Nach Bolivien und Kenia hat mit der Türkei der dritte Staat seit Anfang 2009 erfolgreich ein Verfassungsreferendum durchgeführt:
Mit den insgesamt 26 Änderungen erhalten die türkischen Bürger mehr Rechte, zum Beispiel erstmals die Möglichkeit von Individualklagen vor dem Verfassungsgericht. Zugleich wird die zivile Kontrolle über die Armee gestärkt, Putsch-Generäle können erstmals vor Gericht gestellt werden. Umstritten ist eine in dem Paket enthaltene Justizreform, die Präsident und Parlament mehr Einfluss auf die Auswahl hoher Richter einräumt.
Die Beteiligung an dem Referendum lag laut Erdogan zwischen 77 und 78 Prozent. Der Sender CNN Türk gab das Ergebnis mit 57,6 Prozent an.
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Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) sprach von einem "weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg der Türkei nach Europa". Die Diskussion in der Türkei "auch über die konkrete Ausgestaltung der Machbalance im Staat" sei "zu begrüßen". "Sie ist sicher noch nicht beendet".
US-Präsident Barack Obama begrüßte die hohe Beteiligung an der Abstimmung beim NATO-Verbündeten Türkei. Diese belege die "Vitalität der türkischen Demokratie", erklärte das Weiße Haus.
Quelle: stern.de
Gescheitert ist dagegen ein Verfassungsreferendum in Moldau:
Verfassungsreferendum in Moldau mangels Beteiligung ungültig
In allen 4 Staaten sollte das jeweilige Verfassungsreferendum dazu dienen, gesellschaftliche Konfliktstoffe leichter mit friedlichen Mitteln beherrschbar zu machen. In keinem Fall gab es eine besondere staatsrechtliche Verpflichtung für die jeweilige politische Klasse oder das Staatsvolk, eine neue Verfassung zu schaffen. So etwas sieht nur das deutsche Grundgesetz in Artikel 146 vor, einen unmissverständlichen Auftrag der Väter und Mütter des Grundgesetzes, nach Wiedererlangung der Einheit in Freiheit eine neue Verfassung zu beschliessen. Da es aber hierzulande nicht so schwerwiegende Konflikte wie in den vorbezeichneten 4 Staaten gibt, wird das deutsche Verfassungsreferendum auf die lange Bank geschoben.
Im Staats- und Völkerrecht zählen Fakten und Sachzwänge eben mehr als noch so hochrangige Normen.