Davon habe ich in der hiesigen Presse leider nichts gelesen. Ob das auch der Wahrheit entspricht, bezweifle ich sehr. Gerade hat die verantwortliche Bundesrätin Sommaruga im TV und Presse erklärt, dass sie keine härteren Massnahmen ergreifen werden.
Die Baustellen im Asylwesen
Aktualisiert am 25.03.2013 55 Kommentare
Die Asylgesetz-Revision, die im Juni zur Abstimmung kommt, ist gemäss Bundesrätin Simonetta Sommaruga eine wichtige Etappe in einer längeren Asylreform. Die Reformschritte im Überblick.
Neue Verfahrensabläufe werden getestet
Die Neuorganisation im Asylwesen wird frühestens in zwei, drei Jahren umgesetzt sein. Bis dahin sollen die neuen Verfahrensabläufe getestet werden. Zu diesem Zweck wird in der Stadt Zürich ein Testzentrum in Betrieb genommen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im dringlichen Teil der Asylgesetz-Revision, den das Eidgenössische Parlament im vergangenen Herbst in Kraft setzte. Bei einem Volks-Nein am kommenden 9. Juni würden die dringlichen Änderungen im Asylrecht Ende September 2013 dahinfallen. Bei einem Ja wären sie bis Ende September 2015 befristet.
Das Referendum, das die Volksabstimmung notwendig macht, richtet sich eigentlich nicht gegen die für die Verfahrensbeschleunigung relevanten, neuen Asylrechtsbestimmungen. Linke Kreise und Migrantenorganisationen bekämpfen zwei andere Punkte: die Abschaffung des Botschaftsasyls und der Ausschluss von Wehrdienstverweigerung als Asylgrund. Die Befürchtungen von linker Seite werden allerdings von der Landesregierung relativiert. Wenn jemandem im Heimatland Verfolgung oder eine unverhältnismässig hohe Strafe droht, erhält er nach Darstellung des Bundesrats weiterhin Asyl in der Schweiz.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/18402914http://www.blick.ch/news/politik/wirkli ... 49658.htmlWeiter lesen
Jeden Tag scheitern in der Schweiz fünf AusschaffungenDer Bund hat im letzten Jahr 1700 abgewiesene Asylsuchende nicht ausschaffen können, weil diese kurz vor ihrer Rückführung untergetaucht waren. Dabei handle es sich um Asylsuchende, die in sogenannte Dublin-Staaten hätten ausgeschafft werden sollen.
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/j ... -124852777Das ist leider immer noch so.
BERN – Die Kantone stehen vor einem riesigen Problem. Sie dürfen gewisse Asylbewerber nicht mehr direkt ausweisen. Doch wohin mit ihnen?Sonderfall Schweiz
Die Kantone sind ratlos, denn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss sofort umgesetzt werden. Auf Geheiss des Bundesamtes für Migration (BFM) mussten die Kantone sogar bereits gebuchte Flüge für die Ausschaffung wieder annullieren.
Pikant: Im Gegensatz zur Schweiz, darf Deutschland weiterhin Asylbewerber direkt ausschaffen, wenn diese bereits in einem anderen EU-Land einen Antrag gestellt haben. BFM-Direktor Alard Du Bois-Reymond sagt: «Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts besteht das Risiko, dass das Schengen/Dublin-Abkommen ausgehebelt wird.»
Er fordert deshalb ein Gesetz, das verhindern soll, dass Asylsuchende einfach in der Schweiz abtauchen können. Denn gemäss Du Bois-Reymond dürfen Asylbewerber nicht ohne weiteres voraussetzungslos in Haft genommen werden. (gca)
http://www.blick.ch/news/politik/abgewi ... 44683.htmlhttp://www.blick.ch/news/schweiz/5756-a ... 07364.html