Schweiz

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Re: Schweiz

Beitragvon GasGerd » Di 11. Jun 2013, 16:36

Livia hat geschrieben:Asylgesetz klar angenommen

Das Volk sagt einmal mehr Ja zu Verschärfungen im Asylwesen. Das neue Asylgesetz wird klar angenommen. Alle Kantone sagen Ja, ebenso wie 78,4 Prozent der Stimmenden.
....
http://www.srf.ch/news/schweiz/abstimmu ... angenommen


Dazu gibt es einen top - ten - thread auf gmx, auf dem auch die Volksinitiative zum BGE thematisiert wurde:

Von S. 1 des threads:

thom | 18301 Beiträge

Das find ich viel spannender:

“Das bedingungslose Grundeinkommen gilt als Utopie. In der Schweiz könnte sie Wirklichkeit werden. Das Volk zu befragen, ist riskant. Nicht immer entscheidet es so, wie Politik und Wirtschaft es wollen.”



http://www.grundeinkommen.ch/wie-kann-d ... nitiative/
---------------------

Zitat aus dem Artikel:

"Erwerbseinkommen
Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) bedeutet im Prinzip nicht mehr Geld. Denn es ersetzt wie die Sozialleistungen auch die bestehenden Erwerbseinkommen. Ein Beispiel: Arbeitnehmer A verdient heute 7500 Franken. Künftig erhält er 2500 Franken. Das Gehalt könnte also auf 5000 (7500 minus 2500) Franken sinken, ohne dass der Arbeitnehmer eine Einbuße hätte.

Steuer
Der Arbeitgeber hätte damit 2500 Franken weniger Lohnkosten. Dafür kämen aber durch eine „BGE-Steuer“ in Höhe von rund 50 Prozent des neuen Gehalts (5000 Franken) Steuerkosten hinzu. Die Gesamtkosten für einen Arbeitsplatz würden deshalb im Durchschnitt gleichbleiben."

Das liest sich so, als würde sich das BGE für Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Nullsummenspiel auswirken, also einen Geldfluss der Marke "linke Tasche / rechte Tasche" auslösen.

Das BGE für die Leute, die dann gar nicht mehr arbeiten, fällt dabei wohl als Manna vom Himmel :lol:

Die Schweizer wären nicht so wohlhabend, wenn sie auf sowas hereinfallen würden. Die Volksinitiative hat dort praktisch keine Chance.

Es gibt einige Länder und Regionen auf der Erde, die von ihrer Wirtschaftsstruktur her geeigneter sind als die Schweiz, Erfahrungungen mit dem BGE zu sammeln, z. B. heute schon Alaska und insbesondere Namibia:

Link


Das dortige Experiment ist noch am ehesten geeignet, sich eine Meinung über das BGE zu bilden.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/18748334?sp=553#jump
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Fr 14. Jun 2013, 08:58

WAK stellt sich gegen «Lex USA»
Aktualisiert am 13.06.2013 30 Kommentare

Der Steuerdeal mit den USA fällt bei der Wirtschaftskommission des Nationalrats durch. Die WAK empfiehlt dem Nationalrat, nicht auf die «Lex USA» einzutreten.

Der Widerstand gegen das Gesetz zur Beilegung des Steuerstreits mit den USA bleibt gross. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) empfiehlt ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten, wie mehrere Kommissionsmitglieder bekannt gaben.

Dem Entscheid ging eine mehrstündige Kommissionssitzung voran, während der unter anderem Antworten des Bundesrates auf mehrere Dutzend Fragen zur Diskussion kamen. Die Kommission hörte zudem Experten an, wie Kommissionspräsident Christophe Darbellay (CVP/VS) vor den Medien sagte.

Vor allem die Gegner des Steuerstreitgesetzes aus SP, FDP und SVP monieren, dass zu wenig bekannt ist zu den Folgen des Gesetzes. Namentlich fehlen Angaben zum Programm, das die USA den Schweizer Banken anbieten wollen. Unbekannt ist beispielsweise, wie hoch die Bussen sind, welche den Banken drohen.

Nationalrat kann trotzdem eintreten

Folgt der Nationalrat seiner Kommission und tritt nicht ein, geht das Geschäft zurück an den Ständerat. Hält dieser an seinem Entscheid fest, ist wieder der Nationalrat am Zug. Tritt er ein zweites Mal nicht ein, ist das Gesetz gescheitert.

http://www.derbund.ch/schweiz/standard/ ... y/17347048
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Mi 19. Jun 2013, 17:22

Nach dem Nein im Nationalrat Ständeräte kämpfen weiter für die «Lex USA»
Publiziert: 18.06.2013

Die «Lex USA» ist nach dem deutlichen Nein der grossen Kammer wohl nicht mehr zu retten. Die Ständeratskommission gibt trotzdem nicht auf. Und auch die Economiesuisse meldet sich noch zu Wort.

Doch heute die Ernüchterung: Im Nationalrat hat der US-Steuerdeal nicht den Hauch einer Chance. Mit 126 zu 67 Stimmen bei zwei Enthaltungen will der Nationalrat gar nicht erst auf die Vorlage eintreten.

Die Nationalräte der SP, FDP und SVP hielten sich mehrheitlich an die Nein-Parolen ihrer Partei. Am Schluss fehlten über 30 Abweichler, um dem umstrittenen Geschäft zum Durchbruch zu verhelfen.

http://www.blick.ch/news/politik/staend ... 41138.html




Bernard Bertossa, Ex-Generalstaatsanwalt von Genf: «Lex USA ist gefährlicher Präzedenzfall» © TSR .

Warum der US-Deal unseren Rechtsstaat verletzt

R. L. / 11. Jun 2013 - Das Gutachten des emeritierten Staatsrechtsprofessors Rainer J. Schweizer zu Handen der Wirtschaftskommission des Ständerats.

upg. Es sei «inakzeptabel», dass Schweizer Gesetze im Eilverfahren geändert werden sollen, nur damit Banken, die gegen US-Gesetze verstossen haben, besser davon kämen. Jeder, der im Ausland angeklagt sei, könnte künftig Gleiches verlangen, warnte der frühere Genfer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa am Dienstag im Westschweizer Radio. Der frühere St. Galler Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer kommt in einem Gutachten zu Handen der Wirtschaftskommission des Ständerats zum Schluss, dass die vorgeschlagene «Lex USA» sogar Schweizer Rechtsgrundsätze und grundlegende Bürgerrechte verletze. Infosperber veröffentlicht im Folgenden das Gutachten trotz der juristischen Sprache integral (fette Auszeichnungen vom Original). Das Gutachten wurde zuerst in Weblaw veröffentlicht.

---

ORIGINALTITEL:

DAS BUNDESGESETZ ZUM STEUERSTREIT VERLETZT DEN RECHTSSTAAT UND DIE DEMOKRATIE

4. Besteht eine Dringlichkeit, das Gesetz zu beschliessen und in Kraft zu setzen?

Verfassungsrechtlich ist eine Gesetzgebung nach Art. 165 BV dann dringlich, wenn eine zeitliche Dringlichkeit besteht. Der Bundesrat beschreibt in Ziff. 5.2 der Botschaft eine Drohkulisse für bestimmte Banken und für den Schweizer Finanzplatz. Doch nach mehr als vier Jahren Verhandlungen und im Blick auf noch manche Jahre an Auseinandersetzungen um die Steuerschuldner der USA – man denke nur daran, dass über 300 Personen gegen die Anordnungen zum UBS-Staatsvertrag vor Gericht gegangen sind und immerhin um die 100 ganz oder teilweise Recht bekommen haben – ist die Dringlichkeit sehr zweifelhaft, selbst wenn die USA jetzt rascher vorwärts machen möchten und mit mehreren Klagen drohen. Ein ordentliches Rechtsetzungsverfahren der Bundesversammlung mit einer Inkraftsetzung im Herbst 2013 hindert keine Bank, schon jetzt Verhandlungen mit den US-Behörden zu führen.

Nach dem öffentlich-rechtlichen Verfahrensrecht des Bundes können Bankmitarbeitende und aussenstehende betroffene Dritte gemäss Art. 25a VwVG Entscheide der Banken über die Information der Betroffenen oder über die Herausgabe ins Ausland anfechten. Und nach Art. 25 DSG stehen den Betroffenen verschiedene öffentlich-rechtliche datenschutzrechtliche Beschwerdemöglichkeiten offen.

Wird demgegenüber geltend gemacht, dass die Vereinbarungen, die die Banken mit den Personalverbänden nach Art. 2 Abs. 1 2. Satz des Entwurfs abschliessen müssen, zwar gesetzlich verlangte, aber dennoch privatrechtliche «Gesamtverträge» pro Firma sind, so müssen die Betroffenen den zivilprozessualen Klageweg beschreiten. Das hat für diese namentlich den grossen Nachteil, dass sie ganz andere Kostenrisiken tragen als Parteien im öffentlich-rechtlichen Beschwerdefahren. Doch es spricht vieles dafür, die «Vereinbarungen» der Banken mit den Mitarbeitenden – deren Abschluss sogar nach Art. 3 Abs. 1 mit Strafen bewehrt ist – auch als öffentlich-rechtliche zu qualifizieren, denn es bestehen hoheitliche Anweisungen an Banken und Personalverbände, und die Vereinbarungen dienen öffentlich-rechtlichen Interessen (Mitarbeiterschutz und Ermöglichung der Datenlieferung zum Schutz der Banken). Die gesetzlichen und verfassungsmässigen Persönlichkeitsrechte können zudem durch solche «Gesamtverträge» höchstens erweitert, nie jedoch eingeschränkt werden. Damit ist der Rechtsweg gegen «Entscheide» einer Bank wahrscheinlich ein öffentlich-rechtlicher.

Doch nochmals: Die schweren Einschränkungen des rechtlichen Gehörs und der (offenbar gewünschte) Ausschluss des Rechtsweges an ein Gericht sind jedenfalls verfassungs- und völkerrechtlich nicht haltbar.

14. Wie erfolgt die Lieferung der Kundendaten?

Die Kundendaten werden im Gegensatz zu den Daten über Mitarbeitende oder aussenstehende Dritte im Rahmen der geltenden Verträge und Gesetze geliefert (Art. 1 Abs. 3 des Entwurfs). Gegenwärtig ist aber ausschliesslich das Doppelbesteuerungsabkommen von 1996 anwendbar, welches nur Steueramtshilfe bzw. Strafrechtshilfe bei Steuerbetrug erlaubt. Die Änderung des Abkommens von 1996 durch das Protokoll von 23. September 2009 ist noch nicht in Kraft, weil der US-Senat diese Änderungen des DBA-USA 96 noch nicht ratifiziert hat. Das heisst, eine Datenlieferung wegen Steuerhinterziehung und bloss auf Grund einer Gruppenanfrage ist zurzeit noch nicht möglich. Vor allem aber haben die US-Steuerpflichtigen volle Verfahrensrechte und alle Rechtsmittel bis zum Bundesgericht, was offenbar den Schweizer Anwältinnen und Anwälten, Treuhändern sowie Bankmitarbeiterinnen und Bankmitarbeitern möglichst versagt sein soll. Insofern müssen sich diese Personen in der Schweiz diskriminiert vorkommen.


16. Weitere Rechte der Betroffenen?

Ausdrücklich sei zum Schluss darauf hingewiesen, dass Treuhandfirmen oder Anwaltskanzleien veranlasst sein könnten, gegen eine Datenlieferung einer Bank an die US-Behörden Strafanzeige wegen unerlaubten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes nach Art. 273 StGB einzureichen. Erfolg könnte auch anderen Banken beschieden sein, welche mit sog. «Leaver-Listen» – also den Listen über sog. «Abschleicher» – denunziert werden sollen. Eine Rechtfertigung der Datenlieferung ergibt sich aus dem Gesetzesentwurf selbst nicht.

Autoren des Gutachtens:

Prof. Rainer J. Schweizer, St. Gallen, in Zusammenarbeit mit Dr. Markus H.F. Mohler, Binningen/Basel, und Rechtsanwalt Dr. Alexander M. Glutz, Zürich.

Themenbezogene Interessen (-bindung) der Autorin/des Autors

http://www.infosperber.ch/FreiheitRecht ... echtsstaat
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » So 23. Jun 2013, 15:31

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Bundesanwalt Lauber schlägt Frühwarnsystem für den Finanzplatz vor

Um die Verwundbarkeit des Schweizer Finanzplatzes frühzeitig zu erkennen, schlägt Bundesanwalt Michael Lauber die Schaffung einer Analysestelle vor. Diese soll für Bundesrat, Parlament und für die Finanzinstitute als Frühwarnsystem dienen.

Das Analysezentrum müsste innerhalb der Verwaltung "hoch oben" angesiedelt und unabhängig sein, sagte Lauber der "SonntagsZeitung" im Interview. Es sollte "einflussreich und vertrauenswürdig sein, damit man auf dessen Warnungen hört."

Keine Überschneidung sähe Lauber mit den Aufgaben der Finanzmarktaufsicht Finma. Als Aufsichtsbehörde sanktioniere die Finma letztlich ihre Beaufsichtigten. Eine umfassende Melde- und Analysestelle sei anders ausgerichtet.

Hier gehe es um Informationen, die früher ansetzten, eventuell lange bevor etwas zu einem "Fall" werde. Nur so könne die Stelle auch als Frühwarnsystem funktionieren.
(sda)

http://www.bluewin.ch/de/index.php/22,8 ... nland/sda/
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Re: Schweiz

Beitragvon AlexRE » So 23. Jun 2013, 16:05

Um die Verwundbarkeit des Schweizer Finanzplatzes frühzeitig zu erkennen, schlägt Bundesanwalt Michael Lauber die Schaffung einer Analysestelle vor. Diese soll für Bundesrat, Parlament und für die Finanzinstitute als Frühwarnsystem dienen.

Das Analysezentrum müsste innerhalb der Verwaltung "hoch oben" angesiedelt und unabhängig sein, sagte Lauber der "SonntagsZeitung" im Interview. Es sollte "einflussreich und vertrauenswürdig sein, damit man auf dessen Warnungen hört."


Keine Verwaltungsebene kann den Missbrauch der mit der angeblichen Systemrelevanz von Banken verbundenen Macht verhindern. Solange die Herrschaften in der Finanzindustrie Profite behalten und Verluste auf Staaten abschieben können, werden sie immer gesamtwirtschaftlich verheerende Chancen / Risiko - Abwägungen vornehmen.

Der Finanzsektor muss so reformiert werden, dass Pleiten keinem Staat mehr schweren Schaden zufügen können, alles andere ist ein absurder und durch keine Verwaltung zu gewinnender Hase & Igel - Wettlauf.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Di 25. Jun 2013, 21:48

Genfer Richter blockiert Datenlieferung an die USA
Aktualisiert um 13:04

Premiere nach dem Scheitern der Lex USA: Ein Genfer Zivilgericht hat der Credit Suisse die Übermittlung von Daten eines ehemaligen Angestellten an die US-Justiz untersagt.

Erstmals wurde von einem Schweizer Gericht die Datenübermittlung in die USA nach Anhörung der Bank vorläufig untersagt. Das erklärte der Genfer Anwalt Douglas Hornung, der einen Angestellten der CS vor Gericht vertrat.

Diese Entscheidung sei sehr wichtig für den Schutz des betroffenen Angestellten und gebe Anlass zur Hoffnung für alle anderen Angestellten, die eine Übermittlung von Daten befürchteten. Es handle sich um «einen schönen Etappensieg», stellte Hornung in einem Communiqué vom Dienstag fest. Er bestätigte damit Angaben der «Basler Zeitung» vom gleichen Tag.

CS kann Urteil anfechten

Das Genfer Gericht verbietet der Credit Suisse in einer 22-seitigen Verfügung, die auf den 21. Juni datiert ist, Dokumente, die den am USA-Desk der Credit Suisse beschäftigten ehemaligen Angestellten betreffen, an Dritte oder Drittstaaten zu übermitteln, zu kommunizieren oder zur Kenntnis zu bringen. Innert zehn Tagen kann die Bank den Entscheid anfechten.

Zudem war das Gericht, anders als die Credit Suisse, der Meinung, dass die fraglichen Dokumente direkt den Angestellten beträfen und dass aus ihnen hervorgehe, dass er in die von der US-Justiz anvisierten grenzüberschreitenden Aktivitäten der Bank involviert gewesen sei. Das Risiko einer Inhaftierung oder einer Anklage in den USA sei glaubhaft dargelegt worden.

Bereits am 11. Januar 2013 hatte das Genfer Zivilgericht im Fall dieses Angestellten in einer superprovisorischen Verfügung für den Angestellten und gegen die Credit Suisse entschieden. Seit gut einem Jahr beliefern von einer Klage in den USA bedrohte Schweizer Banken die US-Justiz mit Erlaubnis des Bundesrats mit Geschäfts- und Mitarbeiterdaten.

http://www.tagesanzeiger.newsnetz.ch/sc ... y/29456261
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Fr 28. Jun 2013, 15:57

Junge ohne Arbeit
27. Juni 2013 16:54; Akt: 27.06.2013 16:54 Print

Nestlé will 20'000 Jobs für Junge schaffen

Der Lebensmittelkonzern Nestlé hat eine Initiative zur Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen in Europa angekündigt.

In den kommenden drei Jahren will Nestlé 20'000 Stellen, Ausbildungsplätze oder Trainee-Positionen an unter 30-Jährige vergeben. Kurz vor Beginn des Gipfels der EU-Staats- und Regierungschefs präsentierte Nestlés Europa-Chef Laurent Freixe seine Pläne EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor am Donnerstag in Brüssel. «Die Regierungen können das Problem nicht allein lösen», wird Freixe im Communiqué zitiert. Das alternde und verschuldete Europa brauche junge Leute in Lohn und Brot.

Nach dem von Freixe vorgestellten Plan will der Konzern trotz schwieriger Wirtschaftslage 10'000 Menschen unter 30 Jahre einstellen und bis 2016 weitere 10'000 Praktikums- und Lehrstellen einrichten. Zudem rief das Unternehmen auch seine Zulieferer und Kooperationspartner auf, Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen zu schaffen.

http://www.20min.ch/finance/news/story/ ... n-12230882
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Sa 29. Jun 2013, 08:44

Datendieb der Bank Julius Bär muss vor Gericht

Ein deutscher ehemaliger IT-Spezialist der Bank Julius Bär, der Daten von Bankkunden kopiert und einem Mittelsmann in Berlin weitergegeben hat, kommt vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat beim Bundesstrafgericht Anklage gegen den Mann erhoben.

Der Beschuldigte habe die Datenerhebung und -weitergabe zugegeben, heisst es in einem Communiqué der BA vom Freitag. Die Anklage lautet: Verdacht des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen sowie Geldwäscherei.

Während der Arbeitszeit habe er Datensätze von vermögenden deutschen und niederländischen Kunden der Bank kopiert und später jene Kunden mit einem Vermögen unter 100'000 Franken aussortiert, heisst es. Diese Dateien schickte er einem deutschen, pensionierten Steuerfahnder zur Durchsicht.

Vorzeitiger Strafvollzug

Bei einem Treffen im Februar 2012 in Berlin, übergab der Datendieb dem Mittelsmann einen Datenträger mit rund 2700 Datensätzen deutscher Kunden der Julius Bär. Diese sollten an die deutsche Steuerbehörden weitergeleitet werden. Wie der Beschuldigte gegenüber dem Bundesanwaltschaft ausgesagt hatte, war für die Übergabe eine Zahlung von 1,1 Millionen Euro ausgemacht worden. Einen Teil davon hatte er auch erhalten.

Wie die BA weiter mitteilte, befindet sich die beschuldigte Person auf eigenen Wunsch seit dem 1. März dieses Jahres im vorzeitigen Strafvollzug. Weil der Mann den Sachverhalt anerkennt, wird die Durchführung eines abgekürzten Verfahrens beantragt.
(sda)

http://www.bluewin.ch/de/index.php/22,8 ... nland/sda/
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Sa 29. Jun 2013, 13:57

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Schikane oder Gesetzestreue?
20. Juni 2013 17:08; Akt: 20.06.2013 18:23 Print

Carabinieri büssen Autofahrer ohne CH-Kleber

von Antonio Fumagalli - Bis 335 Euro Busse, weil am Autoheck kein CH-Kleber prangt: Dies ist in den vergangenen Wochen vielen Schweizern in Italien passiert. Damit soll Schluss sein, fordert ein Nationalrat.

Im Tessin sorgt derzeit ein Thema für Aufruhr – pünktlich zum Anfang der Sommerferien: Gemäss mehreren Medienberichten haben italienische Polizisten in den vergangenen Wochen dutzende Schweizer Verkehrsteilnehmer gebüsst, weil am Heck ihres Autos oder Töffs kein elliptischer CH-Kleber angebracht war. Der TCS Tessin spricht von einer «Welle von Bussen», die vor ungefähr einem Monat eingesetzt habe und bereits wieder abgeflacht sei. «Wir wurden von Beschwerden und Anfragen überhäuft», sagt Sprecher Renato Gazzola.

Grundlage der italienischen Bussenorgie ist das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968, das seit 1992 auch in der Schweiz in Kraft ist: Dieses besagt, dass «jedes Kraftfahrzeug im internationalen Verkehr ein Unterscheidungszeichen des Staates führen muss, in dem es zugelassen ist.» Das italienische Strassenverkehrsgesetz regelt dann zusätzlich die Bussenhöhe: Zwischen 84 und 335 Euro bei Missachten der Vorschrift.

Der Tessiner TCS geht seinerseits in die Offensive: In einem Communiqué erinnert er die Autofahrer daran, dass das Landeskennzeichen bei Fahrten ins Ausland obligatorisch sei. Findige Unternehmer wollen die Gunst der Stunde nutzen. Am Rande einer Tessiner Ausfallstrasse heisst es prominent: «Hier werden CH-Kleber verkauft.»

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/30205033

Kommentar:
Mike aus der CH am 21.06.2013 14:45

Und warum "lösen"? Stichwort Bilaterale!

In den Bilateralen (genauer: dem Transitverkehrsabkommen) wurde festgelegt, das das CH-Wappen auf den CH-Nummernschildern gleichwertig wie die EU-Sterne auf EU-Nummernschilder sind; d.h. die Kleber wurden überflüssig. Das Transitverkehrsabkommen gilt seit 1999. Wie wäre es, wenn unsere lieben Rätinnen und Räter mal die EU anmahnen, damit diese dafür sorgt, das ihre Mitgliedsstaaten sich endlich mal an die Bilateralen halten? Langsam wirds wirklich extrem...
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Re: Schweiz

Beitragvon AlexRE » Mo 1. Jul 2013, 17:17

Livia hat geschrieben:Und warum "lösen"? Stichwort Bilaterale!

In den Bilateralen (genauer: dem Transitverkehrsabkommen) wurde festgelegt, das das CH-Wappen auf den CH-Nummernschildern gleichwertig wie die EU-Sterne auf EU-Nummernschilder sind; d.h. die Kleber wurden überflüssig. Das Transitverkehrsabkommen gilt seit 1999. Wie wäre es, wenn unsere lieben Rätinnen und Räter mal die EU anmahnen, damit diese dafür sorgt, das ihre Mitgliedsstaaten sich endlich mal an die Bilateralen halten? Langsam wirds wirklich extrem...



Das ist wirklich schäbig, wie die Italiener mit völkerrechtlichen Verträgen umgehen. Als Schweizer wäre ich mittlerweile über alle Nachbarn frustriert ... ;)


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Der Stuttgarter OB Rommel:

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