Deutsche Eishockeyspieler kassieren in spielfreien Monaten Arbeitslosengeld
Von Patrick Hoffmann | 07.09.2011 01:16 Uhr
Die Monate Mai, Juni und Juli sind für die Eishockeyprofis der Deutschen Eishockeyliga spielfrei. Während dieser Zeit gibt es Spieler, die sich arbeitslos melden und vom Staat ganz legal Arbeitslosengeld kassieren.
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Wie das WDR-Magazin „sport inside“ jetzt berichtete, ist Wolf kein Einzelfall. Es soll vielmehr Methode sein, Spieler mit Neunmonatsverträgen auszustatten. Statistiken, wie viele der rund 350 Profis aus der DEL sich tatsächlich in den Monaten Mai, Juni und Juli arbeitslos melden, gibt es zwar nicht. „Aber wir wissen aus unseren Agenturbefragungen, dass das offensichtlich eine gängige Praxis bei den Eishockeyvereinen ist“, sagt John-Philipp Hammersen, Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Die Klubs würden sich so „einer lästigen Pflicht entledigen: Arbeitnehmer zu bezahlen in Zeiten, in denen sie unproduktiv sind“. Zudem sparen die Klubs in dieser Zeit die Sozialabgaben. Das ist legal. Aber ist es auch moralisch legitim?
Für Marco Stichnoth, Geschäftsführer der Hannover Scorpions, schon. „Die Klubs zahlen Arbeitslosengeld ein, dann haben die deutschen Spieler auch einen Anspruch darauf“, sagt er. Es sei unfair, deshalb nun die ganze Sportart an den Pranger zu stellen. Schließlich würden sich auch gut bezahlte Schauspieler zwischen zwei Filmprojekten arbeitslos melden. Stichnoth betont zudem, dass es meist die Spieler und deren Agenten sind, die drauf bestehen, das ausgehandelte Jahressalär auf neun Monate statt auf zwölf zu verteilen.
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Quelle: haz.de
Ich habe mich in einem Beitrag zunächst zu den "besseren Herrschaften" unter den Zwangsversicherten geäußert:
Ich habe gewisse Zweifel, dass das juristisch wirklich alles absolut o. k. ist. Einmal drängen sich verfassungsrechtliche Fragen auf, wenn die große Mehrheit der ganzjährig beschäftigten Arbeitnehmer Saisonarbeitnehmer zwangsweise über eine gemeinsame gesetzliche Pflichtversicherung quersubventionieren MÜSSEN, dann stellt sich auch die Frage, ob die für den 3-monatigen Bezug des Arbeitslosengeldes nötige arbeitgeberseitige Kündigung ungeachtet ihrer äußeren Form rechtlich gesehen überhaupt eine solche ist.
Auszug aus dem obigen Artikel:
"Stichnoth betont zudem, dass es meist die Spieler und deren Agenten sind, die drauf bestehen, das ausgehandelte Jahressalär auf neun Monate statt auf zwölf zu verteilen. In Hannover versuchen sie das zu vermeiden, schon aus Versicherungsgründen wollen sie die Spieler gerne auch im Sommer bei sich haben."
Wenn die regelmäßige jährliche Kündigung derart einvernehmlich stattfindet, kann man das auch als Aufhebungsvertrag ansehen, egal wie die Überschrift lautet. Das würde aber zu einer Sperrzeit führen, die auch 3 Monate beträgt.
Dafür spricht übrigens auch, dass die Spieler in der Regel länger als 9 Monate an einen Vereinen gebunden sind. Die entsprechenden Spielerverträge sollen ja nach der Vorstellung der Parteien auch in den 3 Monaten "Arbeitslosigkeit" fortgelten und einen sofortigen Wechsel zu einem anderen Verein, der die Arbeitsverhältnisse während der Sommerpause nicht auflöst, ausschließen. Der Spieler steht also in der Zeit noch nicht einmal dem Spieler - Arbeitsmarkt zur Verfügung ...
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