Tötungsdelikt von PayerneSexualstraftäter tötet während Vollzug
In der Nacht auf Mittwoch hat die Polizei die Leiche einer 19-jährigen Frau in einem Wald im Kanton Freiburg gefunden. Ihr mutmasslicher Mörder ist ein verurteilter Sexualstraftäter. Ein externer Gutachter soll die Entscheide der Justiz untersuchen.
Andrea Kucera, Ronny Nicolussi
Nach dem Tötungsdelikt bei Payerne steht die Waadtländer Justizbehörde unter Druck. Der mutmassliche Mörder einer 19-jährigen Frau ist ein verurteilter 36-jähriger Sexualstraftäter, der sich zum Zeitpunkt der Tat im Strafvollzug befand. Weil er bereits zwei Drittel seiner 20-jährigen Haftstrafe wegen Entführung, Mordes und Vergewaltigung abgesessen hatte, durfte er jedoch seit August 2012 die verbleibenden Jahre unter Hausarrest absitzen, sich unter Auflagen frei bewegen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Nach der Bluttat stellt sich die Frage, ob die Behörden das Rückfallrisiko des Verurteilten falsch eingeschätzt hatten.
Fatale Entscheide
Um dies zu klären, hat die Justiz des Kantons Waadt eine Administrativuntersuchung eingeleitet, wie der Präsident des Waadtländer Kantonsgerichts, Jean-François Meylan, am Mittwoch vor den Medien in Lausanne sagte. Im Zentrum der Untersuchung durch einen externen Gutachter steht die Chronologie der behördlichen Entscheide in Anbetracht der Tatsache, dass die Bewährungshelfer des Mannes vor dessen Gefährlichkeit gewarnt hatten. Sie wiesen die Strafvollzugsbehörden im November 2012 darauf hin, dass der Mann Personen aus seinem Umfeld mit dem Tod bedroht und im Internet pornografische Einträge gemacht habe.
Infolgedessen liessen die Strafvollzugsbehörden den 36-Jährigen am 23. November verhaften und wieder in ein Gefängnis einweisen. Gegen diesen Entscheid reichte der Anwalt des verurteilten Mörders Rekurs ein und erreichte, dass der Vollzugsrichter den Entscheid der Strafvollzugsbehörden wieder umstiess. Im Nachhinein stellte sich dies als fatal heraus. Am 23. Januar 2013 konnte der 36-jährige Mann das Gefängnis verlassen. Er musste wie bereits vor seiner Verhaftung eine elektronische Fussfessel tragen. Diese Massnahme konnte indes nicht verhindern, dass der Mann am Montagabend die 19-jährige Frau, mit der er offenbar eine Liebesbeziehung führte, in Payerne im Kanton Waadt in ein Auto zerrte und entführte. Ein Augenzeuge beobachtete die Szene und benachrichtigte die Polizei, die eine Grossfahndung einleitete.
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/ein-n ... 1.18081811Er hat die Fussfessel durchgeschnitten und konnte so nicht mehr überwacht werden. Das wurde aber von den zuständigen Behörden nicht mal bemerkt.
Auch Bruder von Dubois verurteilt
Liegt es etwa in der Familie? Auch der Bruder des zweifachen Sex-Mörders Claude Dubois (36) hat sich vor der Justiz verantworten müssen – und die Taten gleichen sich!
Im April 2003 stand der Bruder wegen Entführung, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung vor dem Greyerzer Strafgericht. Das Opfer war laut «24 heures» seine Ex-Freundin. Laut ihren Aussagen habe er sie 1995 in Bulle FR geohrfeigt, in sein Auto geschleift, dann tagelang in einem Lagerraum eingesperrt.
Dort sei sie mit dem Tod bedroht und schliesslich zu sexuellen Handlungen gezwungen worden.
Vor Gericht konnte Dubois’ Bruder eine Vergewaltigung nicht nachgewiesen werden. Die Richter verurteilten ihn wegen Entführung und Freiheitsberaubung –
zu gerade einmal zwölf Tagen Knast auf Bewährung.So etwas ist in der Westschweiz nicht unüblich. Da wird ganz anders überlegt und auch gehandelt als in der deutschen Schweiz. Das wird immer wieder in der Presse und den Medien auch bemängelt.