Elke Twesten (GRÜNE)wechselt das Lager

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Elke Twesten (GRÜNE)wechselt das Lager

Beitragvon Staber » Fr 4. Aug 2017, 21:45

Von den Grünen zur CDU: Elke Twesten wechselt das Lager und bringt Rot-Grün in Hannover um die Mehrheit. SPD und Grüne wittern "Verrat", die CDU ihre Chance.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... du-wechsel

Faktum ist, dass die niedersächsischen Grünen außer Stande sind, den eigenen Laden zusammenzuhalten.Die Grünen verlassen, wird auch eine große Wählerschaft tun. Aber zur CDU wechseln, ist auch keine Lösung."Hochverrat ist nur eine Frage des Datums", heißt es bei Maurice de Talleyrand ( Ehemaliger Französischer Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale Entwicklung). Und das Datum hat es hier ja in der Tat in sich, so kurz vor der Bundestagswahl. Mangels Karriereperspektive eine Regierung platzen zu lassen, das Abgeordnetenmandat einzusacken und sich zum politischen Gegner zu verabschieden, ist schon ziemlich niederträchtig und ohne Rückgrat, aber irgendwo auch typisch für unsere Gesellschaft.So ein Schritt fällt inzwischen vielleicht gerade deshalb so leicht, weil selbst die Unterschiede zwischen Grünen und Konservativen nur noch marginal sind.Hoffentlich verschwinden die Grünen bald unter der 5% Grenze. Diese Partei braucht keiner mehr.
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Re: Elke Twesten (GRÜNE)wechselt das Lager

Beitragvon AlexRE » Sa 5. Aug 2017, 00:47

So ein Schritt fällt inzwischen vielleicht gerade deshalb so leicht, weil selbst die Unterschiede zwischen Grünen und Konservativen nur noch marginal sind.


... was wiederum Verrat an den Wählern der Grünen ist - und Verräter kann man ebensowenig verraten wie man einen toten Mann ermorden kann.
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Re: Elke Twesten (GRÜNE)wechselt das Lager

Beitragvon Staber » Sa 5. Aug 2017, 10:31

@ Alex
... was wiederum Verrat an den Wählern der Grünen ist


Du hast Recht, Verrat an den Wählern ist es alle Mal.
Wenn es holprig wird, steigt man nicht aus , sondern schnallt sich an.
Aber das kennt Frau Twesten nicht.
Die Zuverlässigkeit der Parteien zeigt sich an der Zuverlässigkeit ihrer Parteimitglieder. In diesem Fall hat Frau Twesten ihrer Partei einen Bärendienst erwiesen. Wer will schon, dass eine Koalition im Bund unter Beteiligung der Grünen, nach kurzer Zeit schon auseinander fliegt, nur weil ein Grüner meint, seine Vorteile bei einer anderen Partei zu suchen.
Ich kann mich noch erinnern , das das mal eine Partei war,die das Rotationsprinzip praktizierte, um eine bestimmte Form des institutionalisierten "Am-Sessel-Klebens "abzuschaffen. Ich frage mich, was ist da im Hintergrund an Gesprächen und was an Zaster auf ihr Konto gegangen ist.
Traurig Traurig!
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Re: Elke Twesten (GRÜNE)wechselt das Lager

Beitragvon AlexRE » Sa 5. Aug 2017, 13:09

Staber hat geschrieben:Ich frage mich, was ist da im Hintergrund an Gesprächen und was an Zaster auf ihr Konto gegangen ist.
Traurig Traurig!


Nun, die Listenplätze der CDU und der FDP für die Bundestagswahl und die nächste Landtagswahl in NS sind vergeben und bis zu den nächsten Europawahlen ist es noch lang hin. Aber die Parteien haben ja viele Posten zu vergeben - Lottogesellschaften, Sozialversicherungen usw. ...

Außerhalb des parteipolitischen Spielfelds in der freien Wirtschaft oder in der Verwaltung wäre sowas ein Fall für den Staatsanwalt, der würde jetzt wegen Bestechung ermitteln.
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Klarer Verrat am Wähler-Auftrag

Beitragvon Excubitor » Sa 5. Aug 2017, 16:41

Hier zeigt sich wieder einmal die Unvollkommenheit des deutschen Wahlrechts, welches eine dringende Änderung nötig hätte. Da es sich beim Fraktionswechsel während einer Legislaturperiode um einen klaren Verrat am Wählerwillen handelt, den ein(e) Abgeordnete(r) nun einmal zu erfüllen hat (zumindest formalrechtlich), lässt sich dem nur auf zweierlei Art begegnen:
Entweder
1. ein solcher Fraktionswechsel während einer Legislaturperiode wird rechtlich. also gesetzlich, untersagt, oder
2. soll die Entscheidungsfreiheit des(r) Abgeordneten nicht beeinträchtigt werden, bleibt nur die Möglichkeit qua Gesetzes in einem solchen Fall sofort das Mandat abzuerkennen, da diese Person den Wählerwillen offensichtlich nicht befolgen und den Wahl-Auftrag nicht ausführen will.
Darüber hinaus müsste ein Listen-Kandidat nachrücken der die Lücke im Sinn des Wahlergebnisses schließt.

Dann wäre man hier zumindest auf dem Weg zu einem echten Rechtsstaat.

Den Verrat am Wähler einfach so hinzunehmen, sieht einfach nur wieder dem Asozial-Staat Deutschland ähnlich. Die Anberaumung von Neuwahlen reicht definitiv nicht aus.
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Re: Klarer Verrat am Wähler-Auftrag

Beitragvon AlexRE » So 6. Aug 2017, 14:00

Excubitor hat geschrieben:1. ein solcher Fraktionswechsel während einer Legislaturperiode wird rechtlich. also gesetzlich, untersagt, oder
2. soll die Entscheidungsfreiheit des(r) Abgeordneten nicht beeinträchtigt werden, bleibt nur die Möglichkeit qua Gesetzes in einem solchen Fall sofort das Mandat abzuerkennen, da diese Person den Wählerwillen offensichtlich nicht befolgen und den Wahl-Auftrag nicht ausführen will.


Und was ist, wenn diese Person als einzige ihrer Fraktion den Wählerwillen beachtet und deshalb aus einer Partei austritt, weil der Rest der Fraktion das nicht tut?
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Re: Klarer Verrat am Wähler-Auftrag

Beitragvon Excubitor » So 6. Aug 2017, 15:51

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:1. ein solcher Fraktionswechsel während einer Legislaturperiode wird rechtlich. also gesetzlich, untersagt, oder
2. soll die Entscheidungsfreiheit des(r) Abgeordneten nicht beeinträchtigt werden, bleibt nur die Möglichkeit qua Gesetzes in einem solchen Fall sofort das Mandat abzuerkennen, da diese Person den Wählerwillen offensichtlich nicht befolgen und den Wahl-Auftrag nicht ausführen will.


Und was ist, wenn diese Person als einzige ihrer Fraktion den Wählerwillen beachtet und deshalb aus einer Partei austritt, weil der Rest der Fraktion das nicht tut?


Dann bedarf es in einem echten Rechtsstaat Konsequenzen für den Rest der Fraktion. Meines Erachtens wird sich generell, sobald man gewählt ist, viel zu häufig nicht an den Wählerauftrag gehalten. Da hätten wir schon die nächste Gesetzeslücke. Ein Austritt dürfte aber das Mandat betreffend dennoch nur unter den von mir genannten Voraussetzungen möglich sein, da der Wählerwillen die Person mit Austrittsbegehren genau da haben wollte wo diese ist, sonst wäre sie nicht dort. Und da sich diese auch an dem Wählerwillen orientiert, besteht kein Grund für einen Mandatswechsel, den das Ganze beinhalten würde, sondern ausschließlich ein Grund zur Disziplinierung der Fraktionsmehrheit.
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Re: Klarer Verrat am Wähler-Auftrag

Beitragvon AlexRE » So 6. Aug 2017, 16:50

Excubitor hat geschrieben:Dann bedarf es in einem echten Rechtsstaat Konsequenzen für den Rest der Fraktion.


Sicher. Wer sollte die Verräter an ihren Mandatsgebern disziplinieren, wenn nicht eine aus ihrer Partei austretende und nur ihrem Gewissen verantwortliche Abgeordnete? Etwa die Regierung / Exekutive??
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Re: Klarer Verrat am Wähler-Auftrag

Beitragvon Excubitor » So 6. Aug 2017, 17:05

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Dann bedarf es in einem echten Rechtsstaat Konsequenzen für den Rest der Fraktion.


Sicher. Wer sollte die Verräter an ihren Mandatsgebern disziplinieren, wenn nicht eine aus ihrer Partei austretende und nur ihrem Gewissen verantwortliche Abgeordnete? Etwa die Regierung / Exekutive??


Aha. Kann es also sein, dass die Demokratie doch nicht so gut ist, wie es dem Wahlvolk immer vorgeheuchelt wird? Jedenfalls hat diese offensichtlich reichlich Lücken... Die einzige Möglichkeit wäre da eine noch für diese Zwecke zu implementierende Verfassungsklage, so dass selbst die einzelne Abgeordnete eine Möglichkeit hätte den Fraktionsstandpunkt im Sinn des Wählerwillens juristisch überprüfen zu lassen. Doch, um Deinen nächsten Einwand vorwegzunehmen, dürfte die Einrichtung eines solchen Rechtsinstituts aus nahe liegenden Gründen selbstverständlich derzeit nicht mehrheiitsfähig sein. Alles bleibt also vorerst so "bescheiden" wie es ist.
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Re: Klarer Verrat am Wähler-Auftrag

Beitragvon Staber » So 6. Aug 2017, 17:26

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:Dann bedarf es in einem echten Rechtsstaat Konsequenzen für den Rest der Fraktion.


Sicher. Wer sollte die Verräter an ihren Mandatsgebern disziplinieren, wenn nicht eine aus ihrer Partei austretende und nur ihrem Gewissen verantwortliche Abgeordnete? Etwa die Regierung / Exekutive??



Keine Parteien, nur Abgeordnete, die ihrem Gewissen verpflichtet sind. Das wäre der Ausgangspunkt für eine Demokratie.
...nebenbei: der Wählerwille ist doch eigentlich lt. Wahl nur bei der Partei, es sei denn, man kann eine Personenbevorzugung bei der Wahl abgeben... nun, wenn eine Wahl, auf dem Wahlzettel nichts anderes als ein Kreuz bei der Partei zulässt, fände ich, sollt bei einem solchen Wechsel, das Mandat auch bei der Partei bleiben und nicht weiterwandern... das verfälscht doch sonst den Wählerwillen, nicht?...
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