Auf dem
Facebook - Profil von Til Schweiger gesehen und kommentiert:
3. Februar 2018, 11:59 Uhr Kindesmissbrauch
Darf die Polizei Kinderpornografie verschicken, um Tätern eine Falle zu stellen?
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Wenn Inkognito-Polizisten im Netz auf Verdächtige stoßen, die etwa prahlen, sie vergewaltigten ihr Stiefkind immer freitags, wenn die Mutter weg ist - dann wäre abzuwägen, ob ein Polizist sich nicht das Vertrauen eines solches Täters erschleichen darf, indem er diesem selbst Kinderpornografie schickt. Wenn dies die einzige Chance ist, den Verdächtigen zu einem Treffen zu bewegen, also in eine Falle zu locken. Es wäre der Gedanke, ein Unrecht zu tun, um ein größeres Unrecht zu verhindern. Oder damit zu leben, dass bald wieder Freitag ist.
Es ist ein Dilemma - und es kann nicht richtig sein, dieses immer nur in die Richtung aufzulösen, wie es die Strafprozessordnung derzeit vorsieht, nämlich mit dem strikten Verbot an verdeckte Ermittler, "szenetypische" Delikte zu begehen.
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http://www.sueddeutsche.de/panorama/kin ... -1.3851261In den im Artikel aufgeführten Beispielsfällen geht es um aktuellen Kindesmissbrauch an ganz bestimmten Kindern und nicht nur darum, in der Vergangenheit liegende Straftaten zu verfolgen.
Unmittelbar bevorstehenden Kindesmissbrauch ("nächsten Freitag") zu verhindern, müsste eigentlich bereits durch das Notwehrrecht gedeckt sein, jedenfalls wenn der verdeckte Ermittler ausschließlich computergenerierte Bilder real nicht existierender Kinder für seine Tarnung nutzt.
Wenn die Politik das Thema nicht anfassen will, würde also ein einzelner Beamter, der ein persönliches Risiko einzugehen bereit ist, ausreichen, diese Rechtsfrage zu klären.