AlexRE hat geschrieben:Demnächst bei Anne Will ...
Dann könnte doch bei Anne Will auch jemand von den Neonazis sitzen und uns seine Weltsicht näher bringen. Wäre das zu dieser voll vermummten sogenannten "Frauenbeauftragten" ein großer Unterschied?
AlexRE hat geschrieben:Demnächst bei Anne Will ...
Er ist keiner der zahlreich vertretenden Anpassern im Parlament
Staber hat geschrieben:Frohe Weihnachten kann man da nur sagen!
In diesem Kaufhaus in Dortmund – zugehörig zu einer in ganz Deutschland vertretenen Kette – fällt Weihnachten in diesem Jahr aus.
Denn diese Filiale hat Weihnachtsartikel wie Deko und Süßwaren komplett aus dem Sortiment geschmissen!
http://www.dortmund24.de/dortmund/keine ... -dahinter/
Der Islam ist nicht gekommen, um sich zu integrieren, sondern um zu herrschen – mit all seinen Regeln, immer und überall.
Ist doch eigentlich nicht so schwer zu begreifen.
Urteil vor Bundesverfassungsgericht
Muslimische Erzieherin darf Kopftuch tragen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine muslimische Erzieherin in einer Kita ihr Kopftuch tragen darf. Damit hebeln die Karlsruher Richter vorherige Urteile aus.
(...)
Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, "von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben", hieß es in dem Beschluss weiter.
(...)
"Erforderlich ist insoweit vielmehr eine hinreichend konkrete Gefahr für die genannten Schutzgüter, die sich im Schulbereich zudem auf den gesamten Geltungsbereich der Untersagung beziehen muss (vgl. BVerfGE 138, 296 <327 Rn. 80>). Die dem zugrunde liegenden verfassungsrechtlichen Erwägungen gelten jedenfalls gleichermaßen auch für den Kindergartenbereich. Eine bloß abstrakte Gefährdung des Einrichtungsfriedens oder der Neutralität staatlicher Kindergartenträger kann daher bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung entgegen der Auffassung der Ausgangsgerichte auch hier nicht genügen, um das Bekundungsverbot gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 KiTaG a.F. auszulösen, wenn - was nach den tatrichterlichen Feststellungen im Ausgangsverfahren der Fall ist - die in Rede stehende äußere Bekundung auf ein als verpflichtend empfundenes religiöses Gebot zurückzuführen ist."
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