Staber hat geschrieben:Ich denke, Herr Ströbele ist Jurist!
Warum weiß er dann nicht, daß eine Klage gegen 13-Jährige gar nichts bringt, da sie noch gar nicht “schuldfähig” im Sinne des §19 StGB (Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.) sind? Warum hat er seine Ehefrau nicht darauf hingewiesen?
Warum rührt es an seiner Ehre, wenn fälschlich berichtet wird, er habe die Anzeige erstattet? Es könnte doch nur der Eindruck erweckt werden, er würde sich ritterlich für die Rechte seiner Frau einsetzen? Was um alles in der Welt ist ehrenrührig daran?
Warum hat er nicht rechtzeitig Stellung bezogen, obwohl die Redaktion ihn vor Veröffentlichung darum gebeten hatte, wie Herr Prothmann auf Lawblog.de* geschrieben hat?
Warum weiß Herr Anwalt und Mitglied des Bundestages nicht, daß “Personen des öffentlichen Lebens”, zu denen auch er gehört, bezüglich Presseveröffentlichungen nur ein eingeschränktes Recht auf die Wahrung ihrer Privatsphäre haben?
Herr Ströbele konnte sich schon bei den Kindern nach Beendigung der “Tat” nicht bremsen und kann es hier auch nicht. Sagt schon einiges über den Charakter.
* http://www.lawblog.de/
Gruß Horst
Das Alter des Schützen kannte er wahrscheinlich nicht. Viele 13-jährige Jungen kann man auch auf 14 oder 15 schätzen. Hinsichtlich der Abmahnung des kleinen Blogs bin ich aber ganz Deiner Meinung. Es ist nicht ehrenrührig, eine Anzeige zu erstatten, also kann die falsche Behauptung, jemand habe eine Anzeige erstattet, auch keine Persönlichkeitsrechtsverletzung sein. Davon abgesehen hatte zunächst die StA mitgeteilt, dass Ströbele selbst die Anzeige erstattet hätte. Auf Auskünfte von Behörden dürfen sich Journalisten und Hobbyblogger normalerweise verlassen und haften nicht für so erhaltene Falschinformationen. Das müsste Herr Ströbele, ganz sicher aber der von ihm mandatierte Medienanwalt wirklich wissen.