Uel schrieb
Mir scheint, man hat Minder jahrelang hingehalten und dann mit dem Automatismus des Gegenvorschlags die Pistole an die Schläfe gehalten. Dass der und sein Mitstreiter irgendwann die Schnauze voll hatten vom Hinhalten und Verarschen scheint verständlich. Insbesondere wenn man das David – Goliath – Verhältnis der mobilisierten Ressourcen betrachtet, kostenlose Medien-Meinungsmache nicht mitgerechnet:
Deine Meinung ist richtig, man hat sechs Jahre lang herumgedocktert bis endlich der Gegenvorschlag zustande kam.
Uel schrieb
Allein die Aktionäre entscheiden und sie können, wenn sie wollen noch viel höhere Vergütungen ausschütten, wenn sie mit jemandem besonders zufrieden sein sollten. Wo ist das Problem
?
Aktionäre wollen möglichst hohe Dividenden, wenn diese ihren Vorstellungen entsprechen. Ist es jedoch nicht so, kann auch ein guter Manager abgestraft werden, nur weil die Dividende bei weniger gutem Geschäftsgang, geringer ausfällt. Die Leistungen eines Managers werden nicht mehr berücksichtigt.
Was in der Initiative von Minder besonders hervorragt ist Folgendes;
1. Die Initiative bevormundet die
Aktionäre, indem sie zwingende
und verbindliche Abstimmungen über
die Löhne der Geschäftsleitung verlangt.
Der Gegenvorschlag hingegen ermöglicht
auch konsultative Abstimmungen.
2. Die Stimmpflicht für Pensionskassen,
wie sie die Initiative verlangt,
ist unerfüllbar. Der Gegenvorschlag
verzichtet auf diese Forderung.
3. Bei Zuwiderhandlung verhängt
die Initiative Gefängnisstrafen. Die
Verantwortlichen werden damit übermässig
unter Druck gesetzt. Das ist schädlich
für den Standort Schweiz. Der Gegenvorschlag
verzichtet auf diese Drohung.
Bei Zuwiderhandlungen gegen jede einzelne der 24 Forderungen
der Initiative drohen Gefängnisstrafen. Verwaltungsrats-
und Geschäftsleitungsmitglieder von börsenkotierten
Unternehmen sowie Pensionskassenvertreter
stehen somit stets mit einem Fuss im Gefängnis. Das ist
übertrieben: Führungskräfte sind unter diesen Umständen
kaum mehr bereit, Verantwortung zu übernehmen
und Neues zu wagen. Diese Kriminalisierung des Aktienrechts
schadet der Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts
Schweiz und überfordert die Justiz. Der Gegenvorschlag
verzichtet deshalb darauf.
4. Die Initiative ist auf Verfassungsebene
angesiedelt. Die Ausführungsbestimmungen
müssen erst noch
ausgearbeitet werden. Der Gegenvorschlag
ist auf Gesetzesebene angesiedelt
und schneller wirksam.
Kein anderes Land regelt das Gesellschaftsrecht in der
Verfassung, denn detaillierte Formulierungen zum Aktienrecht
müssen im Gesetz verankert werden, nicht in der
Verfassung. Mit dem Gegenvorschlag liegt ein entsprechendes
Gesetz bereits vor. Dieses wird bei Ablehnung
der Initiative sofort umgesetzt. Die Initiative aber müsste
erst noch mit möglicherweise wiederum umstrittenen
Ausführungsbestimmungen umgesetzt werden, was erneut
mit intensiven Diskussionen im Parlament verbunden
sein dürfte. Das dauert jeweils lange.
Hätte man die Initiative abgelehnt, wäre der Gegenvorschlag sofort umgesetzt worden mit Verankerung im Gesetz, was bei der Initiative nicht möglich ist und wahrscheinlich noch lange ein Hin und Her ermöglicht, ohne Resultate.