SZ.de - "Upload-Filter: Warum das neue Urheberrecht alle angeht""[...]
Wer hat da gerade was beschlossen und warum?Das Bundeskabinett hat einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die umsetzen soll, was die EU im Frühjahr 2019 auf den Weg brachte. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie gibt einen Rahmen vor, den alle Mitgliedsstaaten in nationales Recht übertragen müssen. Die Frist endet am 7. Juni 2021, deshalb drängt die Zeit. In ihrem Kern verteilt die EU-Reform die Verantwortlichkeit im Netz neu.
Upload-Plattformen haften nun selbst, wenn Nutzerinnen und Nutzer Inhalte hochladen, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Deshalb müssen sie Lizenzen erwerben oder bestmögliche Anstrengungen unternehmen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.[...]
Warum streiten die Beteiligten so erbittert?Beim Urheberrecht geht es nur am Rande um die Rechte der Urheber. Vor allem geht es um die Interessen der Verwerter und großen Plattformen. Kurzum: Es geht um sehr viel Geld. Auf der einen Seite stehen Musik- und Filmindustrie, Verleger und andere Rechteinhaber. Auf der anderen Seite stehen Unternehmen, an deren Jahresumsatz noch eine Null mehr hängt: Google, Facebook und andere Tech-Konzerne aus dem Silicon Valley. Ihre Idealvorstellungen liegen weit auseinander: Die Verwerter wollen für jede Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks Geld sehen. Die Plattformen wollen möglichst weitreichende Ausnahmen.
Wie will Deutschland die Reform umsetzen?
Der aktuellen Gesetzesvorlage gingen drei Entwürfe voraus. Mit jeder Version kam die Bundesregierung den Wünschen der Verwerter und Verlage weiter entgegen. Nun scheinen sich Kanzleramt und das CDU-geführte Wirtschaftsministerium durchgesetzt zu haben. Das "Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz" stutzt die meisten Ausnahmen und Schranken drastisch zusammen, die der erste Diskussionsentwurf enthielt, den das Bundesjustizministerium vor einem Jahr veröffentlicht hatte.
Was sind die wichtigsten Änderungen?Ursprünglich waren Bagatellgrenzen von 20 Sekunden für Video- und Tonschnipsel, 250 Kilobyte für Bilder und 1000 Zeichen für Texte vorgesehen.
Davon sind 15 Sekunden, 125 Kilobyte und 160 Zeichen übrig geblieben. Das ist weniger als ein Tweet, allein der vollständige Name der Gesetzesvorlage umfasst 220 Zeichen. Zudem darf höchstens die Hälfte eines Gesamtwerks genutzt werden, obendrein muss der Ausschnitt mit weiteren Inhalten kombiniert werden.
Diese Einschränkung geht auf die Lobbyarbeit der Verleger zurück. Sie fürchteten, großzügige Grenzen könnten das Leistungsschutzrecht aushebeln. Dieser Bestandteil der Reform soll Suchmaschinen wie Google dazu bringen, Presseverlage bereits für kurze Auszüge zu bezahlen, die in den Suchergebnissen oder bei Google News angezeigt werden.
Allerdings gilt die Bagatellregelung ohnehin nur für Einzelpersonen ohne kommerzielle Interessen und damit nicht für Google.Der Gesetzestext schränkt Karikaturen, Parodien und Pastiches ein. Sie sind nur erlaubt, wenn die Nutzung "durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist". Was das bedeuten soll, bleibt unklar. Selbst wenn dieser Zweck vorliegt, sollen Plattformen für Zitate und Parodien zahlen. Das bricht mit den geltenden Schrankenbestimmungen, was 19 Professorinnen und Professoren in einem offenen Brief kritisieren (PDF). Verwerter bekommen einen "roten Knopf", mit dem sie bestimmte Uploads unverzüglich blockieren können, wenn erheblicher wirtschaftlicher Schaden droht. Den Knopf dürfen nur "vertrauenswürdige Rechteinhaber" drücken, wobei Plattformen selbst entscheiden, wer dazu zählt.
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Siehe sehr ausführlich dazu die Quelle:https://www.sueddeutsche.de/digital/urh ... errer=pushKommentar
Dann kann man Informationsquellen wie diese und ähnliche Plattformen bald dicht machen, da man dann nicht einmal mehr die Überschriften von Artikeln vollständig darstellen könnte, geschweige denn Inhalte vernünftig wiedergeben.