maxikatze hat geschrieben:Bundestag und Bundesrat wählen die Verfassungsrichter. Dass ein Verfassungsrichter nicht gewählt wird, ist so gut wie ausgeschlossen, wenn in beiden Gremien die Parteien, die zur Bundesregierung gehören, die Mehrheit bildet.
"Bundestag und Bundesrat wählen die Verfassungsrichter" ist angesichts der tatsächlichen Verhältnisse in der gescheiterten deutschen Verfassungsdemokratie noch grob beschönigt. Hier wählt ausschließlich eine kleine Clique von Spitzenparteibuchkarrieristen alle Bundesrichter nach politischer Wohlgefälligkeit aus. Alle anderen Parlamentarier winken wie immer nur durch, was ihre Listenplatzgeber ihnen vorsetzen. Das letzte Wort haben in allen Rechtsfragen also Richter, die juristische Sachverhalte immer durch ideologische Brillen betrachten und deshalb gar nicht verantwortungsvoll mit ihrer Macht umgehen können.
Derartige Missstände sollen jetzt in Israel in noch verstärkter Form eingeführt werden, weil im Gegensatz zur deutschen Justiz die Justiz in Israel die einzige Instanz ist, die Willkür von Politik und Behörden verhindern kann.
Das Problem, dem das israelische Parlament hier begegnen will, ist nicht von der Hand zu weisen. Richter, die sich auf eine Weise in die Politik einmischen, die die Rechte des Volkssouveräns und seiner gewählten Vertreter verletzt, sind in allen Demokratien der Welt (derzeit besonders in den USA) von Übel.
Mit der völligen Abschaffung der Gewaltenteilung (siehe Polen) kommt man aber m. M. n. vom Regen in die Traufe. Für eine echte Lösung des Problems müsste das Volk gesondert von den Berufspolitiker - Parlamenten je Wahlkreis eine Art Vertrauensmann/frau in Rechtsfragen wählen, damit ein Gremium ähnlich der Bundesversammlung alle Bundesrichter bestimmen kann.