Livia hat geschrieben:
Muslimische Jugendliche muss in Schwimmunterricht
Das Bundesgericht bekräftigt in deutlichen Worten, dass die Integration vor der Religion kommen muss. Ein 14-jähriges Mädchen aus einer strenggläubigen muslimischen Familie im Aargau erhält keinen Dispens vom geschlechtergetrennten Schwimmunterricht in der Schule.
Die 14-Jährige besucht die zweite Klasse einer Bezirksschule im Aargau. 2011 ersuchte sie zusammen mit ihren Eltern darum, vom schulischen Schwimmunterricht befreit zu werden, der alle fünf Wochen nach Geschlechtern getrennt und unter der Leitung eines Lehrers stattfindet.
Burkini erlaubt
Das Dispensationsgesuch wurde von den zuständigen Behörden abgewiesen. Zu Recht, wie nun in letzter Instanz das Bundesgericht bestätigt hat. In ihrer Beschwerde hatte sich die Familie auf ihre Angehörigkeit zum schiitischen Glauben und ihr damit verbundenes besonders strenges Verständnis des Islam berufen.
Dieses erlaube der bereits geschlechtsreifen Tochter das Schwimmen unter männlicher Beobachtung des Lehrers selbst dann nicht, wenn sie den von der Schule akzeptierten Burkini trage. Hinzu komme, dass andere Männer sie durchs Fenster beobachten könnten.
Kein körperlicher Kontakt
http://www.bluewin.ch/de/index.php/22,8 ... nland/sda/
Sie versuchen es immer wieder, obwohl sie sich dabei am meisten Schaden zufügen. So etwas heizt die ohnehin schon gereizte Situation wieder von neuem an.
Livia hat geschrieben:Aber die Zustände für die Angestellten und die Inhaftierten werden sich verschlechtern.». Eine Wahl hat er nicht. Als Untersuchungsgefängnis muss seine Institution jeden Häftling aufnehmen.
http://www.20min.ch/schweiz/romandie/story/18998119
Alex schrieb
Die Schweiz könnte sich also mit Überbelegungen von Haftanstalten Ärger mit Straßburg einhandeln.
Das wird immer schlimmer, solange bis auch wir Bankrott sind.
Zurück zu Verfassungsrecht international
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste