Excubitor hat geschrieben:Nicht enden wollende Horrornachrichten aus Deutschlands möglicherweise asozialster Stadt:
Wie aus vertrauenswürdiger Quelle verlautet, deren Informationen direkt aus stadtinterner Quelle stammen, sollen Asylbewerber in Hagen im Gegensatz zu Hartz IV-Empfängern zusätzlich zur gezahlten Miete für deren Platz im Asylbewerberheim 670 € zur Deckung des Lebensbedarfs bekommen, ohne jemals etwas dafür geleistet zu haben. Von Anwohnern wurde mir berichtet, dass diese Asylbewerber auch ständig mit den neuesten Mobiltelefonen gesehen werden. Muss man sich da noch über den immer schneller steigenden Unmut der eigenen Bevölkerung wundern? Ich hoffe, dass der "Damm der Zurückhaltung" bald bricht und die Verantwortlichen auch endlich vom Souverän, der eigentlich keiner ist, also der Bevölkerung, zur Verantwortung gezogen werden.
Was bitte ist hier los in diesem Asozialstaat? Wenn diese Ungleichbehandlung nicht Grundgesetz widrig und damit asozial ist, was dann?
Der Zorn der Bevölkerung müsste sich aber gegen Verwaltungsvertreter und vor allem Politik sowie gegen Leistungserschleicher richten, um etwas zu bewirken, nicht jedoch gegen tatsächlich in Not befindliche Asylbewerber und andere Flüchtlinge.
Und nein, die Asylanten kriegen nicht mehr Geld als die H4 ler. Also umsonst aufgeregt
Die Zahl der Flüchtlinge, die Asylbewerberleistungen beziehen, ist 2013 erneut gestiegen – auf 225.000. Deutschland gab 1,5 Milliarden Euro dafür aus. Berlin verhängt einen temporären Aufnahmestopp.
Flüchtlinge und in Deutschland Geduldete bekommen höhere Leistungen für den Lebensunterhalt. Diese berechnen sich nach einem klarem Modus. Zukünftig besteht nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland der Anspruch auf Sozialhilfeniveau nach Asylbewerberleistungsgesetz .
AlexRE hat geschrieben:Es gibt Menschen mit einem krankheitsbedingten finanziellen Sonderbedarf, u. a. für teurere spezielle Nahrungsmittel. Da gibt es keine Unterschiede zwischen den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem AlG II für deutsche Bedürftige. Bevor man diese Geschichte zu hoch hängt, sollte die ursprüngliche Quelle sich vielleicht vergewissern, dass die ihr bekannt gewordenen Beträge keine Einzelfälle sind, die durch so einen Sonderbedarf zu erklären sind.
Excubitor hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Es gibt Menschen mit einem krankheitsbedingten finanziellen Sonderbedarf, u. a. für teurere spezielle Nahrungsmittel. Da gibt es keine Unterschiede zwischen den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem AlG II für deutsche Bedürftige. Bevor man diese Geschichte zu hoch hängt, sollte die ursprüngliche Quelle sich vielleicht vergewissern, dass die ihr bekannt gewordenen Beträge keine Einzelfälle sind, die durch so einen Sonderbedarf zu erklären sind.
Ich lasse das nochmal prüfen...
2. Bekommt diese Leistung auch ein schwerbeschädigter Deutscher?
Excubitor hat geschrieben:Auch weite Teile des deutschen Rechts sind asozial. Hier ein Beispiel:
Nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes und der Abgabenordnung wird eine steuerliche Zuordnung bei Haus-/Grundstücksverkauf zum 01.01. des auf die Eigentumsänderung folgenden Jahres vorgenommen. Eine vorzeitige Umschreibung kann nur mit Einverständniserklärung des neuen Eigentümers erfolgen. Erteilt dieser sein Einverständnis nicht, kann es somit im ungünstigsten Fall sein, dass jemand der sein Haus/Grundstück beispielsweise im Januar verkauft noch für ein ganzes Jahr Steuern und andere Abgaben für ein Grundstück bezahlen muss, das ihm längst nicht mehr gehört. Das beispielsweise empfinde ich als ungerecht und asozial.
(,..)
alle Nebenkosten im Zusammenhang mit der Nutzung Ihres Haus- und Grundbesitzes. Dazu gehören vor allem die laufenden Kosten für Haus- und Grundbesitz, zum Beispiel die Kosten der Heizung, der Wasserversorgung, die Gebäudeversicherung, die Grundsteuer,
(...)
01.04.2014
Supermarkt-Praktikantin
Rewe trennt sich von Ausbeuter-Chef
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Rewe in Dortmund hat sich von einem Marktbetreiber getrennt, der einer Praktikantin acht Monate lang kein Geld gezahlt hatte. Der Fall war publik geworden, weil das Arbeitsgericht Bochum den Leiter vergangene Woche zu einer Nachzahlung von rund 17.000 Euro an die junge Frau verurteilt hatte.
Bereits kurz danach kündigte das Unternehmen Konsequenzen an. Am Dienstagnachmittag erklärte Rewe nun, man habe sich von dem Marktleiter getrennt.
(...)
Praktikantin verliert vor Gericht: Acht Monate im Supermarkt schuften, 0 Euro Lohn
(...)
Vor dem Landesarbeitsgericht hatte das Urteil nun keinen Bestand. Die Frau habe keinen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt, da zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis begründet worden sei, urteilten die Richter.
Zwar habe die Klägerin zumindest teilweise reguläre Arbeit gemacht. Dies sei allerdings "im Rahmen eines sozialversicherungsrechtlich geprägten Praktikantenverhältnisses" geschehen. Die Klägerin habe das Praktikum als Teilnehmerin einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit absolviert und in dieser Zeit Leistungen der Arbeitsagentur erhalten. Die Revision ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.
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