Oben und "Ganz Unten" in der Sozialversicherung

... Anspruch, Schein und Wirklichkeit.
Oder auch: Stasi 2.0 und der Betrug an den Zwangsversicherten

Oben und "Ganz Unten" in der Sozialversicherung

Beitragvon GasGerd » Mi 14. Sep 2011, 14:19

Aus diesem Artikel hat heute jemand eine thread - Einleitung auf gmx gemacht:

Deutsche Eishockeyspieler kassieren in spielfreien Monaten Arbeitslosengeld
Von Patrick Hoffmann | 07.09.2011 01:16 Uhr

Die Monate Mai, Juni und Juli sind für die Eishockeyprofis der Deutschen Eishockeyliga spielfrei. Während dieser Zeit gibt es Spieler, die sich arbeitslos melden und vom Staat ganz legal Arbeitslosengeld kassieren.


(...)

Wie das WDR-Magazin „sport inside“ jetzt berichtete, ist Wolf kein Einzelfall. Es soll vielmehr Methode sein, Spieler mit Neunmonatsverträgen auszustatten. Statistiken, wie viele der rund 350 Profis aus der DEL sich tatsächlich in den Monaten Mai, Juni und Juli arbeitslos melden, gibt es zwar nicht. „Aber wir wissen aus unseren Agenturbefragungen, dass das offensichtlich eine gängige Praxis bei den Eishockeyvereinen ist“, sagt John-Philipp Hammersen, Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Die Klubs würden sich so „einer lästigen Pflicht entledigen: Arbeitnehmer zu bezahlen in Zeiten, in denen sie unproduktiv sind“. Zudem sparen die Klubs in dieser Zeit die Sozialabgaben. Das ist legal. Aber ist es auch moralisch legitim?

Für Marco Stichnoth, Geschäftsführer der Hannover Scorpions, schon. „Die Klubs zahlen Arbeitslosengeld ein, dann haben die deutschen Spieler auch einen Anspruch darauf“, sagt er. Es sei unfair, deshalb nun die ganze Sportart an den Pranger zu stellen. Schließlich würden sich auch gut bezahlte Schauspieler zwischen zwei Filmprojekten arbeitslos melden. Stichnoth betont zudem, dass es meist die Spieler und deren Agenten sind, die drauf bestehen, das ausgehandelte Jahressalär auf neun Monate statt auf zwölf zu verteilen.

(...)


Quelle: haz.de

Ich habe mich in einem Beitrag zunächst zu den "besseren Herrschaften" unter den Zwangsversicherten geäußert:

Ich habe gewisse Zweifel, dass das juristisch wirklich alles absolut o. k. ist. Einmal drängen sich verfassungsrechtliche Fragen auf, wenn die große Mehrheit der ganzjährig beschäftigten Arbeitnehmer Saisonarbeitnehmer zwangsweise über eine gemeinsame gesetzliche Pflichtversicherung quersubventionieren MÜSSEN, dann stellt sich auch die Frage, ob die für den 3-monatigen Bezug des Arbeitslosengeldes nötige arbeitgeberseitige Kündigung ungeachtet ihrer äußeren Form rechtlich gesehen überhaupt eine solche ist.

Auszug aus dem obigen Artikel:

"Stichnoth betont zudem, dass es meist die Spieler und deren Agenten sind, die drauf bestehen, das ausgehandelte Jahressalär auf neun Monate statt auf zwölf zu verteilen. In Hannover versuchen sie das zu vermeiden, schon aus Versicherungsgründen wollen sie die Spieler gerne auch im Sommer bei sich haben."

Wenn die regelmäßige jährliche Kündigung derart einvernehmlich stattfindet, kann man das auch als Aufhebungsvertrag ansehen, egal wie die Überschrift lautet. Das würde aber zu einer Sperrzeit führen, die auch 3 Monate beträgt.

Dafür spricht übrigens auch, dass die Spieler in der Regel länger als 9 Monate an einen Vereinen gebunden sind. Die entsprechenden Spielerverträge sollen ja nach der Vorstellung der Parteien auch in den 3 Monaten "Arbeitslosigkeit" fortgelten und einen sofortigen Wechsel zu einem anderen Verein, der die Arbeitsverhältnisse während der Sommerpause nicht auflöst, ausschließen. Der Spieler steht also in der Zeit noch nicht einmal dem Spieler - Arbeitsmarkt zur Verfügung ...


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/13075628?sp=161#jump
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Re: Oben und "Ganz Unten" in der Sozialversicherung

Beitragvon GasGerd » Mi 14. Sep 2011, 14:20

... und dann etwas zu der Situation am unteren Ende der Hackordnung:

Noch was:

Während sich diese Edel - Arbeitslosen aus Besserverdienerkreisen über eine rechtlich höchst fragwürde Konstruktion aus der Sozialkasse bedienen, übt sich die Arbeitsagentur in rechtlich noch fragwürdigeren Tricks, den ärmsten Schweinen massenhaft berechtigte Ansprüche zu kürzen:

"Eine hohe Anzahl der Sanktionsbescheide wurden in Großstädten, bei jungen Menschen und bei arbeitslosen Migranten ausgestellt. „Überproportional viele Sanktionen verfügen die Arbeitsagenturen in Großstädten, bei jungen Arbeitslosen und bei erwerbslosen Migranten“, sagte Weise der Zeitung. Nach Ansicht des BA-Chefs liege es aber nicht daran, dass die genannten Personenkreise besonders oft die Vorgaben missachten, sondern daran, dass die Jobcenter immer mehr Routine beim Sanktionieren bekommen.

...

42 Prozent aller Widersprüche gegen Sanktionen waren erfolgreich und in fast 60 Prozent der Klagen vor den Sozialgerichten bekamen Sanktionierte Recht zugesprochen. Hartz IV Bezieher unter 25 Jahre können seit den im April eingeführten Gesetzesänderungen bereits beim ersten „Verstoß“ eine 100 Prozent Kürzung erhalten."

Das ist Deutschland, den Herrschaften aus besseren Kreisen lässt man alles durchgehen und in die, die am Boden liegen, wird gnadenlos reingetreten.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/2011-das-rekordjahr-der-hartz-iv-sanktionen-53213.php


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/13075628?sp=168#jump

Bleibt nur noch anzumerken, dass ich angesichts von 60 % erfolgreichen Klagen gegen Sanktionen nicht an "Routiniertheit" im Sinne von Oberflächlichkeit als Grund für die enorm gewachsene Zahl von Sanktionen und den hohen Anteil von unberechtigten Sperrzeiten darunter glaube. Es lohnt sich einfach, viele verlorene Klagen bewusst in Kauf zu nehmen. Schließlich klagen nicht alle zu Unrecht santionierten H IV - Empfänger.
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Re: Oben und "Ganz Unten" in der Sozialversicherung

Beitragvon GasGerd » Mi 14. Sep 2011, 15:39

Einen Beitrag habe ich noch nachgelegt. ;)

Noch etwas zu diesem Satz in dem Artikel:

"Stichnoth betont zudem, dass es meist die Spieler und deren Agenten sind, die drauf bestehen, das ausgehandelte Jahressalär auf neun Monate statt auf zwölf zu verteilen."

Damit erklärt ein Insider öffentlich, dass die alljährliche "arbeitgeberseitige Kündigung" mit nachfolgender Wiedereinstellung nach drei Monaten ungeschriebener Bestandteil der Gesamtvereinbarung zwischen den Vertragsparteien ist. Sie wollen sich ja auch über mehrere Jahre hinweg aneinander binden und nicht nur für 9 Monate, weswegen der Vergleich mit dem Schauspieler, der sich nach einem Filmprojekt arbeitslos meldet, völlig unpassend ist. Der Schauspieler weiß ja nicht, wann er den nächsten Job bekommt.

Das es sich bei der Kündigung der Spieler um einen Bestandteil ihrer Gesamtvereinbarung mit dem Arbeitgeber handelt, liegt ein nach dem Stichnoth - Interview in der HAZ für zeitunglesende Jobcenter - Mitarbeiter erkennbarer Aufhebungsvertrag vor, der eine 3 - monatige Sperrzeit nach sich zu ziehen hat.

Ich nehme mal an, dass wir bald eine soziale Ungerechtigkeit weniger in Deutschland haben. ;-)


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/13075628?sp=266#jump
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Re: Oben und "Ganz Unten" in der Sozialversicherung

Beitragvon Staber » Mi 14. Sep 2011, 16:03

Bevor die Deutsche Volkseele mit der üblichen Neiddiskussion beginnt, sollte man fairerweise erwähnen, dass die Herrschaften für die Arbeitslosenversicherung vorher auch den Höchstsatz an Beiträgen bezahlt haben, ca. 1600 Euro pro Jahr.
Zwar hat das nichts direkt mit dem Arbeitslosengeld zu tun, trotzdem anbei der Hinweis, dass jeder dieser Herren pro Jahr im Durchschnitt etwa 40 - 50000 Euro Steuern gezahlt haben dürfte. Die Allgemeinheit hat also nach meiner Auffassung genug abbekommen.

Wo liegt das Problem, was soll der Artikel, warum gönnt man den Spielern das nicht?
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Re: Oben und "Ganz Unten" in der Sozialversicherung

Beitragvon GasGerd » Mi 14. Sep 2011, 16:34

Staber hat geschrieben:Bevor die Deutsche Volkseele mit der üblichen Neiddiskussion beginnt, sollte man fairerweise erwähnen, dass die Herrschaften für die Arbeitslosenversicherung vorher auch den Höchstsatz an Beiträgen bezahlt haben, ca. 1600 Euro pro Jahr.


Ja, 1.600 Prämie bezahlt in dem Wissen, dass 9.000 Euro AlG I / SV - Beiträge gezahlt werden wird. Wirklich eine tolle Versicherung. Ich gönne sowas jedem, aber der geizige Gesetzgeber nicht. Der würde die 9.000 nicht rausrücken, wenn die ARGE - MA nicht so blind wären und gegen das Gesetz die Anträge genehmigten.

Noch einmal von gmx:

Noch etwas zu diesem Satz in dem Artikel:

"Stichnoth betont zudem, dass es meist die Spieler und deren Agenten sind, die drauf bestehen, das ausgehandelte Jahressalär auf neun Monate statt auf zwölf zu verteilen."

Damit erklärt ein Insider öffentlich, dass die alljährliche "arbeitgeberseitige Kündigung" mit nachfolgender Wiedereinstellung nach drei Monaten ungeschriebener Bestandteil der Gesamtvereinbarung zwischen den Vertragsparteien ist. Sie wollen sich ja auch über mehrere Jahre hinweg aneinander binden und nicht nur für 9 Monate, weswegen der Vergleich mit dem Schauspieler, der sich nach einem Filmprojekt arbeitslos meldet, völlig unpassend ist. Der Schauspieler weiß ja nicht, wann er den nächsten Job bekommt.

Das es sich bei der Kündigung der Spieler um einen Bestandteil ihrer Gesamtvereinbarung mit dem Arbeitgeber handelt, liegt ein nach dem Stichnoth - Interview in der HAZ für zeitunglesende Jobcenter - Mitarbeiter erkennbarer Aufhebungsvertrag vor, der eine 3 - monatige Sperrzeit nach sich zu ziehen hat.

Ich nehme mal an, dass wir bald eine soziale Ungerechtigkeit weniger in Deutschland haben. ;-)


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post ... p=266#jump


Zwar hat das nichts direkt mit dem Arbeitslosengeld zu tun, trotzdem anbei der Hinweis, dass jeder dieser Herren pro Jahr im Durchschnitt etwa 40 - 50000 Euro Steuern gezahlt haben dürfte. Die Allgemeinheit hat also nach meiner Auffassung genug abbekommen.

Wo liegt das Problem, was soll der Artikel, warum gönnt man den Spielern das nicht?
gruß staber


Der ESt - Spitzensatz von 42 % bei weitestgehendem Verzicht des Staates auf Substanzsteuern ist im internationalen Vergleich schon sehr besserverdienerfreundlich, das Argument "ich habe viel Steuern bezahlt und darf jetzt rechtsmissbräuchlich in die SV greifen" muss nun wirklich nicht sein.
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Re: Oben und "Ganz Unten" in der Sozialversicherung

Beitragvon AlexRE » Mi 14. Sep 2011, 18:30

GasGerd hat geschrieben:"Stichnoth betont zudem, dass es meist die Spieler und deren Agenten sind, die drauf bestehen, das ausgehandelte Jahressalär auf neun Monate statt auf zwölf zu verteilen."

Damit erklärt ein Insider öffentlich, dass die alljährliche "arbeitgeberseitige Kündigung" mit nachfolgender Wiedereinstellung nach drei Monaten ungeschriebener Bestandteil der Gesamtvereinbarung zwischen den Vertragsparteien ist. Sie wollen sich ja auch über mehrere Jahre hinweg aneinander binden und nicht nur für 9 Monate, weswegen der Vergleich mit dem Schauspieler, der sich nach einem Filmprojekt arbeitslos meldet, völlig unpassend ist. Der Schauspieler weiß ja nicht, wann er den nächsten Job bekommt.

Das es sich bei der Kündigung der Spieler um einen Bestandteil ihrer Gesamtvereinbarung mit dem Arbeitgeber handelt, liegt ein nach dem Stichnoth - Interview in der HAZ für zeitunglesende Jobcenter - Mitarbeiter erkennbarer Aufhebungsvertrag vor, der eine 3 - monatige Sperrzeit nach sich zu ziehen hat.


Jou, so ist das.

Hier liegt keine Regelungslücke vor, sondern Rechtsmissbrauch und die ARGE - Leute checken das nicht.

Bei typischer Saisonarbeit z. B. in Tourismusgebieten, wo viele Arbeitsplätze tatsächlich für mehrere Monate entfallen, haben wir es mit echten Kündigungen zu tun, die auch erfolgen würden, wenn der Arbeitgeber den AN für die nächste Saison verlöre, weil der sich wegen der Kündigung einen saisonunabhängigen Job suchen würde. Es ist einfach keine Arbeit da. In diesen Fällen kann man die rechtspolitische Frage stellen, ob es o. k. ist, dass alle Zwangsversicherten die Saisonarbeit subventionieren müssen. Eigentlich ist die Subvention einer Branche ja Aufgabe aller Steuerzahler und nicht nur der zwangsversicherten AN, die eine legale, aber wirtschaftlich dem Sinn einer Versicherung entfremdete Leistung finanzieren müssen.

Im Falle der Eishockeyspieler stellt sich diese rechtspolitische Frage aber gar nicht, weil die Gelder der Zwangsversicherten hier nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechend als Subventionen für die Saisonarbeit fließen, sondern gegen den Willen des Gesetzgebers rechtsmissbräuchlich abgegriffen werden. Die Vertragsparteien wollen sich in aller Regel für mehrere Jahre aneinander binden und der AG würde die Kündigung nicht aussprechen, wenn er den Spieler damit ablösefrei dem Spielermarkt zur Verfügung stellen müsste. Die Kündigung hat also gar nicht den in ihrem Inhalt dargestellten Rechtscharakter. Ob es sich stattdessen um einen Aufhebungsvertrag handelt, wie Gerd meint, oder um eine nichtige weil gesetz- oder sittenwidrige Gefälligkeit des AG gegenüber dem AN auf Kosten der SV, lasse ich mal dahinstehen, weil es im Ergebnis wegen der 3monatigen Sperrzeit nach Aufhebungsverträgen oder AN - Kündigungen auf dasselbe hinauskommt.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Oben und "Ganz Unten" in der Sozialversicherung

Beitragvon GasGerd » Mo 13. Mai 2013, 15:02

GasGerd hat geschrieben:Aus diesem Artikel hat heute jemand eine thread - Einleitung auf gmx gemacht:

Deutsche Eishockeyspieler kassieren in spielfreien Monaten Arbeitslosengeld
Von Patrick Hoffmann | 07.09.2011 01:16 Uhr

Die Monate Mai, Juni und Juli sind für die Eishockeyprofis der Deutschen Eishockeyliga spielfrei. Während dieser Zeit gibt es Spieler, die sich arbeitslos melden und vom Staat ganz legal Arbeitslosengeld kassieren.


(...)

Wie das WDR-Magazin „sport inside“ jetzt berichtete, ist Wolf kein Einzelfall. Es soll vielmehr Methode sein, Spieler mit Neunmonatsverträgen auszustatten. Statistiken, wie viele der rund 350 Profis aus der DEL sich tatsächlich in den Monaten Mai, Juni und Juli arbeitslos melden, gibt es zwar nicht. „Aber wir wissen aus unseren Agenturbefragungen, dass das offensichtlich eine gängige Praxis bei den Eishockeyvereinen ist“, sagt John-Philipp Hammersen, Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Die Klubs würden sich so „einer lästigen Pflicht entledigen: Arbeitnehmer zu bezahlen in Zeiten, in denen sie unproduktiv sind“. Zudem sparen die Klubs in dieser Zeit die Sozialabgaben. Das ist legal. Aber ist es auch moralisch legitim?

Für Marco Stichnoth, Geschäftsführer der Hannover Scorpions, schon. „Die Klubs zahlen Arbeitslosengeld ein, dann haben die deutschen Spieler auch einen Anspruch darauf“, sagt er. Es sei unfair, deshalb nun die ganze Sportart an den Pranger zu stellen. Schließlich würden sich auch gut bezahlte Schauspieler zwischen zwei Filmprojekten arbeitslos melden. Stichnoth betont zudem, dass es meist die Spieler und deren Agenten sind, die drauf bestehen, das ausgehandelte Jahressalär auf neun Monate statt auf zwölf zu verteilen.

(...)


Quelle: haz.de

Ich habe mich in einem Beitrag zunächst zu den "besseren Herrschaften" unter den Zwangsversicherten geäußert:

Ich habe gewisse Zweifel, dass das juristisch wirklich alles absolut o. k. ist. Einmal drängen sich verfassungsrechtliche Fragen auf, wenn die große Mehrheit der ganzjährig beschäftigten Arbeitnehmer Saisonarbeitnehmer zwangsweise über eine gemeinsame gesetzliche Pflichtversicherung quersubventionieren MÜSSEN, dann stellt sich auch die Frage, ob die für den 3-monatigen Bezug des Arbeitslosengeldes nötige arbeitgeberseitige Kündigung ungeachtet ihrer äußeren Form rechtlich gesehen überhaupt eine solche ist.

Auszug aus dem obigen Artikel:

"Stichnoth betont zudem, dass es meist die Spieler und deren Agenten sind, die drauf bestehen, das ausgehandelte Jahressalär auf neun Monate statt auf zwölf zu verteilen. In Hannover versuchen sie das zu vermeiden, schon aus Versicherungsgründen wollen sie die Spieler gerne auch im Sommer bei sich haben."

Wenn die regelmäßige jährliche Kündigung derart einvernehmlich stattfindet, kann man das auch als Aufhebungsvertrag ansehen, egal wie die Überschrift lautet. Das würde aber zu einer Sperrzeit führen, die auch 3 Monate beträgt.

Dafür spricht übrigens auch, dass die Spieler in der Regel länger als 9 Monate an einen Vereinen gebunden sind. Die entsprechenden Spielerverträge sollen ja nach der Vorstellung der Parteien auch in den 3 Monaten "Arbeitslosigkeit" fortgelten und einen sofortigen Wechsel zu einem anderen Verein, der die Arbeitsverhältnisse während der Sommerpause nicht auflöst, ausschließen. Der Spieler steht also in der Zeit noch nicht einmal dem Spieler - Arbeitsmarkt zur Verfügung ...


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/13075628?sp=161#jump


Ich zitiere meinen alten Beitrag aus dem September 2011, weil sich an dieser Art von Missbrauch der Sozialversicherungen immer noch nichts geändert hat, im Gegenteil. Mittlerweile missbrauchen sogar die Bundesländer das AlG I und AlG II, um in den Sommerferien Lehrergehälter zu sparen:

"2011 wurde bekannt, dass viele der etwa 300 deutschen Eishockey-Profis lediglich Neun-Monats-Verträge haben - und in der spielfreien Zeit trotz Jahresgehältern von bis zu 100.000 Euro Arbeitslosengeld beziehen. Das hätten einige Vereine inzwischen jedoch abgeschafft, schreibt die "Süddeutsche Zeitung"."

So so, "einigen Vereinen" ist der Missbrauch der Sozialsysteme zu blöd geworden, die Schulträger machen aber erstmal weiter ...

Darauf, dass man die Missbrauchsgeneigtheit von Gesetzen auch einfach beseitigen könnte, ist aber seit dem Medientheater um die Eishockey - Vereine Im Jahre 2011 noch niemand gekommen. Wie auch in einem Land, in dem an den Ursachen für das Auseinanderbrechen der Finanzierung öffentlicher Großprojekte über Jahrzehnte hinweg nichts geändert wird?

Die können es einfach nicht. Berufspolitiker in Deutschland sind und bleiben nun einmal "Generalisten mit dem Spezialgebiet, dem politischen Gegner Schaden zuzufügen" (R. v. Weizsäcker). Jedenfalls solange die Deutschen kein Gefühl für die kollektive Eigenverantwortung eines Volkssouveräns in einer Demokratie entwickeln und an der Wahlurne auf den ganzen Schwachsinn reagieren.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/18514327?sp=210#jump
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Re: Oben und "Ganz Unten" in der Sozialversicherung

Beitragvon AlexRE » Do 4. Jun 2015, 19:58

Auf Facebook in der Gruppe "Elektronische Gesundheitskarte" gesehen und kommentiert:

In vier Jahren

Kassenverband: Zusatzbeiträge werden sich verdoppeln


Mittwoch, 03.06.2015, 15:22

(...)

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung steigt also nach GKV-Schätzung bis 2019 von derzeit 15,5 auf 16,0 bis 16,4 Prozent vom Bruttoeinkommen. Er setzt sich seit Jahresbeginn zusammen aus einem allgemeinen, festen Bestandteil von 14,6 Prozent, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlen, sowie einem Zusatzbeitrag.
Diesen müssen die Kassen aufgrund ihrer Finanzlage regelmäßig neu bestimmen, er wird allein von den Arbeitnehmern aufgebracht.

(...)


http://www.focus.de/finanzen/news/refor ... 26032.html

>> Das Ganze hat System....
Es ist mit einer Melkmaschine vergleichbar...
Wir werden nicht als Menschen ernst genommen, sondern sind das Spielzeug <<

von den Machthabenden..... Die "Machthabenden" hätten keine Macht, wenn genügend Leute das Hirn einschalten und den Allerwertesten in Bewegung bringen würden. Schließlich haben wir freie und geheime Wahlen in Deutschland. Eine Mehrheit der Wähler kann jederzeit von warmen und trockenen Wahlkabinen aus und weitab aller Polizeiknüppel die Schweine von ihrem Trog vertreiben.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Oben und "Ganz Unten" in der Sozialversicherung

Beitragvon maxikatze » Do 4. Jun 2015, 22:09

Eine Mehrheit der Wähler kann jederzeit von warmen und trockenen Wahlkabinen aus und weitab aller Polizeiknüppel die Schweine von ihrem Trog vertreiben.


Nichts da. Die lassen sich nicht vertreiben. Viel zu Viele wurden nicht ins Parlament gewählt, sondern sind durch einen bequemen Listenplatz reingekommen.
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Re: Oben und "Ganz Unten" in der Sozialversicherung

Beitragvon AlexRE » Do 4. Jun 2015, 22:24

Über Listenplätze können die etablierten Parteien nur dann Parlamentssitze verteilen, wenn sie von genügend Gutgläubigen gewählt werden.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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