Staber hat geschrieben:Also!
Ich halte die Verurteilung als Mittäterin der Morde aus rechtlichen Gründen für falsch. So sehr ich Frau Tschäpe in den Knast wünsche: Die Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Mittäterschaft eines nachweisbar nicht am Tatort gewesenen Menschen mit der Begründung der Mitwirkung im Hintergrund ist schlicht abenteuerlich. Das Urteil war politisch gewollt, ist aber rechtlich hingebogen, weil man der beiden Täter aufgrund deren Suizids nicht mehr habhaft werden konnte. Dann kann ich aber nicht jemand verurteilen, der noch da ist, indem ich mir die Mittäterschaft zurechtbiege.
"Hingebogen" stimmt so nicht. Für die Mittäterschaft war die Anwesenheit am Tatort noch nie das allein entscheidende Merkmal. Es kommt auf die gemeinsame Tatherrschaft an. Guck`mal, das Gesetz stellt sogar Anstifter den Tätern absolut gleich, und die müssen erst recht nicht am Tatort sein:
https://dejure.org/gesetze/StGB/26.htmlAuch die 1. Alternative der Mittäterschaft sieht vor, dass der Tatausführende nur (ggfs. unwissendes) Werkzeug ist, der eigentliche Täter aber weit im Hintergrund bleiben kann:
https://dejure.org/gesetze/StGB/25.htmlEine Strafmilderung gibt es nur bei der Beihilfe:
https://dejure.org/gesetze/StGB/27.htmlDa hat der Helfer keine Kontrolle über den Tathergang und über einen möglichen Rücktritt vom Versuch oder so etwas, sondern unterstützt den Täter nur. 'Wenn Zschäpe wesentlich für das Entstehen und Durchführen der jeweiligen Tatpläne war und ohne sie das Ganze möglicherweise auseinandergebrochen wäre, ist sie Mittäterin. Da musste die Justiz nichts hinbiegen. Sie werden das schon wasserdicht begründet haben, nehme ich an. Ich habe das Urteil aber noch nicht gelesen..