Nach us-amerikanischem Recht kann eine Abtreibung gegen den Willen der Schwangeren offenbar als Mord gewertet werden:
Nach jahrelanger Entführung
Staatsanwalt prüft Todesstrafe für Kidnapper von Cleveland
10.05.2013 · Der mutmaßliche Entführer Ariel Castro soll eine seiner Gefangenen mehrmals zum Schwangerschaftsabbruch gezwungen haben - wenn das stimmt, könnte er wegen versuchtem, vorsätzlichem Mord verurteilt werden.
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http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/nach-jahrelanger-entfuehrung-staatsanwalt-prueft-todesstrafe-fuer-kidnapper-von-cleveland-12178080.htmlDas ist bei uns nicht so:
§ 218
Schwangerschaftsabbruch
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
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http://dejure.org/gesetze/StGB/218.htmlDie deutsche Rechtslage ist da sicherlich konsequenter und schlüssiger. Wenn man sich schon entschieden hat, ungeborene Kinder nicht als vollwertige Menschen im Sinne des Gesetzes anzusehen, ist es widersprüchlich, im Falle eines erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs plötzlich etwas anderes zu behaupten.
Fälle von Schwangerschaftsabbrüchen gegen den Willen der Mutter des ungeborenen Kindes verdeutlichen aber auch eine erhebliche Rücksichtslosigkeit unserer Rechtslage gegenüber Menschen, nach deren persönlicher Überzeugung keinerlei Unterschied in der Wertigkeit von geborenem und ungeborenem Leben besteht.