Excubitor hat geschrieben:EXPRESS - "Horror-Unfall mit fünf Opfern: Urteil gegen den Totraser (22) von Stolberg gefallen"https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqg6Q9Kommentar
Ein weiteres Skandal-Urteil im Namen des Volkes, unter Zuhilfenahme des verweichlichten Erziehungsgedankens des dringendst reformbedürftigen Jugendstrafrechts. 5 Tote und ein geradezu lächerliches Urteil gegen einen Täter, der auch nach Erwachsenen-Strafrecht hätte abgeurteilt werden können, ein Täter der 5 Menschen, ausgehend von der durchschnittlichen Lebenserwartung, Jahrzehnte deren noch zu erwartenden Lebens genommen hat, selbst dafür aber nur lächerliche 3 1/2 Jahre büßen soll. Das hat nichts mit rechtsstaatlicher Angemessenheit der Strafe und schon gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
Eine so desolate Justiz, die weiterhin dem Täter-Schutz zu frönen scheint, darf sich nicht wundern, wenn das als Einladung weiterer asozialer Subjekte verstanden wird, sich nicht Regel konform zu verhalten. Genau so macht sich die Justiz mitschuldig an weiteren Opfern durch weitere Taten dieser Art.
Die Frage lautet: Wie viele Tote muss es noch geben, bis man in diesem immer mehr verkommenden Staat bei den Verantwortlichen endlich aufwacht?
Ergänzend ist noch anzumerken, dass in dem verlinkten Artikel von einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung die Rede ist. Das wäre bis zu dieser im Jahre 2017 erfolgten Gesetzesänderung der schwerste hier verwirklichte Tatbestand gewesen:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 18410.htmlDie viel zu gering bemessene Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt auch für Erwachsene gerade mal 5 Jahre:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__222.htmlDie fahrlässige Tötung war aber nicht der schwerste hier ausgeurteilte Tatbestand. Vielmehr hat das Gericht festgestellt, dass der Täter ein illegales Autorennen gegen sich selbst veranstaltet hat. Insofern ist der Artikel irreführend formuliert.
(...)
Die Richter sprachen den Angeklagten in nicht öffentlicher Sitzung unter anderem der fahrlässigen Tötung von fünf Menschen und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig. „Man kann auch mit sich selbst Rennen fahren. Man ist als Fahrer unterwegs und will das Höchste aus seinem Auto herausholen“, erklärte Gerichtssprecher Giesbert Fuchs. Nach Angaben der Richter war der junge Mann mit mindestens 120 Kilometern pro Stunde unterwegs, wo 70 erlaubt waren.
Das Gericht hätte über den damals Heranwachsenden nach dem Erwachsenenstrafrecht verhandeln können, entschied sich aber auch wegen dessen persönlicher Umstände für eine Verhandlung nach dem Jugendstrafrecht. Dabei stehe der Erziehungsgedanke im Vordergrund, sagte Fuchs.
(...)
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... li=BBqg6Q9Damit hat er den im Jahre 2017 eingeführten Verbrechenstatbestand des illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, § 315 d Abs. 5, verwirklicht:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.htmlDer Strafrahmen für Erwachsene beträgt danach 1 bis 10 Jahre Gefängnis. Wenn die Justiz aber einen sehr großen Teil der für Leib und Leben aller Menschen mit Abstand gefährlichsten Bevölkerungsgruppe, nämlich junge Männer zwischen 18 und 20 Jahren, als entwicklungsverzögert abstempelt und deshalb nach Jugendstrafrecht urteilt, geht die abschreckende Wirkung der neuen Strafandrohung an diesen Gefährdern vorbei.
Dabei werden dann auch noch geschlechts- und alters
spezifische Lebensumstände dieser Möchtegern - Krieger als Begründung für ihre angebliche Reifeverzögerung aufgerufen. Was typisch für diese Leute ist, soll also ihre schonende Behandlung wegen angeblich untypischer Entwicklungshemmungen begründen. Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber die optionale Anwendung des Jugendstrafrechts für 18 - 20 - jährige Täter so gemeint hat. Die regelmäßige statt ausnamsweise Behandlung der Heranwachsenden als Jugendlich statt als Erwachsene ist wohl eher eine Anmaßung gesetzgeberischer Befugnisse durch die Justiz und damit einer von vielen heutzutage zu beobachtenden Übergriffen einer Staatsgewalt in den Zuständigkeitsbereich einer anderen.