Heute Morgen im TV-Morgenmagazin der öffentlich Rechtlichen war ein Blogger der Piratenpartei zu sehen, der sinngemäß kundtat, was die "Freiheit des Internet" betreffe, so müsse man dort doch auch Beleidigungen äußern können. Der hat doch tatsächlich das Ins-Netz-Stellen von Beleidigungen mit einer Auseinandersetzung von zwei Menschen am Telefon verglichen und sogar gleichgestellt.
Einmal ganz unabhängig davon, dass Beleidigungen, Verleumdungen, etc., auch am Telefon grds. strafbar sind kann die These doch wohl nicht wahr sein. Im Internet können weltweit Millionen von Menschen dort eingebrachte Beleidigungen und alle Arten falscher Behauptungen über irgendwelche Menschen lesen, so dass eine wirtschaftliche Existenz in Sekunden ausgelöscht werden kann. Am Telefon bleibt die Sache höchstwahrscheinlich unter den betroffenen Kontrahenten. Das dürfte doch wohl klar genug machen warum eine von den "Piraten" geforderte Freiheit des Internet niemals zur Existenz gekangen darf.
Denkt man bei den Piraten tatsächlich derart oberflächlich? Dann dürfte diese Partei wohl absolut keine Wahlalternative darstellen, weil man so etwas Realitätsfremdes und noch dazu Rechtswidriges nicht vertreten kann.
Übrigens sollte heute zu dem Thema ein Grundsatzurteil des BGH erfolgen, von dem ich allerdings noch kein Ergebnis mitbekommmen habe...
Und hier ist der Urteilsinhalt frisch nachgeliefert:
http://www1.wdr.de/themen/digital/blogurteil100.html