Solchen Menschen sollte man an geeigneter Stelle (z. B. auf dem Gelände der UNO oder dem des IGH) Denkmäler errichten:
Abwehr von mutmaßlichem Vergewaltiger: Iran richtet 26-jährige Reyhaneh Jabbari hin
Sie verteidigte sich gegen einen Mann, der sie vergewaltigen wollte und wurde dafür wegen Mordes verurteilt: Die 26 Jahre alte Iranerin Reyhaneh Jabbari ist trotz internationalen Protests hingerichtet worden.
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Einzig die Familie Sarbandis hätte die Exekution aufheben können. Nach iranischem Recht der "Kisas", dem Vergeltungsgesetz nach dem Prinzip Auge um Auge, Zahn um Zahn, hätten sie Jabbari begnadigen können. Die Sarbandis hatten jedoch von ihr verlangt, die Vergewaltigungsvorwürfe zurückzunehmen, um die Ehre des Familienvaters wieder herzustellen. Das hatte Jabbari jedoch bis zuletzt abgelehnt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/iran-richtet-26-jaehrige-reyhaneh-jabbari-hin-a-999214.htmlWenn sie dem Wunsch der Tätergesellschaft entsprochen und die Schuld auf sich genommen hätte, wäre sie der Hinrichtung entgangen. So hat sie aber ihr Leben nicht nur für ihre eigene Ehre geopfert, sondern auch allen in der Zukunft unschuldig Angeklagten geholfen. Das Weißwaschen von Schuldigen über Geständnisse von Unschuldigen, die durch milde Strafe erkauft werden, ist nämlich eine der perfidesten Methoden unwürdiger Richter und weltweit anzutreffen.
Selbst in Deutschland ist es ganz "normal", dass unschuldig Verurteilte bei Verweigerung eines falschen Geständnisses die Endstrafe absitzen müssen, während echte Täter nach 2 / 3 oder der Hälfte der Strafe auf Bewährung freikommen:
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Arnold hatte nach der U-Haft in Weiterstadt seine Strafe in Darmstadt und Butzbach abgesessen und ein Fernstudium Sportmanagement absolviert. Zwischendurch verbrachte er zwei Jahre im Maßregelvollzug in Hadamar, wo seine Alkoholsucht behandelt werden sollte. Hartnäckig weigerte er sich in einer Therapiegruppe für Sexualtäter, sich mit seiner Tat auseinander zu setzen. "Das konnte ich nicht", sagt er heute, "weil ich sie ja nicht begangen hatte." Deshalb kam er nicht wie üblich nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftzeit auf Bewährung frei und durfte auch nicht als Freigänger seinen sterbenskranken Vater besuchen.
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http://www.stern.de/panorama/2-fehlurteil-wegen-angeblicher-vergewaltigung-das-leiden-des-horst-arnold-1705160.html