Asozial-Staat Deutschland: Längst zunehmend Lebensrealität

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Re: Asozial-Staat Deutschland: Längst zunehmend Lebensrealität

Beitragvon Excubitor » Fr 7. Feb 2020, 21:43

AlexRE hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:
Von einem Sozialstaat sind wir mindestens ebenso weit entfernt wie von einem Rechtsstaat.


Nein.
Die Sozialausgaben kratzen fast schon an der Billion-Grenze.

https://www.handelsblatt.com/politik/de ... jQHWBN-ap2


Nur, wenn man die Rentenzahlungen als Sozialabgaben definiert. Das sind aber Schuldentilgungen einer Generation gegenüber der anderen. Mit milden Gaben für Bedürftige hat das überhaupt nichts zu tun. Da könnte man ebenso Miet- und Zinszahlungen an nicht arbeitende Kapitalbesitzer als Sozialabgaben bezeichnen, dann kämen wir auf weit über 1 Billion.


Man muss sich im übrigen mal von der allgemeinen Vorstellung lösen, dass ein Staat nur wegen irgendwelcher Geldzahlungen zum Sozialstaat wird. Da gehört weit mehr dazu.
Außerdem könnte man dann auch die Leistungen von unzähligen Organisationen wie dem Weißen Ring, den Tafeln, unzähligen ehrenamtlichen Helfern unterschiedlichster sozialer Einrichtungen, etc. gegenrechnen, die eigentlich dem Staat zufielen und eben nicht von diesem bezahlt werden, so würde von dem Geld-Argument ebenfalls nicht viel übrig bleiben.
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Die desolate Justiz nimmt weiter zu

Beitragvon Excubitor » Mi 12. Feb 2020, 19:21

EXPRESS - "Horror-Unfall mit fünf Opfern: Urteil gegen den Totraser (22) von Stolberg gefallen"
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqg6Q9

Kommentar
Ein weiteres Skandal-Urteil im Namen des Volkes, unter Zuhilfenahme des verweichlichten Erziehungsgedankens des dringendst reformbedürftigen Jugendstrafrechts. 5 Tote und ein geradezu lächerliches Urteil gegen einen Täter, der auch nach Erwachsenen-Strafrecht hätte abgeurteilt werden können, ein Täter der 5 Menschen, ausgehend von der durchschnittlichen Lebenserwartung, Jahrzehnte deren noch zu erwartenden Lebens genommen hat, selbst dafür aber nur lächerliche 3 1/2 Jahre büßen soll. Das hat nichts mit rechtsstaatlicher Angemessenheit der Strafe und schon gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
Eine so desolate Justiz, die weiterhin dem Täter-Schutz zu frönen scheint, darf sich nicht wundern, wenn das als Einladung weiterer asozialer Subjekte verstanden wird, sich nicht Regel konform zu verhalten. Genau so macht sich die Justiz mitschuldig an weiteren Opfern durch weitere Taten dieser Art.
Die Frage lautet: Wie viele Tote muss es noch geben, bis man in diesem immer mehr verkommenden Staat bei den Verantwortlichen endlich aufwacht?
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Re: Die desolate Justiz nimmt weiter zu

Beitragvon AlexRE » Do 13. Feb 2020, 08:09

Excubitor hat geschrieben:EXPRESS - "Horror-Unfall mit fünf Opfern: Urteil gegen den Totraser (22) von Stolberg gefallen"
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqg6Q9

Kommentar
Ein weiteres Skandal-Urteil im Namen des Volkes, unter Zuhilfenahme des verweichlichten Erziehungsgedankens des dringendst reformbedürftigen Jugendstrafrechts. 5 Tote und ein geradezu lächerliches Urteil gegen einen Täter, der auch nach Erwachsenen-Strafrecht hätte abgeurteilt werden können, ein Täter der 5 Menschen, ausgehend von der durchschnittlichen Lebenserwartung, Jahrzehnte deren noch zu erwartenden Lebens genommen hat, selbst dafür aber nur lächerliche 3 1/2 Jahre büßen soll. Das hat nichts mit rechtsstaatlicher Angemessenheit der Strafe und schon gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
Eine so desolate Justiz, die weiterhin dem Täter-Schutz zu frönen scheint, darf sich nicht wundern, wenn das als Einladung weiterer asozialer Subjekte verstanden wird, sich nicht Regel konform zu verhalten. Genau so macht sich die Justiz mitschuldig an weiteren Opfern durch weitere Taten dieser Art.
Die Frage lautet: Wie viele Tote muss es noch geben, bis man in diesem immer mehr verkommenden Staat bei den Verantwortlichen endlich aufwacht?


Ergänzend ist noch anzumerken, dass in dem verlinkten Artikel von einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung die Rede ist. Das wäre bis zu dieser im Jahre 2017 erfolgten Gesetzesänderung der schwerste hier verwirklichte Tatbestand gewesen:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 18410.html

Die viel zu gering bemessene Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt auch für Erwachsene gerade mal 5 Jahre:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__222.html

Die fahrlässige Tötung war aber nicht der schwerste hier ausgeurteilte Tatbestand. Vielmehr hat das Gericht festgestellt, dass der Täter ein illegales Autorennen gegen sich selbst veranstaltet hat. Insofern ist der Artikel irreführend formuliert.

(...)

Die Richter sprachen den Angeklagten in nicht öffentlicher Sitzung unter anderem der fahrlässigen Tötung von fünf Menschen und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig. „Man kann auch mit sich selbst Rennen fahren. Man ist als Fahrer unterwegs und will das Höchste aus seinem Auto herausholen“, erklärte Gerichtssprecher Giesbert Fuchs. Nach Angaben der Richter war der junge Mann mit mindestens 120 Kilometern pro Stunde unterwegs, wo 70 erlaubt waren.

Das Gericht hätte über den damals Heranwachsenden nach dem Erwachsenenstrafrecht verhandeln können, entschied sich aber auch wegen dessen persönlicher Umstände für eine Verhandlung nach dem Jugendstrafrecht. Dabei stehe der Erziehungsgedanke im Vordergrund, sagte Fuchs.

(...)


https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqg6Q9

Damit hat er den im Jahre 2017 eingeführten Verbrechenstatbestand des illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, § 315 d Abs. 5, verwirklicht:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html

Der Strafrahmen für Erwachsene beträgt danach 1 bis 10 Jahre Gefängnis. Wenn die Justiz aber einen sehr großen Teil der für Leib und Leben aller Menschen mit Abstand gefährlichsten Bevölkerungsgruppe, nämlich junge Männer zwischen 18 und 20 Jahren, als entwicklungsverzögert abstempelt und deshalb nach Jugendstrafrecht urteilt, geht die abschreckende Wirkung der neuen Strafandrohung an diesen Gefährdern vorbei.

Dabei werden dann auch noch geschlechts- und altersspezifische Lebensumstände dieser Möchtegern - Krieger als Begründung für ihre angebliche Reifeverzögerung aufgerufen. Was typisch für diese Leute ist, soll also ihre schonende Behandlung wegen angeblich untypischer Entwicklungshemmungen begründen. Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber die optionale Anwendung des Jugendstrafrechts für 18 - 20 - jährige Täter so gemeint hat. Die regelmäßige statt ausnamsweise Behandlung der Heranwachsenden als Jugendlich statt als Erwachsene ist wohl eher eine Anmaßung gesetzgeberischer Befugnisse durch die Justiz und damit einer von vielen heutzutage zu beobachtenden Übergriffen einer Staatsgewalt in den Zuständigkeitsbereich einer anderen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Die desolate Justiz nimmt weiter zu

Beitragvon Excubitor » Do 13. Feb 2020, 17:47

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:EXPRESS - "Horror-Unfall mit fünf Opfern: Urteil gegen den Totraser (22) von Stolberg gefallen"
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqg6Q9

Kommentar
Ein weiteres Skandal-Urteil im Namen des Volkes, unter Zuhilfenahme des verweichlichten Erziehungsgedankens des dringendst reformbedürftigen Jugendstrafrechts. 5 Tote und ein geradezu lächerliches Urteil gegen einen Täter, der auch nach Erwachsenen-Strafrecht hätte abgeurteilt werden können, ein Täter der 5 Menschen, ausgehend von der durchschnittlichen Lebenserwartung, Jahrzehnte deren noch zu erwartenden Lebens genommen hat, selbst dafür aber nur lächerliche 3 1/2 Jahre büßen soll. Das hat nichts mit rechtsstaatlicher Angemessenheit der Strafe und schon gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
Eine so desolate Justiz, die weiterhin dem Täter-Schutz zu frönen scheint, darf sich nicht wundern, wenn das als Einladung weiterer asozialer Subjekte verstanden wird, sich nicht Regel konform zu verhalten. Genau so macht sich die Justiz mitschuldig an weiteren Opfern durch weitere Taten dieser Art.
Die Frage lautet: Wie viele Tote muss es noch geben, bis man in diesem immer mehr verkommenden Staat bei den Verantwortlichen endlich aufwacht?


Ergänzend ist noch anzumerken, dass in dem verlinkten Artikel von einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung die Rede ist. Das wäre bis zu dieser im Jahre 2017 erfolgten Gesetzesänderung der schwerste hier verwirklichte Tatbestand gewesen:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 18410.html

Die viel zu gering bemessene Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt auch für Erwachsene gerade mal 5 Jahre:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__222.html

Die fahrlässige Tötung war aber nicht der schwerste hier ausgeurteilte Tatbestand. Vielmehr hat das Gericht festgestellt, dass der Täter ein illegales Autorennen gegen sich selbst veranstaltet hat. Insofern ist der Artikel irreführend formuliert.

(...)

Die Richter sprachen den Angeklagten in nicht öffentlicher Sitzung unter anderem der fahrlässigen Tötung von fünf Menschen und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig. „Man kann auch mit sich selbst Rennen fahren. Man ist als Fahrer unterwegs und will das Höchste aus seinem Auto herausholen“, erklärte Gerichtssprecher Giesbert Fuchs. Nach Angaben der Richter war der junge Mann mit mindestens 120 Kilometern pro Stunde unterwegs, wo 70 erlaubt waren.

Das Gericht hätte über den damals Heranwachsenden nach dem Erwachsenenstrafrecht verhandeln können, entschied sich aber auch wegen dessen persönlicher Umstände für eine Verhandlung nach dem Jugendstrafrecht. Dabei stehe der Erziehungsgedanke im Vordergrund, sagte Fuchs.

(...)


https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqg6Q9

Damit hat er den im Jahre 2017 eingeführten Verbrechenstatbestand des illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, § 315 d Abs. 5, verwirklicht:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html

Der Strafrahmen für Erwachsene beträgt danach 1 bis 10 Jahre Gefängnis. Wenn die Justiz aber einen sehr großen Teil der für Leib und Leben aller Menschen mit Abstand gefährlichsten Bevölkerungsgruppe, nämlich junge Männer zwischen 18 und 20 Jahren, als entwicklungsverzögert abstempelt und deshalb nach Jugendstrafrecht urteilt, geht die abschreckende Wirkung der neuen Strafandrohung an diesen Gefährdern vorbei.

Dabei werden dann auch noch geschlechts- und altersspezifische Lebensumstände dieser Möchtegern - Krieger als Begründung für ihre angebliche Reifeverzögerung aufgerufen. Was typisch für diese Leute ist, soll also ihre schonende Behandlung wegen angeblich untypischer Entwicklungshemmungen begründen. Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber die optionale Anwendung des Jugendstrafrechts für 18 - 20 - jährige Täter so gemeint hat. Die regelmäßige statt ausnamsweise Behandlung der Heranwachsenden als Jugendlich statt als Erwachsene ist wohl eher eine Anmaßung gesetzgeberischer Befugnisse durch die Justiz und damit einer von vielen heutzutage zu beobachtenden Übergriffen einer Staatsgewalt in den Zuständigkeitsbereich einer anderen.


Danke, Alex, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, die eklatanten Schwächen des Jugendstrafrechts noch einmal prägnant und für alle verständlich darzustellen. An der Stelle regt sich bei mir derzeit erheblicher Widerwille, das wieder und wieder erläutern zu müssen ... Ist hoffentlich nur so ne Phase ...
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Obdachlosigkeit in Deutschland

Beitragvon Excubitor » Do 13. Feb 2020, 18:14

FOCUS ONLINE Perspektiven - "FOCUS-Online-Serie "Leben auf der Straße"Niemand muss obdachlos sein? Warum das nicht stimmt – und was sich ändern muss"
https://www.focus.de/perspektiven/focus ... 59298.html

Kommentar
Ein grundsätzlich guter Artikel, der jedoch an einigen Stellen etwas Weitsicht vermissen lässt. Es würde beispielsweise keinen Sinn machen den Kommunen einfach nur mehr Geld zu geben. Dieses müsste gesetzlich zweckgebunden sein und dessen Verwendung kontrolliert werden, da ansonsten begründet zu vermuten steht, dass viele Kommunen es für irgendwelchen Unfug ausgeben würden. Denn Misswirtschaft ist in Kommunen nun nicht gerade eine Seltenheit, betrachtet man sich z.B. das steuerliche Schwarzbuch.
In einer Gesamtbetrachtung bleibt es dabei. Deutschland ist so ein reiches Land, dass da tatsächlich niemand obdachlos sein dürfte. Nur persönliche Verweigerung von Hilfe kann letztlich dazu führen, dass es doch so kommt. Die anderen Gründe sind kaum oder gar nicht akzeptabel. Insbesondere nicht selten vorkommende Versäumnisse und Miss-Verhaltensweisen von ARGE-Mitarbeitern sind kein akzeptabler Grund, eher im Gegenteil. Werden Schlampigkeiten bei der ARGE festgestellt, müssten harte Strafen gegen die Mitarbeiter her, um einige dort endlich mal zur Besinnung zu bringen, dass man Menschen auch menschlich zu behandeln hat. Mir liegen zahlreiche Berichte und Aussagen dazu vor, was dort, beispielsweise in Deutschlands vermutlich asozialster Stadt vor sich geht, und das ist haarsträubend, dass die Mitarbeiter der ARGE sich glücklich schätzen können, dass diese Menschen nicht täglich Strafanzeigen gegen sie erstatten, was eigentlich viel häufiger der Fall sein müsste.
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Re: Asozial-Staat Deutschland: Längst zunehmend Lebensrealität

Beitragvon AlexRE » So 16. Feb 2020, 07:30

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Drei Kinder - und die Väter kümmern sich nicht!

Alleinerziehende Dreifach-Mama klagt an: Das Jobcenter lässt mich und meine Kinder verhungern!

(...)

"Bevor er geboren wurde, war ich ganz normal angestellt in einer Tierklinik, danach gab es Mutterschaftsgeld", erzählt uns Yvonne. "Und dann mit einem Schlag hatte ich kein Geld mehr, weil das Jobcenter der Meinung war, sie müssten erst prüfen, ob mir das auch zusteht." Und das, obwohl Yvonne die Geburtsanzeige mehrfach eingereicht hatte.

Yvonne ist Aufstockerin, sie bekommt zusätzlich zu ihrem kleinen Gehalt rund 50 Euro im Monat dazu. Zuständig für ihren Fall ist gleich eine Reihe von Ämtern: Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschusskasse und wegen des Elterngeldes auch das Jugendamt. Sie klagt an: Unsere Familie wird zwischen den Behörden zerrieben. Das Problem: Die Ämter verlangen immer wieder aufs Neue Dokumente, die Yvonne schon lange eingereicht hat.

(...)

Unsere RTL-Reporterin begleitet Yvonne bei ihrem Gang zu den Ämtern. Was sie für die alleinerziehende Mutter erreichen konnte, sehen Sie im Video!


https://www.rtl.de/cms/alleinerziehende ... 85286.html

So ein richtiges Happy End ist das aber auch nicht, wenn die Kinder nur wegen der RTL - Präsenz nicht weiterhungern müssen. Genau genommen ist das sogar ein Fall für den Staatsanwalt, da ist die Grenze zur vorsätzlichen Körperverletzung überschritten.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Asozial-Staat Deutschland: Längst zunehmend Lebensrealität

Beitragvon maxikatze » So 16. Feb 2020, 08:35

Aus dem Link:
Die Ämter verlangen immer wieder aufs Neue Dokumente, die Yvonne schon lange eingereicht hat.


Als Vorgesetzte bekäme die/der Sachbearbeiter mindestens eine Abmahnung oder gleich die Kündigung von mir, sollte es nicht bei dem einen Fall geblieben sein. Ich will nicht hoffen, dass dieser Vorfall vom Behördenleiter sogar stillschweigend geduldet wurde.
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Die Mühlen bei Behörden-Versagen

Beitragvon Excubitor » Mo 17. Feb 2020, 17:51

AlexRE hat geschrieben:Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Drei Kinder - und die Väter kümmern sich nicht!

Alleinerziehende Dreifach-Mama klagt an: Das Jobcenter lässt mich und meine Kinder verhungern!

(...)

"Bevor er geboren wurde, war ich ganz normal angestellt in einer Tierklinik, danach gab es Mutterschaftsgeld", erzählt uns Yvonne. "Und dann mit einem Schlag hatte ich kein Geld mehr, weil das Jobcenter der Meinung war, sie müssten erst prüfen, ob mir das auch zusteht." Und das, obwohl Yvonne die Geburtsanzeige mehrfach eingereicht hatte.

Yvonne ist Aufstockerin, sie bekommt zusätzlich zu ihrem kleinen Gehalt rund 50 Euro im Monat dazu. Zuständig für ihren Fall ist gleich eine Reihe von Ämtern: Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschusskasse und wegen des Elterngeldes auch das Jugendamt. Sie klagt an: Unsere Familie wird zwischen den Behörden zerrieben. Das Problem: Die Ämter verlangen immer wieder aufs Neue Dokumente, die Yvonne schon lange eingereicht hat.

(...)

Unsere RTL-Reporterin begleitet Yvonne bei ihrem Gang zu den Ämtern. Was sie für die alleinerziehende Mutter erreichen konnte, sehen Sie im Video!


https://www.rtl.de/cms/alleinerziehende ... 85286.html

So ein richtiges Happy End ist das aber auch nicht, wenn die Kinder nur wegen der RTL - Präsenz nicht weiterhungern müssen. Genau genommen ist das sogar ein Fall für den Staatsanwalt, da ist die Grenze zur vorsätzlichen Körperverletzung überschritten.


Das ist genau so ein Fall, wie ich das in meinem letzten Beitrag mit Schlampereien in der ARGE gemeint hatte.
Aber auch andere Institutionen und Behörden sind nicht besser. Eine leider mittlerweile verstorbene frühere Bekannte von mir wurde zuerst aus dem Job gemobbt, verfiel deswegen in Depressionen und geriet dann in die Mühle zwischen Rentenkasse und Krankenkasse, die beide mit Verweis auf den jeweils anderen Zahlungen verweigerten. Das mündete zwangsläufig in Hunger rechtliche Auseinandersetzungen und damit weiteren gesundheitlichen Verfall. Ich bin heute noch davon überzeugt, dass das an ihrem frühen Tod mindestens mit ursächlich gewesen ist.
Für viel zu viele Menschen ist in diesem Land jeden Tag ein neuer Kampf ums Überleben angesagt: Daran erkennt man die wahre Fratze dieses Möchtegern-Vorzeige-Staats, der in Wahrheit ein Asozial-Staat ist.
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Covid-2019: Mutmaßlich asozialer Egoismus ersten Ranges

Beitragvon Excubitor » So 29. Mär 2020, 20:54

Lawblog.de - "„Egoist“ klagt gegen das Kontaktverbot – und kriegt am Ende womöglich Recht"
"In Aachen klagt ein Mann gegen die Kontaktverbote wegen des Corona-Virus. Er will sich insbesondere in der Öffentlichkeit mit seinen Freunden treffen. Das Oberverwaltungsgericht Münster will nach Angaben einer Gerichtssprecherin nächste Woche entscheiden.

[...]"

Quelle:
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... ket-newtab

Kommentar
Parlamentarisches Totalversagen und politische Feigheit aufzudecken ist eine (normalerweise sogar gute) Sache. Aber die daraus resultierenden rechtlichen Schwachstellen zu nutzen, um verantwortungslos persönlichem mutmaßlich asozialen Egoismus zu frönen ist in einer Situation wie der gegenwärtigen mit höchster Gefahr für Leib und Leben aller Mitglieder dieser Gesellschaft die wohl unterste Stufe möglichen menschlichen Verhaltens.
Offensichtlich sind die getroffenen Maßnahmen für einige unter uns noch nicht hart genug.

Ähnliches gilt übrigens auch für die Vertreter der nach eigenem Bekunden "gesunden" Großunternehmen ohne finanzielle Probleme, die aufgrund politischen Versagens gerade ihre zu zahlenden Mieten aussetzen.
Ein einziges Wort im Gesetzt zum Schutz der Mieter in der Corona-Krise, nämlich "Wohnungsmiete" hätte gereicht und es hätte niemals dazu kommen können, dass wieder jemand, der darauf nicht angewiesen ist, einen juristischen Mangel ausnutzen kann.
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Re: Covid-2019: Mutmaßlich asozialer Egoismus ersten Ranges

Beitragvon Excubitor » Mo 30. Mär 2020, 16:20

Excubitor hat geschrieben:Lawblog.de - "„Egoist“ klagt gegen das Kontaktverbot – und kriegt am Ende womöglich Recht"
"In Aachen klagt ein Mann gegen die Kontaktverbote wegen des Corona-Virus. Er will sich insbesondere in der Öffentlichkeit mit seinen Freunden treffen. Das Oberverwaltungsgericht Münster will nach Angaben einer Gerichtssprecherin nächste Woche entscheiden.

[...]"

Quelle:
https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... ket-newtab

Kommentar
Parlamentarisches Totalversagen und politische Feigheit aufzudecken ist eine (normalerweise sogar gute) Sache. Aber die daraus resultierenden rechtlichen Schwachstellen zu nutzen, um verantwortungslos persönlichem mutmaßlich asozialen Egoismus zu frönen ist in einer Situation wie der gegenwärtigen mit höchster Gefahr für Leib und Leben aller Mitglieder dieser Gesellschaft die wohl unterste Stufe möglichen menschlichen Verhaltens.
Offensichtlich sind die getroffenen Maßnahmen für einige unter uns noch nicht hart genug.

Ähnliches gilt übrigens auch für die Vertreter der nach eigenem Bekunden "gesunden" Großunternehmen ohne finanzielle Probleme, die aufgrund politischen Versagens gerade ihre zu zahlenden Mieten aussetzen.
Ein einziges Wort im Gesetzt zum Schutz der Mieter in der Corona-Krise, nämlich "Wohnungsmiete" hätte gereicht und es hätte niemals dazu kommen können, dass wieder jemand, der darauf nicht angewiesen ist, einen juristischen Mangel ausnutzen kann.


Gedankliche Anregung an die Damen und Herren in blauen Roben nach Münster:
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Im Namen des Volkes
URTEIL

In Sachen

...
- Kläger -

gegen

die Landesregierung NRW, vertreten durch ...
- Beklagte -

ergeht folgende Entscheidung:

Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.



GRÜNDE

Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen das durch die Nordrhein-Westfälische Regierung ausgesprochene Kontaktverbot, bzw. genauer die Kontakt-Reduzierung in der Öffentlichkeit und rügt damit einen Verstoß gegen die Grundrechte auf freie Bestimmung des persönlichen Aufenthaltsortes und die Versammlungsfreiheit in der Öffentlichkeit.

Starke Beschränkungen der Grundrechte sind nach der Gesetzeslage, falls überhaupt möglich, grundsätzlich durch die Volksvertretungen der Länder oder des Bundes, also den Parlamenten, und zwar in Form von Gesetzen auszuführen. Das ist hier nicht erfolgt. Insoweit könnte dem Landesparlament von NRW angesichts der aktuellen Lage eine gewisse Nachlässigkeit vorzuwerfen sein.

Im vorliegenden Fall einer für Deutschland vorliegenden SARS-CoV-2 Epidemie ist de facto jedoch von einem über-gesetzlichen Notstand für das gesamte Gesellschaftssystem auszugehen. Demgegenüber sind die gerügten Freiheitsrechte des Klägers als hier geltend gemachte persönliche Einzelinteressen gegenüber dem Allgemeininteresse in Form der Grundrechte auf auf Schutz von Leib, Leben und Gesundheit als nachrangig zu werten. Selbst bei einer allgemeinen Abwägung der Freiheitsgrundrechte und der Grundrechte auf Schutz von Leib, Leben und Gesundheit haben die Freiheitsrechte gegenüber dem Lebensschutz in einer Bedrohungslage wie der gegenwärtigen zurückzutreten.

Damit ist es der Landesregierung ausnahmsweise in Form einer Notstandsregelung gestattet, erstens temporär beschränkt und zweitens nur für diesen Einzelfall, Grundrechtseinschränkungen in der vorliegenden Form vorzunehmen.
Auch dass hier noch keine offizielle Erklärung des Notstands erfolgt ist, kann das Ergebnis nicht hindern. Dabei handelt es sich angesichts des tatsächlich vorliegenden Sachstands lediglich um eine Formsache und kann insoweit nachgeholt werden.

[...]

Der Kläger ist mit seinem Klage-Begehren voll umfänglich gescheitert. Daher waren ihm nach den Vorschriften [...] auch die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

[...]

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

So sähe meine Entscheidung (in Kurzform) dazu aus. Und nun lassen wir uns mal überraschen, was das OVG Münster dazu vermelden wird ...
Zuletzt geändert von Excubitor am Do 2. Apr 2020, 20:52, insgesamt 7-mal geändert.
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