...jubelt: >Endlich schafft Uel einen kurzen Text.
Moin Uel!
Zur Erinnerung lieber Uel! In der Kürze ,...na...na... richtig ,liegt die Würze . Wussten unsere Vorväter schon!
Gruß aus dem >Pleitebundesland Bremen <!
staber
...jubelt: >Endlich schafft Uel einen kurzen Text.
Staber hat geschrieben:
Moin Uel!
Zur Erinnerung lieber Uel! In der Kürze ,...na...na... richtig ,liegt die Würze . Wussten unsere Vorväter schon!
staber
Uel hat geschrieben:Böhmermann hat mit Erdoğan mehr gemein als ihm lieb sein wird: Wer sich selbst mit Ai Weiwei vergleicht, der für seine provokative Kunst lange im Gefängnis sitzt aber sich selbst bei etwas Gegenwind als filetiert bezeichnet, der scheint zumindest die Charaktereigenschaft Größenwahn mit Erdoğan zu teilen.
Jan Böhmermann: Recep Tayyip Erdogan verklagt Mathias Döpfner
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Zur Rechtfertigung der Unterlassungsklagen sagte Höcker: "Es ist wie bei einer Massenvergewaltigung: Wenn einer anfängt, kriechen alle aus den Löchern und machen mit. Vor allem, wenn es das Opfer angeblich nicht besser verdient hat. Wir müssen als Gesellschaft aufpassen, wenn der dünne Lack der Zivilisation blättert und kollektive Enthemmung losbricht. Herr Erdogan ist ein Mensch, und die Menschenwürde ist unantastbar." Sie stehe laut Grundgesetz auch über der Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit.
Jan Böhmermann: Landgericht Hamburg verbietet Teile vom Gedicht
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Das Gericht hält allerdings die Aussagen in dem Gedicht für zulässig, die sich mit dem Umgang von Erdogan in der Türkei mit der Meinungsfreiheit beschäftigen. Mit den nicht untersagten Teilen des Gedichts werde in zulässiger Form harsche Kritik an der Politik Erdogans geäußert. Erlaubt bleiben Sätze wie "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident" und "Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt".
Böhmermanns Anwalt Christian Schertz sagte: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch". Das Landgericht Hamburg mache in dem Beschluss den Fehler, das Gedicht zu sezieren und bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als herabwürdigend empfindet.
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AlexRE hat geschrieben:Auf Facebook gesehen und kommentiert:Jan Böhmermann: Landgericht Hamburg verbietet Teile vom Gedicht
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Das Gericht hält allerdings die Aussagen in dem Gedicht für zulässig, die sich mit dem Umgang von Erdogan in der Türkei mit der Meinungsfreiheit beschäftigen. Mit den nicht untersagten Teilen des Gedichts werde in zulässiger Form harsche Kritik an der Politik Erdogans geäußert. Erlaubt bleiben Sätze wie "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident" und "Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt".
Böhmermanns Anwalt Christian Schertz sagte: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch". Das Landgericht Hamburg mache in dem Beschluss den Fehler, das Gedicht zu sezieren und bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als herabwürdigend empfindet.
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http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-boe ... 92747.html
>> Diese Böhmermann-Entscheidung sollte eigentlich auch Anlass sein, neben dem § 103 StGB auch den fliegenden Gerichtsstand abzuschaffen. <<
Sehr richtig - und dann nicht total phantasielos durch den Wohnort des Beklagten oder Klägers ersetzen, sondern durch den Geburtsort der Großmutter väterlicherseits des Beklagten. Den kriegt keiner so schnell raus und potentielle Opfer beutegieriger Medienrechtsanwälte haben durch einen Wohnsitz in Hamburg oder Köln (oder wo sonst noch die Pressekammern mit psychisch labilen Richtern verseucht sind) keine Nachteile.
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