Gedanken zu Verfassung, Gesetzen und Gewaltenteilung
Verfasst: Di 5. Jun 2012, 22:15
Unsere Gesellschaftsform ist falsch konstruiert, denn die Konstrukteure gingen und gehen vom unrealistischen Menschenbild aus, wonach Machtmissbrauch von Herrschenden verhindert wird, weil diese ja verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten. (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm ).
Die Herrschenden- die auch ganz einfache Betrüger sein können- benutzen eine verschleiernde Rechtssprache ( vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/20 ... _EBook.pdf ). Sie haben die Macht, alles so auszulegen, wie es ihnen am bequemsten ist.
Damit ein sinnvolles Zusammenleben mit Fortbestand der Menschheit gefördert wird, wäre es erforderlich, dem Verhalten angepasste Strukturen zu entwickeln und dabei besonders auch engagierten Systemkritikern und unabhängigen Wissenschaftlern aus dem Volk wirksame (!) Mitspracherechte zu gewähren.
Günstig wäre z.B., dass sich Nichtregierungsorganisationen im Bundestag zu Wort melden und Anträge stellen können oder alle Petitionen als öffentliche Petitionen zugelassen werden und für jede Petition mit z.B. 100 Mitunterstützern bzw. Mitzeichnern sollte der Bundestag öffentlich darüber abstimmen müssen. Die entsprechenden Abstimmungen müssten öffentlich erfolgen und im Fernsehen sowie Internet verfolgt werden können.
Entsprechendes sollte in eine Verfassung aufgenommen werden.
Die Herrschenden- die auch ganz einfache Betrüger sein können- benutzen eine verschleiernde Rechtssprache ( vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/20 ... _EBook.pdf ). Sie haben die Macht, alles so auszulegen, wie es ihnen am bequemsten ist.
Damit ein sinnvolles Zusammenleben mit Fortbestand der Menschheit gefördert wird, wäre es erforderlich, dem Verhalten angepasste Strukturen zu entwickeln und dabei besonders auch engagierten Systemkritikern und unabhängigen Wissenschaftlern aus dem Volk wirksame (!) Mitspracherechte zu gewähren.
Günstig wäre z.B., dass sich Nichtregierungsorganisationen im Bundestag zu Wort melden und Anträge stellen können oder alle Petitionen als öffentliche Petitionen zugelassen werden und für jede Petition mit z.B. 100 Mitunterstützern bzw. Mitzeichnern sollte der Bundestag öffentlich darüber abstimmen müssen. Die entsprechenden Abstimmungen müssten öffentlich erfolgen und im Fernsehen sowie Internet verfolgt werden können.
Entsprechendes sollte in eine Verfassung aufgenommen werden.