AlexRE hat geschrieben:Zu vermuten ist, dass die SVP mit dieser Durchsetzungsinitiative Chaos anrichten will, insbesondere mit der europäischen Menschenrechtskonvention. Anders lässt sich diese chaotische Trotzhandlung nicht erklären.
Wenn das zuträfe, wäre das ein gezielter Missbrauch der direkten Demokratie. Schließlich könnte die SVP "mit offenem Visier" eine Initiative zum Austritt der Schweiz aus dem Europarat in Angriff nehmen, um so die Europäische Menschenrechtskonvention loszuwerden.
Wenn sie es trotz dieser Option vorzöge, (zunächst) eine diffuse antieuropäische Stimmung in der Mehrheitsbevölkerung zu generieren, um viel später in einer zukünftigen Initiative "den Sack zuzumachen", wäre das eine absolut undemokratische Trickserei.
Bevor eine Initiative vors Volk zur Abstimmung kommt, wird sie vom Parlament
nur ganz grob überprüft. Aus dem vorherigen Artikel von Cotesia kompiert.
Bundesrätliche BeratungEine formell zustande gekommene Volksinitiative wird innerhalb eines Jahres vom Bundesrat beraten. Wird zur Initiative ein Gegenentwurf vorgeschlagen, so kann er die Behandlungfrist auf eineinhalb Jahre verlängern. Die Beratungen der Exekutive münden schliesslich in der bundesrätlichen Botschaft zur entsprechenden Volksinitiative. Diese befasst sich zunächst stets mit der Gültigkeit der Initiative, also den Erfordernissen der Einheit der Form, der Einheit der Materie sowie der Vereinbarkeit mit den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Als ungeschriebene Voraussetzung ist auch die faktische Durchführbarkeit der Initiative anerkannt. Weiter werden die Auswirkungen, hauptsächlich rechtlicher Natur, bei Annahme der Initiative beleuchtet; zuweilen werden internationale Rechtsvergleiche herangezogen. Die Botschaft wendet sich an die beiden parlamentarischen Kammern und empfiehlt anschliessend die Zustimmung oder Ablehnung der Initiative. Diese Empfehlung, wie auch die Gültigkeitsfrage, haben indessen lediglich beratenden Charakter – die Entscheidungsgewalt obliegt der nun ins Spiel kommenden Legislative.Parlamentarische Beratungen Die Volksinitiative wird alsdann innerhalb von zweieinhalb Jahren ab Einreichung vom Parlament, also National- und Ständerat, beraten. Wird zur Initiative ein Gegenentwurf vorgeschlagen, so können die beiden Räte ihre Behandlungfrist auf dreieinhalb Jahre verlängern. (Falls sich ein indirekter Gegenentwurf in der Differenzbereinigung befindet, kann eine zweite Fristverlängerung um ein weiteres Jahr beschlossen werden.) Nachdem die Gültigkeitsfrage geklärt und praktisch immer positiv beantwortet wurde, sollen die beiden Kammern, übereinstimmend, zu einem der folgenden Entscheiden gelangen: Zustimmung zur Initiative ohne Gegenentwurf
mit direktem Gegenentwurf (Verfassungsentwurf, in der Stichfrage zu bevorzugen)Ablehnung zur Initiative ohne Gegenentwurf
mit direktem Gegenentwurf (Verfassungsentwurf, in der Stichfrage zu bevorzugen)
mit indirektem Gegenentwurf (Gesetzesvorlage)
In all diesen Fällen hat der Beschluss des Parlaments lediglich den Charakter einer Empfehlung zu Handen des Stimmvolkes.
Kritik[Bearbeiten]
An der Form der Initiative[Bearbeiten]
Eine Volksinitiative auf Bundesebene wird heute als ungültig erklärt, wenn sie die Einheit der Materie oder zwingendes Völkerrecht verletzt (siehe auch «Vorprüfung» in «Ablauf...» oben). Da – wie es manche Kritiker empfinden – zunehmend Volksinitiativen zustande kommen und eingereicht werden, welche zwar nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen, jedoch verfassungsmässige Grundrechte verletzen oder gegen internationales Recht verstossen – oder bei ihrer Umsetzung es tun würden – stellt sich die Frage, ob die Volksentscheide über dem Volksrecht stehen – oder nicht.
So nannte die Nationalrätin Thérèse Meyer-Kaelin die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» als Beispiel. Die Initiative verstosse zwar gegen kein zwingendes Völkerrecht, da die Europäische Menschenrechtskonventionen nicht zum zwingenden Völkerrecht gehören.[10] Am 11. März 2009 wurde eine parlamentarische Initiative (vom 5. Oktober 2007) angenommen, nach der die Bundesverfassung dergestalt zu ändern sei, dass eine Volksinitiative dann ungültig ist, wenn sie materiell gegen den Grundrechtsschutz und gegen Verfahrensgarantien des Völkerrechtes verstösst.[10][11][12]
Gewisse Kritiker halten den Umstand für problematisch, dass mit der Initiative nur eine Verfassungs-, jedoch keine Gesetzesänderung erreicht werden kann. Dies kann zur Folge haben, dass in die Bundesverfassung Bestimmungen aufgenommen werden, welche als nicht «verfassungswürdig» erachtet werden. Sie wären eher auf Gesetzesstufe anzusiedeln. Ein Beispiel: Der Schutz der Moorlandschaften (und das Verbot, Waffenplätze in Mooren zu erstellen) ist in der Verfassung geregelt statt in einer analogen Bestimmung im Natur- und Heimatschutzgesetz bzw. im Umweltschutzgesetz (Rothenthurm-Initiative).[13]
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksinitiative_(Schweiz)
Ich nenne hier nur ein Beispiel von vielen.
16 Juli 2012 22:02
Der Fluch der Tat
Das machen die Zürcher Posträuber heute
von Marco Lüssi - Sie begingen das wohl spektakulärste Verbrechen der Schweiz: 1997 raubten sieben Täter die Zürcher Fraumünster-Post aus. Eine SF-Doku zeigt, wie vier der Posträuber heute leben.
Es geschah am 1. September 1997: 53 Millionen Franken raubten die sieben Täter, nur mit Spielzeugpistolen bewaffnet, aus der Zürcher Fraumünster-Post. Doch nach dem gelungenen Coup verliess das Glück die Täter rasch: Alle wurden auf der Flucht gefasst und kamen hinter Gitter. 20 Millionen Franken wurden sichergestellt, der Rest der Beute ist bis heute verschwunden.
15 Jahre nach der Tat hat SF-Filmerin Andrea Pfalzgraf vier der Posträuber wieder besucht. Ihr Dokumentarfilm zeigt, dass der Postraub wie ein Fluch auf ihnen lastet. Der Mehrheit von ihnen ist es bis heute nicht gelungen, ein rechtschaffenes Leben zu führen – sie wurden erneut straffällig.
Lesen Sie in unserer Diashow oben, was die vier Täter von damals heute machen.
Maurizio V.: Der Wirt
In Maurizio V.s damaliger Bar wurde der Fraumünster-Postraub geplant. Heute wirtet der 53-Jährige in einer Pizzeria in Zürich-Nord. Doch er widmete sich nicht nur der Gastronomie: Weil er in seinem Lokal Kokainhandel betrieben hatte und dabei auf einen V-Mann der Polizei reingefallen war, wurde er im Mai 2012 vom Bezirksgericht Zürich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verdonnert. Das sei aber ganz sicher seine letzte Verurteilung gewesen, beteuert V.
Bild: Digitalzh
Domenico S.: Der Literat
Domenico S. steuerte den Lieferwagen, in dem die Posträuber die 53 Millionen Franken abtransportierten heute bezeichnet er sich als Schriftsteller. 2009 erschien sein Buch über den Postraub - es wurde ein Bestseller. Jetzt schreibt der 39-Jährige an einem zweiten Werk, diesmal ein Roman, aber wieder mit dem Postraub als Thema. 2011 sass S. einen Monat in Untersuchungshaft wegen Vorbereitungen für einen Raub. Unschuldig, wie er sagt. Bild: Digitalzh
Zoran V.: Der Uneinsichtige
Mit 19 Jahren war Zoran V. der jüngste Posträuber. Nach seiner Entlassung hat er immer wieder versucht, seinen Anteil an der Beute zurückzuerlangen und kam dabei mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. Zuletzt sass Zoran V. zwei Jahre, weil er einen Mann, von dem er Geld wollte, mit einem heissen Bügeleisen bedroht hatte. Heute lebt der 34-Jährige in Serbien. Seine neuste legale Geschäftsidee: Er will serbischen Wein nach Afrika exportieren. Bild: Digitalzh
Mario P.: Der Resozialisierte
Er hatte als damaliger Postangestellter das Insiderwissen für den Fraumünster-Raub geliefert. Nachdem er seine Strafe verbüsst hatte, wurde der Italiener in sein Heimatland ausgewiesen. Als einer der wenigen hat er sich nie wieder etwas zuschulden kommen lassen. Heute arbeitet er in Italien in leitender Position für ein Haushaltwarengeschäft. «Ich habe mich nach dieser Geschichte bemüht, nicht wieder die gleichen Fehler zu machen», so Mario P. Bild: Digitalzh
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/sto ... 7589506356Die unbelehrbaren Posträuber
Vier der acht Hauptangeklagten des Raubüberfalls auf die Fraumünsterpost 1997 sind zwischenzeitlich wieder rückfällig geworden. Bald steht der ehemalige Drahtzieher wegen Kokainhandels vor Gericht.
Diese Posträuber vier Mafiosi aus Süditalien und einer aus dem Balkan wurden nach ihrer Entlassung nicht ausgeschafft und wurden wiederum straffällig.
Koks in der Pizzaschachtel
Giuseppe V. und ein Angestellter bissen an: Sie offerierten Fabrizio 100 Gramm Koks für 7500 Franken. Den Stoff hatten sie an der Langstrasse gekauft. Die Droge übergaben sie Fabrizio versteckt in einer Pizzaschachtel. Daneben soll der Beschuldigte 2008 und 2009 die gleiche Menge Koks an mehrere Konsumenten verkauft und den Handel von 200 Gramm vermittelt haben.
Dass er für Giuseppe V. nur eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren fordere, hänge mit dem Geständnis und der Einsichtigkeit zusammen, sagt der Staatsanwalt. Er stellt ihm eine günstige Prognose.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/reg ... y/28757673Das ist die wahre Kuscheljustiz die bis heute prächtig funktioniert.
Durchsetzungsinitiative und Verhältnismässigkeit
«Das Prinzip lässt sich nicht aus den Angeln heben»
Laut dem Berner Staatsrechtler Markus Müller kann die Durchsetzungsinitiative den Richter nicht daran hindern, bei Ausschaffungsfällen die Verhältnismässigkeit zu prüfen.
Schlagen wir den Bogen zur Durchsetzungsinitiative. Sollte sie angenommen werden, müssten also die Gerichte Ihrer Ansicht nach weiterhin in jedem Einzelfall prüfen, ob die Ausschaffung des betreffenden kriminellen Ausländers verhältnismässig wäre oder nicht?
Ja. Der Richter bleibt aufgrund des Verhältnismässigkeitsprinzips dazu verpflichtet. Dieses lässt sich unter keinem Titel aus den Angeln heben, höchstens in seiner Tragweite einschränken. Aufgrund der Radikalität der neuen Verfassungsnorm wäre für den Richter der Spielraum aber ausgesprochen klein, um allfällige Härtefälle aufzufangen.