AlexRE hat geschrieben:Die Rechtspopulisten haben erstmals einen Dämpfer von den Schweizer Stimmbürgern erhalten:
Referendum
Schweizer lehnen verschärfte "Ausschaffung" ab
Die Schweiz bekommt ein schärferes Ausländerrecht. Kriminelle Ausländer müssen mit ihrer Ausweisung rechnen, aber erst nach einer Einzelfallprüfung. Eine automatische Ausweisung selbst bei geringen Straftaten wie sie eine Initiative der rechtspopulistischen SVP vorsah, lehnte eine Mehrheit der Schweizer ab.
(...)
Der Entwurf sah auch vor, dass eine Einzelfallprüfung und eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit entfallen soll - es also kaum mehr eine Möglichkeit gegeben hätte, in den automatischen Abschiebevorgang einzugreifen.
Andere Parteien waren gegen Entwurf
Betroffen wären von der Verschärfung auch straffällig gewordene Nachkommen von Einwanderern gewesen, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, aber nicht die Staatsbürgerschaft haben. Immerhin besitzt knapp ein Viertel der ständigen Bewohner keinen Schweizer Pass.
(...)
http://www.mdr.de/nachrichten/politik/a ... g-100.htmlDas kommt davon, wenn man es übertreibt und unverschämt wird. Einzelfallprüfungen auf grobe Unverhältnismäßigkeit auszuschließen, wäre so eine Unverschämtheit gewesen, weil die SVP die einfachen Schweizer Bürger dazu verführen wollte, die Grundprinzipien jeder Rechtsstaatlichkeit in Frage zu stellen und zu verwässern.
Dass die einfachen Leute da nicht mitgemacht haben, nimmt den deutschen Gegnern der direkten Demokratie (die sowieso allesamt unglaubwürdig sind) eines ihrer gewichtigsten Argumente.
Das kann ich so nicht stehen lassen. Bei dieser Initiative wurde von den Gegnern so viel gelogen, dass die Bürger nicht mehr wussten wem sie glauben können, also besser nein sagen als ja. Das war schon ein Grund dass die Initiative abgelehnt wurde. Im Bahnhof Luzern wurde ein grosses Plakat mit einem Hakenkreuz aufgehängt und mit einem Nein versehen. Das Plakat musste noch vor der Abstimmung entfernt werden, weil sich viele Bürger masslos darüber geärgert hatten. Die Gegner haben, was ja nicht verboten ist 1,2 Millionen Franken gesammelt um mit fraglichen Argumenten zu kontern. Frage, wurden mit diesem Vorgehen den Bürger mit Grundprinzipien jeder Rechtsstaatlichkeit und deren Fragen nicht verwässert ?
Ich hoffe gerne, dass das nicht zu einer Retourkutsche für jene wird, die dafür einstehen, dass kriminelle Ausländer mit Samthandschuhen weiterhin angefasst und gehätschelt werden. In Deutschland will man Flüchtlinge ausschaffen, die illegal eingereist sind, das heisst aus sicheren Länder. Verstösst das nicht gegen die Menschenrechte und die Verhältnismässigkeit ?
Nachfolgend nur ein Beispiel von vielen.
Es gehe nicht um Bagatellfälle[Bearbeiten]
Die von den Gegnern der Initiative immer wieder vorgebrachten Beispiele von Diebstahl eines Apfels, eines Kaugummis oder einer Rose in Verbindung mit Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung bezeichnen die Initianten als absurd.[26] Nicht nur sei das Delikt Hausfriedensbruch in Verbindung mit Diebstahl auch im Katalog des Umsetzungsgesetzes enthalten und komme damit – im Gegensatz zur Initiative sogar ohne Vorstrafe – auch bei einer Ablehnung der Initiative zum Zuge, Diebstähle solch geringer Werte würden in der Schweiz nie zu einer gerichtlichen Verurteilung führen. Im schlimmsten Fall würde auf Diebstahl in Verbindung mit Art. 172ter StGB[27] (geringfügige Vermögensdelikte) und auf Busse erkannt, womit die Voraussetzung für eine Ausweisung fehle. Normalerweise werde in solchen Fällen gemäss Art. 52 StGB[28] (fehlendes Strafbedürfnis) überhaupt auf eine Bestrafung verzichtet, weil Schuld und Tatfolgen geringfügig sind.[29]
Auch die Behauptung, ein «geringfügiger Sozialmissbrauch», beispielsweise durch Nichtangeben von «kleineren Beträgen aus Nebeneinkünften», führe bei Annahme der Initiative zwingend zur Ausweisung, sei falsch. In der Initiative werde ausdrücklich festgehalten, «in leichten Fällen» könne auf Busse erkannt werden, womit die Bedingung für eine Ausweisung nicht gegeben sei. Im übrigen sei Sozialmissbrauch wie schon Hausfriedensbruch/Diebstahl auch im Deliktskatalog des Umsetzungsgesetzes enthalten und trete damit auch bei Ablehnung der Initiative in Kraft, ebenfalls mit der Möglichkeit, in leichten Fällen auf Busse zu erkennen. Ohnehin werde aber in der Regel der Betroffene aufgefordert, die unrechtmässig bezogenen Gelder zurückzuzahlen, und mit der Rückzahlung sei der Fall erledigt.[30]
Der zweistufige Deliktskatalog enthalte «keinerlei Bagatelldelikte»[31], sondern im ersten Teil schwere und im zweiten, in dem für eine Ausweisung eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe innerhalb der letzten zehn Jahre Voraussetzung ist, minderschwere Verbrechen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eidgen%C3 ... initiative)%C2%BB
Abstimmung vom 28. Februar 2016
http://www.srf.ch/news/schweiz-abstimmungenGriffige Gegenkampagne brachte SVP zu Fall
Noch vor ein paar Monaten hatten die Befürworter der SVP-Durchsetzungsinitiative klar Oberwasser und nun das: Das Stimmvolk schickt das Anliegen deutlich mit fast 60 Prozent Nein-Stimmen bachab. SRF-Inland-Redaktor Elmar Plozza analysiert das Abstimmungsergebnis.
http://www.srf.ch/news/schweiz/abstimmu ... vp-zu-fallHier geht es hauptsächlich darum, der SVP ans Bein zu pinkeln, man gönnt ihr nicht dass sie Abstimmungen gewinnt. In diversen Kantonen haben gemäss zusätzlichen Abstimmungen die Grünen, die SP und die Grünliberalen wiederum massiv an Stimmen verloren. Das ist eine Niederlage die man nicht hinnehmen will. Die SVP wird politisch umkämpft, die Gegner können Niederlagen nicht verkraften.