Uel hat geschrieben:Den exotischen Fall Krim mit andern Dingen zu vergleichen, ist als wenn Busch alkoholrückfällig geworden wär und bei einem Pokerspiel Alaska an den russischen Präsidenten verjuxt hätte. Wenn Crutschow das russische Territorium Krim an einen damals anderen russischen Teilstaat im Suffe verschenkt hat, so hieß das doch noch lange nicht, dass die Krim irgendwann Nato/EU angegliedert sein muss.
Ich glaube eher nicht, dass Chruschtschow die Krim aus einer Alkohollaune heraus verschenkt hat. Bereits Stalin hatte innersowjetische Grenzen im Kaukasus so gezogen, dass im Falle einer zukünftigen Führungsschwäche der Kommunisten potentielle konterrevolutionäre Kräfte in Streit untereinander geraten und deshalb zur Bildung einer gemeinsamen Front unfähig gewesen wären.
Teile und herrsche ...
Solche Überlegungen sind für die Beurteilung des aktuellen Krim - Konfliktstoffes aber nicht entscheidend, wesentlich ist vielmehr das hier:
(...)
Das Budapester Memorandum wurde am 5. Dezember 1994 in Budapest im Rahmen der dort stattfindenden KSZE-Konferenz unterzeichnet.
(...)
Im Memorandum verpflichteten sich die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Russland in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Weißrussland und der Ukraine, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder (Art. 1) sowie deren politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu achten (Art. 2 f.) und im Falle eines nuklearen Angriffs auf die Länder unmittelbar Maßnahmen des UN-Sicherheitsrates zu veranlassen (Art. 4).
(...)
http://de.wikipedia.org/wiki/Budapester_MemorandumWenn man den Bruch eines so wichtigen völkerrechtlichen Vertrages überhaupt mit einem anderen Fall vergleichen kann, dann nicht mit einem fiktiven alkoholbedingten Aussetzer von G. Bush in Sachen Alaska, sondern mit der ganz realen Fehleinschätzung der kaiserlichen Generäle im Jahre 1914, dass die britische Garantie für Belgien "nur ein Fetzen Papier" sei.
Das war nicht die erste Warnung für alle Regierungen der Welt, dass völkerrechtliche Garantien keine eigenen Massenvernichtungsmittel ersetzen können, aber möglicherweise der letzte Sargnagel für das Völkerrecht in seiner Funktion als Mittel zur Rüstungsbegrenzung. Wahrscheinlich lässt sich das im gesamten 21. Jahrhundert nicht mehr reparieren.