von AlexRE » Di 18. Aug 2020, 20:43
Wer gegen dieses Urteil handelt und mit Widerstand droht, der offenbart damit verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Das finde ich sehr überzogen. Schließlich hatten die Beschwerdeführer den jüngsten Verfassungsartikel auf ihrer Seite:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.htmlWer die natürlichen Lebensgrundlagen gegen verantwortungsferne Geldmacher, die auf die Sozialpflicht des Eigentums spucken, schützen will, ist ganz bestimmt keine Verfassungsfeind.
Allerdings finde ich das Urteil nicht unbedingt falsch. Das Gericht verweist ja auf die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber im StGB oder der StPO diesem Anspruch des GG in Bezug auf weggeworfene Lebensmittel Rechnung trägt. Das BVerfG kann - bzw. sollte - nicht jede rechtspolitische Meinungsverschiedenheit ganz alleine klären, dann bräuchten wir nämlich kein Parlament und keine Wahlen mehr. Eine reine Richterherrschaft ohne jede Eigenverantwortung der Gemeinschaft aller wahlberechtigten Demokraten und deren parlamentarischen Vertreter ist ganz sicher nicht im Sinne des GG.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.