AlexRE hat geschrieben:Schau mal an, die Schweizer Banker sind gar nicht so böse. Die Filialen britischer Banken in der Schweiz haben die übelsten Geschäfte auf dem Kerbholz:HSBC-Filiale Genf VOR der Renovierung der Schalterhalle 2007
Die Schweizer Filiale der britischen Bank HSBC hat jahrelang Milliarden Euro Schwarzgeld von Kriminellen, Terrorfinanzierern, Waffenschiebern, korrupten Politikern, Sportlern und anderen Großverdienern verschleiert und angelegt.
https://www.facebook.com/Heiko.Sakurai
Der Journalist der Weltwoche Philipp Gut hat mit dem Bundesanwalt Lauber ein Interview gemacht wo unter anderem auch die Bank in Genf die HSBC erwähnt wurde. Ich füge einen Teil davon hier ein weil der ganze Rest mehrheitlich die Schweizer Justiz betrifft und die Leser und Schreiber hier kaum interessieren dürfte.
Derzeit macht der Fall des französischen Datendiebs Hervé Falciani wieder Schlagzeilen. Man spricht von «Swissleaks», obwohl die Genfer Filiale einer ausländischen Bank, der britischen HSBC, betroffen ist. Könnte das auch ein Fall für Sie werden?
Wir analysieren die Situation juristisch eingehend. Aber wir können nur dann ein Strafverfahren eröffnen, wenn konkrete Hinweise auf eine Straftat in Bundeskompetenz vorliegen. Das ist immer ein riesiger Schritt, der gut überlegt sein muss. Eine leichtfertige Eröffnung, nur weil eine solche gerade populär ist und von gewissen Medien gefordert wird, werde ich sicher nicht machen.
Ein Problem in diesem Fall ist das Bankkundengeheimnis, es handelt sich um gestohlene Daten. Nun gäbe es andere Methoden, um legal an Beweismaterial zu kommen, beispielsweise Hausdurchsuchungen. Ist das eine Option?
Das muss die Lageanalyse zeigen. Zudem erforderte ein solcher Schritt vorgängig eine Verfahrenseröffnung.
Laut Gerüchten könnte Ihr Vorgänger Erwin Beyeler den Franzosen bei der Dechiffrierung und Auswertung der gestohlenen Daten geholfen haben. Das könnte ja auch ein Motiv für die Zurückhaltung der Bundesanwaltschaft sein – möglicherweise kämen dann Fakten ans Licht, die unangenehm für Sie sein könnten.
Davon habe ich noch nie gehört. Jedenfalls hat die Bundesanwaltschaft den französischen Behörden zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Dechiffriercodes übermittelt. Es gibt Anhaltspunkte, dass Herr Falciani selbst dafür gesorgt hatte. Was aktuell «Swissleaks» anbelangt, kann ich nur sagen: Gestohlene Daten bleiben gestohlene Daten. Wir können sie nicht einfach auswerten. Dies wäre eine fishing expedition und wäre rechtlich nicht zulässig. Uns geht es auch nicht um den Inhalt dieser CD. Was uns interessiert, sind der wirtschaftliche Nachrichtendienst und der Datendiebstahl.
Falls die Presseberichte stimmen, ist es zu Geldwäscherei im grossen Stil gekommen. Spüren Sie schon Druck aus dem Ausland?
Die Bundesanwaltschaft ist immer von irgendeiner Seite unter Druck, das gehört wahrscheinlich dazu. Aber zum ganzen inhaltlichen Komplex, der jetzt in der Presse diskutiert wird, haben wir noch kein einziges Rechtshilfegesuch bekommen. Ein erstes Gesuch aus Belgien liegt zur Prüfung beim Bundesamt für Justiz.
Falciani ist ein gebürtiger Italiener und in Frankreich eingebürgert worden.
http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2015-0 ... 92015.html
Im Griechenlandbeitrag wird gerade über die Lügenpresse diskutiert. Das ist auch hier der Fall. Journalisten und Ankläger versuchen alles Mögliche um den Bankplatz Schweiz kaputtzumachen, dazu gibt es unzählige Hinweise von vielen Anklagen gegen Banken die sich im Nachhinein nicht bestätigt haben. Ist es Neid, oder schlechte Recherche oder einfach nur die Tatsache, die Zeitungen mit unlauteren und nicht recherchierten Berichten zu füllen ? Ich habe bereits erwähnt, dass was vor 2008 die Banken gemacht haben legitim war und erst nach 2008 wurden die Gesetze angepasst. Viele Ankläger interessiert es einen Deut, wie die Gesetze dazu sind. Auch in der USA ist die Anklage gegen einen Bankmanager gescheitert, weil die Ankläger nicht berücksichtigten, dass die Gesetze vor 2008 anders waren.
Vorarlberger Anwalt prüft Klage gegen SNB wegen Täuschung
Dornbirn. Rechtsanwalt Clemens Pichler prüft derzeit eine Klage gegen die Schweizerische Nationalbank (SNB). Da diese vor der Aufhebung des Mindestkurses immer wieder betonte, dass man am Kurs festhalte, wirft er der SNB Täuschung der Anleger vor.
Klage sei "verwegene Idee"
Die SNB dürfte sich im Fall einer Klage auf ihren gesetzlichen Auftrag berufen. "Die Notenbank hat den gesetzlichen, in Österreich sogar verfassungsrechtlichen Auftrag, Geldpolitik zu betreiben", erklärt Stefan Pichler, Professor und Leiter des Institute for Finance, Banking and Insurance an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er sei zwar kein Jurist, doch solange die Schweizerische Notenbank im Rahmen dieser Gesetze handle, sieht er wenig Chancen für Schadenersatzforderungen. Eine Klage hält er daher für eine "verwegene Idee".
http://www.vol.at/vorarlberger-anwalt-p ... ng/4209559
Das ist nur noch abscheulich und absurd. Gleichzeitig klagt man in Deutschland auch wieder gegen eine ausländische Bank mit Sitz in der Schweiz. Ich finde das nicht mehr lustig, eher bösartig und willkürlich der Schweiz gegenüber.