Keine Kündigung in der Probezeit

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Re: Keine Kündigung in der Probezeit

Beitragvon AlexRE » Fr 31. Mai 2013, 12:35

Caloderma hat geschrieben:Geklagt, gewonnen und doch verloren ! Die Frau ist erledigt. Und, einer Probezeit obliegt sogar einer Kündigung ohne Angaben von Gründen.


Wieso "erledigt"? Dann wäre ja jeder "erledigt", der eine Probezeit nicht besteht.

Außerdem hat das Gericht festgestellt, dass die Kündigung unwirksam war:

Zwar sei diese vorliegend nicht an den Maßstäben des Kündigungsschutzgesetzes zu beurteilen, aber auch in der Probezeit seien das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, argumentierten die Richter.

Auch Artikel 12 des Grundgesetzes verlange, dass ein bereits begründetes Arbeitsverhältnis mit dem ernsthaften Willen der Zusammenarbeit geführt werde.


Der Arbeitgeber hätte zwar ohne Angabe von Gründen wirksam kündigen können, nicht aber unter Angabe unzulässiger weil willkürlicher Gründe. Das gilt heutzutage sogar über das Arbeitsrecht hinaus im allgemeinen Zivilrecht. Ein Gastronom z. B. kann problemlos jedem Menschen den Zutritt zu seiner Kneipe oder Disco verweigern, er darf nur keine Begründung nennen, die nach dem Antidiskriminierungsgesetz unzulässig ist, z. B. die Rasse bzw. Volkszugehörigkeit des Gastes. Dann handelt er sich einen Schadensersatzanspruch ein.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Keine Kündigung in der Probezeit

Beitragvon AlexRE » Fr 31. Mai 2013, 13:39

Caloderma hat geschrieben:Ja Alex, in dem Falle haste wohl Recht. Der AG musste die Kündigung wieder zurücknehmen. Gewonnen hat die Frau unterm Strich trotzdem nicht. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem AG und der Frau sei so stark zerstört, das sie nun freiwillig gekündigt hat. Habe eben ein Bericht dazu im mdr TV gesehen.


Innerhalb der Probezeit konnte der AG auch jederzeit eine zweite Kündigung ohne Begründung aussprechen, die wäre dann wirksam gewesen. Die zwischen den beiden Kündigungen angefallenen Löhne hätte er dann aber auf jeden Fall zahlen müssen.
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