maxikatze hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Das Bundesverfassungsgericht verlangt gesetzliche Regelungen in Sachen Triage:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... nderungen/
Das halte ich für richtig. Die Verantwortung allein auf den Medizinbetrieb abzuschieben und dann auch noch einzelne Ärzte strafrechtlich zu verfolgen, weil sie womöglich etwas falsch gemacht haben, ist ein Unding.
Ich verstehe das Urteil nicht.
Wenn das entscheidende Argument die bessere Überlebenschance sein soll, aber das Alter oder eine Behinderung gepaart mit Vorerkrankungen nicht herangezogen werden darf, die ja einen Einfluss auf die Überlebenswahrscheinlichkeit haben, wonach müssen sich Ärzte dann richten?
Die Ausarbeitung des Gesetzes wird 'ne ganz große Herausforderung.
In dem Fall ging es um Gleichbehandlung und drohende Diskriminierung von Behinderten. Da drehte sich alles um Artikel 3 GG. Dass schlechte individuelle Überlebenschancen als Maßstab bei einer Triage gelten dürfen, heißt eben nicht, dass eine ganze Gruppe schlechter gestellt werden darf. Deren besondere Risiken müssen außer Acht gelassen werden.