Re: Grundrechte in den USA
Verfasst: So 24. Feb 2019, 18:43
Dieser Rechtsgedanke ist auch dem deutschen Strafrecht nicht völlig fremd. Es gibt auch hier einen §, der allen Beteiligten an einer Schlägerei eine Mitschuld zuweist, wenn einer der Beteiligten ohne das Wissen und Wollen der anderen die Gewalt eskaliert:
https://dejure.org/gesetze/StGB/231.html
Diese Vorschrift wird von einigen Rechtswissenschaftlern scharf kritisiert, ist aber von der Mehrheit anerkannt und durchaus praxistauglich. Die Amerikaner übertreiben also nur etwas, was es anderswo auch gibt. Ganz so besonders sind sie also nicht ..
https://dejure.org/gesetze/StGB/231.html
Diese Vorschrift wird von einigen Rechtswissenschaftlern scharf kritisiert, ist aber von der Mehrheit anerkannt und durchaus praxistauglich. Die Amerikaner übertreiben also nur etwas, was es anderswo auch gibt. Ganz so besonders sind sie also nicht ..