Staber hat geschrieben
Hi, geehrte" Alpenrose"!
Auch wenn ein Automobilist auf der linken Spur klebt, egal mit welcher Geschwindigkeit, verpflichtet das Gesetz zum Einhalten des Minimalabstandes (halber Tachowert). So gesehen, wurde der Frau der Führerausweis zu recht abgenommen. Dass dem anderen Verkehrsteilnehmer das Auto beschlagnahmt wurde, ist auch korrekt, da er durch seine absurde Fahrweise das Leben von einer unbestimmten Anzahl von Verkehrsteilnehmern massiv gefährdet hat. Offenbar hat er noch nicht verstanden, dass ein Auto ein Verkehrsmittel und keine Waffe ist, bzw. der Führerschein kein Waffenschein ist. Auch wenn die Frau das erste Vergehen begangen hat und somit Auslöser der nachfolgenden Situation war, berechtigt das niemanden hier Selbstjustiz anzuwenden.
gruß staber
Klar doch, aber das gilt nur wenn man sich erwischen lässt. Der junge Mann muss mindestens ein Jahr warten, bis er wieder zur Prüfung aufgeboten wird. Man nimmt ihnen die Geschosse weg, weil sie sonst trotzdem weiterfahren.