AlexRE hat geschrieben:Übermorgen tritt das Ausschaffungsgesetz in Kraft:Neues Gesetz
Schweiz weist ausländische Straftäter künftig automatisch aus
(...)
Was für Straftaten führen automatisch zur Ausweisungsanordnung?
An erster Stelle nennt das Gesetz Mord und Totschlag sowie weitere schwere Verbrechen, darunter Vergewaltigung und andere Sexualdelikte, Raub und Menschenhandel. Vorgeschrieben sind Ausweisungen auch bei schweren Vermögensdelikten sowie bei Betrug in der Sozialhilfe - etwa der unrechtmäßige Bezug von Leistungen - oder bei Steuerbetrug, sofern auf die jeweiligen Delikte ein Jahr Gefängnis oder mehr stehen.
(...)
Wieso konnte die SVP keinen totalen Ausweisungsautomatismus durchsetzen?
Das war Gegenstand einer weiteren SVP-Volksintiative. Mit der sogenannten Durchsetzungsinitiative wollte sie erreichen, dass ihre die ursprüngliche Initiative von 2010 in ein Gesetz ohne Ausnahmen mündet. Dann hätten Richter bei Ausländerkriminalität überhaupt keinen Spielraum mehr gehabt. Die Durchsetzungsinitiative ging den Schweizern aber zu weit. Sie wurde im Februar mit 58,9 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
(...)
http://www.focus.de/politik/ausland/neu ... 05127.html
Ich finde das ganz in Ordnung dass kriminelle automatisch ausgewiesen werden. Die Kriminalität hat in den letzten Jahren massiv zugenommen, vielerorts getrauen sich die Frauen nachts nicht mehr alleine auf die Strasse. Kinder werden oft von Sextäter oder Pädophilen belästigt. Endlich reagiert man, ist jedoch zu hoffen, dass es auch durchgeführt wird. Mit der Zunahme von sogenannten Flüchtlingen hat sich die Situation zusätzlich noch verschärft, sie auch folgenden Link
Aus dem Link von Alex kopiert
Auch in Deutschland sind gesetzliche Regelungen zur Ausweisung straffälliger Ausländer verschärft worden. Was ist der Unterschied zur Schweiz?
Der Automatismus. Schweizer Gerichte müssen die Ausweisung bei den genannten Straftaten verfügen und dürfen nur in besonderen Härtefällen davon absehen. Deutsche Richter dagegen haben immer abzuwägen zwischen dem "Ausweisungsinteresse" des Staates und dem "Bleibeinteresse" des Betroffenen. Ansonsten sind die Voraussetzungen für eine Ausweisung recht ähnlich.
Sicherheit, Kriminalität > Kriminalität & Polizei
Ausländerkriminalität in der Schweiz
Ausländerkriminalität
Wie Abbildung 1 zeigt, ist rund jede zweite in der Schweiz nach Strafgesetzbuch verurteilte Person ein Ausländer oder eine Ausländerin. Um ein genaueres Bild der Ausländerkriminalität zu bekommen, sollte man aber dabei noch zwischen Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz, Asylsuchenden und verurteilten Ausländern ohne Wohnsitz in der Schweiz (sogenannte Kriminaltouristen) unterscheiden. Die aktuellen Statistiken unterscheiden diese Gruppen aber nicht, weshalb nur Zahlen aus dem Jahr 1998 zur Verfügung stehen. Damals waren die in der Schweiz wohnhaften Ausländer für rund 21% aller Verurteilungen verantwortlich, Asylsuchende für 9% und ausländische Kriminaltouristen für weitere 21%.
Damit wurden die in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer, die 1998 knapp 19% der erwachsenen Bevölkerung stellen, insgesamt mässig überproportional oft verurteilt. Stark überproportional vertreten waren hingegen Asylsuchende, die bei einem Anteil von 1.1% der erwachsenen Bevölkerung bei 9% StGB-Verurteilten ausmachten. Anders ausgedrückt wurden im Jahr 1998 2.3 von 1‘000 erwachsenen Schweizern aufgrund des Strafgesetzbuch verurteilt, während es bei den in den Schweiz wohnhaften Ausländern fast doppelt soviel waren. Bei den Asylsuchenden waren es sogar fast 32 von 1‘000 und damit fast 14-mal mehr im Vergleich zu den Schweizern. Weil man nicht genau weiss wie viele Ausländer sich kurzzeitig in der Schweiz befinden, kann man das Verhältnis für den Kriminaltourismus nicht berechnen.
https://www.vimentis.ch/d/publikation/1 ... hweiz.html
Wie ich schon mal erwähnt hatte, ist diese Statistik auch nicht perfekt. Eingebürgerte Ausländer werden als Schweizer erfasst, was bei der Statistik bei Straftaten von Schweizern nicht hingewiesen wird.