Auschwitz-Prozess gegen Oskar Gröning

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Auschwitz-Prozess gegen Oskar Gröning

Beitragvon Staber » Mi 8. Jul 2015, 21:12

Anwälte der Nebenklage haben im Lüneburger Auschwitz-Prozess eine höhere Strafe für den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning gefordert als von der Staatsanwaltschaft beantragt
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersac ... tz446.html

Wie traurig, einen 94 jährigen der wie, Auschwitz-Expertin Susanne Willems sagt, nur ein kleines Rädchen der Maschinerie war und dann auch "nur" für das Raubgut der Opfer zuständig,will man jetzt zur Verantwortung ziehen wegen Mord an rund 300.000 ungarischen Juden.Nun soll er für Morde gerade stehen da er „zumindest einen untergeordneten Beitrag“ dazu geleistet habe, in dem er die Verwaltung von Wertgegenstände der Häftlinge unterstützt habe.Nun will man einen alten Mann von 94 Jahren wegen Beihilfe zum Mord verurteilen, dabei sagt das Gesetz: Das der Gehilfe nur dann strafbar ist, wenn er „einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat“ Hilfe geleistet hat. Für die Beihilfehandlung soll dabei nach überwiegender Ansicht jede Handlung des Gehilfen ausreichen, die geeignet ist, die Haupttat zu fördern. Also war seine Verwaltung von Wertgegenständen eine Beihilfe? Hier sucht man wohl nur auf Krampf einen Sündenbock.Traurig, traurig....
Übrigens , da war doch was mit Filbinger Hans der Todesurteile sprach!
http://www.gavagai.de/tb/HHD02HF.htm
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Lord George Gordon Noel Byron
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Re: Auschwitz-Prozess gegen Oskar Gröning

Beitragvon AlexRE » Mi 8. Jul 2015, 21:33

Mord verjährt nun einmal nicht, das gilt auch für Anstiftung und Beihilfe.

Übrigens haben es die Gerichte so gedreht, dass sie Greise mit geringer verbleibender Lebenserwartung nicht "lebenslänglich" im Sinne von mindestens 15 Jahren einsperren, sondern (gegen den Gesetzeswortlaut des Mord - §) relativ moderate Zeitstrafen verhängen. Das war u. a. auch bei Erich Mielke der Fall:

(...)

Nach der Wiedervereinigung eröffnete das Landgericht Berlin im November 1991 das Hauptverfahren gegen Mielke wegen der „Bülowplatzsache“.[12] Mielke wurde des Mordes angeklagt. Die vom Februar 1992 bis zum 26. Oktober 1993 geführte Verhandlung endete mit seiner Verurteilung wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Ende 1995 wurde Mielke, nachdem er insgesamt mehr als zwei Drittel der sechs Jahre verbüßt hatte, im Alter von 88 Jahren auf Bewährung entlassen.

(...)


https://de.wikipedia.org/wiki/Erich_Mielke

Gröning wird sicher nicht im Knast landen und allenfalls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Das ist aber auch der Sinn des Verfahrens. An einem der wenigen noch möglichen NS - Verfahren soll die bislang noch nicht vorhandene Rechtsprechung, dass jede Art von Beteiligung an Staatsverbrechen Mittäterschaft im juristischen Sinne ist, nachgeholt werden.

Die Justizmörder der NS - Zeit müssten dann allerdings auch angeklagt werden, dass ist richtig. Die Großkopferten unter ihnen sind aber wohl schon alle verstorben ...
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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