimmte Lebensmittelgrundversorgung festgelegt wird.

Ob der EGHMR sich wirklich kategorisch jeder wirksamen Abschreckung solcher Krimineller versperren würde, ist nämlich noch lange nicht raus. Bis jetzt hatten fast alle beanstandeten europäischen Gesetze schon ein ganz erhebliches Potential an Rechtsstaatswidrigkeit. Es kommt also darauf an, wie sorgfältig man so eine weitreichende Gesetzesänderung ausarbeitet.


gmx.de > Keine Wohnung für Randalierer
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Re: Verbannung aus der Sozialhilfe als Strafe?

Beitragvon Staber » Fr 12. Aug 2011, 17:11

Die größte Ursache für dieses Übel ist der Floh im Ohr dieses Gesindels, welcher ihnen seit Jahrzenten lauter und lauter zuflüstert, sie hätten doch ohnehin keine Perspektiven aufgrund ihrer sozialen Lage und würden von der rassistischen Gesellschaft ohnehin nur diskriminiert und ausgegrenzt.
Dieser Floh wurde aus meiner Sicht vor allem durch sozialpädagogische Verständnispolitik/-Justiz, hip hop Musik, Ghetto-Filme und echte(!) Rassenkonflikte von damals erzeugt.
Das Resultat ist nun nicht der Wille nach politischen Veränderungen, sondern einfach nur das Gefühl, dass ihre vermeintliche Hoffnungslosigkeit, ihre assozialen Taten legitimiert.

Bevor man nach weiteren Ursachen forscht, sollte man ersteinmal die, vor allem in den letzten 10-15 Jahren zustandegekommene geistige Verwahrlosung, sowie den Werteverfall der Gesellschaft, ergründen und vorallem anerkennen.Die Verbannung aus der Sozialhilfe ,oder aus Wohnungen, wird kein hilfreiches Mittel sein, da die Jugendlichen andere Geldquellen auftun, die weitaus schlimmere Folgen haben.

Gruß staber
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Re: Verbannung aus der Sozialhilfe als Strafe?

Beitragvon AlexRE » Fr 12. Aug 2011, 17:26

Staber hat geschrieben:Die Verbannung aus der Sozialhilfe ,oder aus Wohnungen, wird kein hilfreiches Mittel sein, da die Jugendlichen andere Geldquellen auftun, die weitaus schlimmere Folgen haben.

Gruß staber



Die tun sie jetzt auch schon auf, nur dass dabei bislang keiner den Verlust der gesichterten ökonomischen Basis auf Staatskosten verliert. Solange noch kein Staat asoziale Kriminelle sozialrechtlich massiv schlechter stellt als rechtstreue Bürger, kann auch niemand das damit verbundene Abschreckungspotential beurteilen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Verbannung aus der Sozialhilfe als Strafe?

Beitragvon GasGerd » Sa 13. Aug 2011, 17:10

Auf gmx meint der Teilnehmer @schwafel, dass sozialrechtliche Konsequenzen eine Art Zweitbestrafung wären, die eine Zwei - Klassen - Gesellschaft bedeuteten und rechtsstaatswidrig seien. Das sehe ich überhaupt nicht so:

schwafel

"Tatsache bleibt, dass hier neben dem Strafrecht ein zusätzliches Mittel zur Disziplinierung sozialer Unterschichten geschaffen wird, dass unabhängig von der Art der Straftat erstmal nicht gegen Vermögende und Gutverdienende angewandt werden kann."

Na und?

Dafür kann die Gesellschaft das (massive!) Disziplinierungsmittel der Schadensersatzpflicht (+ Schmerzensgeld und neuerdings auch in Deutschland Strafschadensersatz zu Abschreckungszwecken) nur gegen Vermögende und Gutverdienende richten. Aggressive und kriminelle Unterschichtler zeigen erst dem Gerichtsvollzieher zwei Finger und dann ihren Opfern den Mittelfinger. Anschließend holen sie sich ihre Stütze vom pfändungsgeschützten Konto ab.

Deine "Zweiklassenjustiz" kannst Du in dem Zusammenhang mit Camerons Idee wirklich in der Preife rauchen.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12809519?sp=602#jump
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