Alex schrieb
Wenn das irgendwann in einen Standortwettbewerb mit vielen beteiligten Staaten ausarten sollte, verlieren alle Industriestaaten die (demokratische) Entscheidungsfreiheit, ob sie ihre Infrastruktur steuerfinanzieren oder nur gegen Gebühren zur Verfügung stellen wollen. Dass Ikea - Laster kostenlos deutsche Straßen benutzen und der Boss in der Schweiz Steuern bezahlt, kann jedenfalls kein internationales Prinzip werden, weil das auf Dauer noch nicht einmal theoretisch funktionieren kann.
Hier muss ich dir teilweise recht geben. Nur die Ikea-Laster und alle anderen sollten wie hier bei uns ihre Strassengebühren auch bezahlen müssen.
STRASSENBENUTZUNGSGEBÜHREN SCHWEIZ CH
Stand: Juni 2008
Allgemeine Beschreibung des Mautsystems
In der Schweiz gibt es unterschiedliche Mautsysteme:
1.
Für Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von je 3,5 t muss bei Benutzung der Autobahnen und Autostraßen eine Vignette erworben werden.
2.
Für Güterfahrzeuge (auch nicht beladene) mit einem zulässigen Gesamtge-wicht von über 3,5 t muss auf allen Schweizer und Liechtensteiner Stra-ßen die „Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe“ (LSVA) bezahlt wer-den. Dabei handelt es sich um eine fahrleistungs-, emissions- sowie gewichtsabhängige Maut, die entweder automatisch über eine On-Board Unit (OBU, kleines elektronisches Registrierungsgerät) oder an den Grenzübergängen manuell über Identifikationskarten ermittelt wird (siehe Voraussetzungen und Zahlungsmodalitäten).
3.
Für andere, nicht unter Punkt 2. erfasste Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (das sind Fahrzeuge für den Personentransport, Motorkarren, Traktoren, Motorfahrzeuge für Schausteller und Zirkusse sowie Motorfahrzeuge für den Sachentransport mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h) muss auf allen Schweizer und Liechtensteiner Straßen die „Pau-schale Schwerverkehrsabgabe“ (PSVA) bezahlt werden. Dabei handelt es sich um eine zeitabhängige Maut (ähnlich einer Vignette), die für ausländi-sche Fahrzeuge an den Grenzübergängen eingehoben wird (siehe Vorausset-zungen und Zahlungsmodalitäten).
4.
Zusätzlich dazu ist für alle Kraftfahrzeuge die Benutzung von zwei Grenztunnels zu Italien (Großer St. Bernhard und Munt la Schera) gebühren-pflichtig.
http://www.truckerworld.eu/files/info/maut/Schweiz.pdfDie Vignette für die erste Kategorie kostet CHF 40.- für ein Jahr. Die Bundesrätin Leuthard will sie auf CHF 100.- erhöhen. Wiederstand ist bereits ansagt und Unterschriften für eine Initiative werden gesammel. Voraussichtlich ist die Erhöhung zum Scheitern bestimmt.