NSU-Prozess

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Re: NSU-Prozess

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Mo 9. Nov 2015, 17:46

maxikatze hat geschrieben:http://web.de/magazine/panorama/nsu-prozess-beate-zschaepe-gericht-aussagen-31116898

Überraschende Wende im NSU-Prozess: Die Hauptangeklagte, Beate Zschäpe, die sich bisher in Schweigen gehüllt hat, will am Mittwoch vor Gericht aussagen.


Na, da bin ich mal gespannt was die zu sagen hat.
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Re: NSU-Prozess

Beitragvon maxikatze » Di 10. Nov 2015, 07:18

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:http://web.de/magazine/panorama/nsu-prozess-beate-zschaepe-gericht-aussagen-31116898

Überraschende Wende im NSU-Prozess: Die Hauptangeklagte, Beate Zschäpe, die sich bisher in Schweigen gehüllt hat, will am Mittwoch vor Gericht aussagen.


Na, da bin ich mal gespannt was die zu sagen hat.


Ich verspreche mir nicht allzu viel. Sie wird kaum erklären können, welche Rolle der V-Schutz spielte oder was es mit dem Mord an der Polizistin auf sich hatte. Vermutlich bleibt vieles im Dunkeln.
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Re: NSU-Prozess

Beitragvon AlexRE » Di 10. Nov 2015, 09:13

maxikatze hat geschrieben:Sie wird kaum erklären können, welche Rolle der V-Schutz spielte oder was es mit dem Mord an der Polizistin auf sich hatte.


Sie wird aber imstande sein, auswendig zu lernen und vorzutragen, was die Bundesanwaltschaft als Wahrheit bevorzugt. So funktionieren "deals" im Strafprozess nämlich:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verst%C3% ... fverfahren

http://www.augsburger-allgemeine.de/pol ... 24496.html
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: NSU-Prozess

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Di 10. Nov 2015, 12:24

maxikatze hat geschrieben:Ich verspreche mir nicht allzu viel. Sie wird kaum erklären können, welche Rolle der V-Schutz spielte oder was es mit dem Mord an der Polizistin auf sich hatte. Vermutlich bleibt vieles im Dunkeln.


ich bin mir sehr sicher dass sie mehr weiss als wir es annehmen. Nur wird sie nicht viel Sagen. Wahrscheinlich wird sie sagen dass sie nix gemerkt hat. Das Glauben ihr aber nicht viele, weil in der Rechten Zene die Frauen mehr zu sagen haben und auch viel mehr mitkriegen als man annimmt.
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Re: NSU-Prozess

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Di 10. Nov 2015, 12:28

AlexRE hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:Sie wird kaum erklären können, welche Rolle der V-Schutz spielte oder was es mit dem Mord an der Polizistin auf sich hatte.


Sie wird aber imstande sein, auswendig zu lernen und vorzutragen, was die Bundesanwaltschaft als Wahrheit bevorzugt. So funktionieren "deals" im Strafprozess nämlich:



Nun ja, Zeit hatte sie ja genügend dazu
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Re: NSU-Prozess

Beitragvon maxikatze » Di 10. Nov 2015, 14:44

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:Ich verspreche mir nicht allzu viel. Sie wird kaum erklären können, welche Rolle der V-Schutz spielte oder was es mit dem Mord an der Polizistin auf sich hatte. Vermutlich bleibt vieles im Dunkeln.


ich bin mir sehr sicher dass sie mehr weiss als wir es annehmen. Nur wird sie nicht viel Sagen. Wahrscheinlich wird sie sagen dass sie nix gemerkt hat. Das Glauben ihr aber nicht viele, weil in der Rechten Zene die Frauen mehr zu sagen haben und auch viel mehr mitkriegen als man annimmt.




Alle sind gespannt, was Beate Zschäpe von ihrem neuen Anwalt aussagen lässt (sie selber will ja immer noch nicht reden) und ich sehe es kommen, dass Hinterbliebene, Richter und Staatsanwalt hinterher genau so schlau sind, wie vorher.
Inzwischen versuchen ihre Anwälte Heer, Sturm und Stahl wieder ihre Mandate niederzulegen. Der Graben ist wohl zu tief, um das Zerwürfnis mit der Angeklagten wieder zu kitten. Viel Sinn ergibt so eine Verteidigung nicht. Also sollte der Wunsch nach Ablösung erfüllt werden.
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Re: NSU-Prozess

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Di 10. Nov 2015, 17:49

maxikatze hat geschrieben:
Alle sind gespannt, was Beate Zschäpe von ihrem neuen Anwalt aussagen lässt (sie selber will ja immer noch nicht reden) und ich sehe es kommen, dass Hinterbliebene, Richter und Staatsanwalt hinterher genau so schlau sind, wie vorher.
Inzwischen versuchen ihre Anwälte Heer, Sturm und Stahl wieder ihre Mandate niederzulegen. Der Graben ist wohl zu tief, um das Zerwürfnis mit der Angeklagten wieder zu kitten. Viel Sinn ergibt so eine Verteidigung nicht. Also sollte der Wunsch nach Ablösung erfüllt werden.


ich bin ganz deiner Meinung, die Anwälte muss man gehen lassen wenn sie es wollen. Und sie wollen! Aber ich habe es immer noch nicht verstanden, warum man sie nicht gehen lassen will :?:
Sie wird auch nie Reden. Ich denke dass sie versucht ( eigentlich von Anfang an schon) dass man die Anklage fallen lässt. Die Geduld der Bevölkerung hat auch Grenzen und das weiss sie. Also aussitzen ist Angesagt. Teile der Bevölkerung schreien ja jetzt schon das man das Fallen lassen sollte. Und ich meine jetzt nicht nur Bestimmte Gruppen.
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Re: NSU-Prozess

Beitragvon AlexRE » Di 10. Nov 2015, 19:08

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:ich bin ganz deiner Meinung, die Anwälte muss man gehen lassen wenn sie es wollen. Und sie wollen! Aber ich habe es immer noch nicht verstanden, warum man sie nicht gehen lassen will :?:



Guckst Du:

(...)

Notwendige Verteidigung[Bearbeiten]

Ein Pflichtverteidiger wird nur in den Fällen der so genannten notwendigen Verteidigung bestellt. Notwendige Verteidigung bezeichnet dabei eine Verfahrenslage, in der der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so muss ein Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn der Beschuldigte über keinen Verteidiger verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn der Beschuldigte sich selbst verteidigen möchte (so genannter „Zwangsverteidiger“).[1]

Für die Pflichtverteidigung ist es irrelevant, ob der Beschuldigte einen Verteidiger bezahlen kann oder nicht. Anders als bei der Prozesskostenhilfe z. B. im Zivilprozess, oder auch im österreichischen bzw. im schweizerischen Strafprozessrecht, besteht somit im deutschen Strafverfahren nicht die Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger beizuordnen, weil sich der Beschuldigte keinen Verteidiger leisten kann.

(...)


https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger

Die Pflichtverteidigung / notwendige Verteidigung schützt auch das Rechtsgut des ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahrens und nicht nur die Interessen des Angeklagten. Deshalb kann notfalls einem furchtbaren Verbrecher, den kein Anwalt verteidigen will, ein Anwalt gegen dessen Willen und gegen den Willen des Angeklagten beigeordnet werden. Wegen des ordentlichen Verfahrens kann das Gericht auch die Abberufung des Pflichtverteidigers verweigern, selbst wenn sowohl der Angeklagte als auch der Anwalt das Mandat nicht mehr wollen. Ein neuer Anwalt müsste sich ja erst in die Aktenberge einarbeiten und ein langer Prozess praktisch von vorne beginnen.
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Re: NSU-Prozess

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Di 10. Nov 2015, 20:05

AlexRE hat geschrieben:
Die Pflichtverteidigung / notwendige Verteidigung schützt auch das Rechtsgut des ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahrens und nicht nur die Interessen des Angeklagten. Deshalb kann notfalls einem furchtbaren Verbrecher, den kein Anwalt verteidigen will, ein Anwalt gegen dessen Willen und gegen den Willen des Angeklagten beigeordnet werden. Wegen des ordentlichen Verfahrens kann das Gericht auch die Abberufung des Pflichtverteidigers verweigern, selbst wenn sowohl der Angeklagte als auch der Anwalt das Mandat nicht mehr wollen. Ein neuer Anwalt müsste sich ja erst in die Aktenberge einarbeiten und ein langer Prozess praktisch von vorne beginnen.


Danke für die Info,
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Re: NSU-Prozess

Beitragvon maxikatze » Sa 14. Nov 2015, 17:32

Ob nun Beate Zschäpe auf Fragen des Richters antworten will oder ihrem neuen Anwalt, Mathias Grasel, die Erklärungen vortragen lässt, bleibt abzuwarten.
Wir werden sehen, ob sie etwas Licht in das Dunkel bringen wird, was die Frage nach den Verstrickungen des Verfassungsschutzes angeht oder andere Personen belastet werden - oder aber Klarheit über die Hintergründe der Hinrichtung der Polizistin Michele Kiesewetter verschafft.
https://www.freitag.de/autoren/der-frei ... rdigkeiten
Bis heute gibt es viele Zweifel an der offiziellen Version der Bundesanwaltschaft zum Tathergang...
Auch Augenzeugenberichte sprechen gegen die Zwei-Täter-Theorie: Drei fliehende Männer in nördlicher Richtung, drei Blutverschmierte südlich, dazu eine Frau und ein Mann, die einen der Blutverschmierten begleiteten, sowie mindestens ein Autofahrer, der zwei Blutverschmierte aufnahm – nimmt man alle ernst zu nehmenden Zeugenaussagen zusammen, kommt man auf mindestens neun Personen, die mit der Tat zu tun haben könnten oder unmittelbar Zeugen wurden und sich danach nicht bei der Polizei meldeten.
Die Bundesanwaltschaft hat sich festgelegt: Links des Streifenwagens hat Mundlos auf Kiesewetter geschossen, rechts Böhnhardt auf Beifahrer Arnold. Der Haken an der Geschichte: Böhnhardt war Linkshänder. Die Tatrekonstruktion ergab aber, dass beide Schützen Rechtshänder waren. Ein Linkshänder hätte anders stehen müssen, damit sein Schuss mit der Flugbahn der Kugel und dem Schusskanal im Kopf von Arnold übereinstimmt.
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