Diese Petition werden sie natürlich auch zurückweisen. Dazu kommt, dass das eigentliche Hauptproblem ist, dass die Justiz bereits erfolgte Reformen des Strafgesetzbuches geradezu ignoriert. Wenn die bestehenden Gesetze konsequent umgesetzt würden, wäre es m. M. n. schon sehr viel sicherer auf öffentlichen Plätzen in Deutschland.
Ich habe dazu gestern hier einen Text geschrieben:
http://grundgesetzaktiv.de/phpBB3/viewt ... &start=240
(...) Einer der maßgeblichen Gründe für das Entstehen des Vereins Grundgesetz Aktiv e. V. ist die Tatsache, dass Millionen von Menschen in diesem Land von Staats wegen zu wehr- und schutzlosen Opfern frei herumlaufender Gewalt - Intensivtäter gemacht werden, und zwar eindeutig entgegen aller (grund-) gesetzlichen Vorgaben. Dafür mache ich u. a. (Ober- ) Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (...) höchstpersönlich verantwortlich. "Höchstpersönlich" in jedem Sinne dieses Begriffes, der Gesetzgeber hat nämlich mittlerweile seiner grundgesetzlichen Pflicht genügt, indem er die Strafandrohung für die gefährliche Körperverletzung verdoppelt und die U-Haft nur wegen Wiederholungsgefahr eingeführt hat. Damit hat er verfügt, dass es im Geltungsbereich des Grundgesetzes keine frei herumlaufenden Gewalt - Intensivtäter mehr geben solle.
Richter und Staatsanwälte maßen sich nun tagtäglich an, das Gegenteil dessen zu verfügen, was das Grundgesetz und der Bundestag ganz unmissverständlich wollen.
Es wird sich noch zeigen, ob der Volkssouverän auf Dauer aushalten will, was vom Grundgesetz nicht dazu autorisierte politische Cliquen und Justizkreise ihm auferlegen wollen, auszuhalten zu müssen.