maxikatze hat geschrieben:Dabei fällt mir spontan das Urteil über den Rundfunkstaatsvertrag ein, dessen Vertrag ich als Bürger nicht kündigen kann. Andere Sender existieren auch - ohne Zwangsabgabe.
Es gibt nur wenig Sendungen im ÖRR, für die ich bereit wäre, zu bezahlen.
Dass das Gericht dieses Zwangsabgabensystem grundsätzlich bestätigt, ist gar nicht mal großartig zu beanstanden. So etwas muß man politisch angreifen und nicht juristisch. Richter haben sich nicht zum Vormund des Parlaments aufzuschwingen.
Unverzeihlich ist aber, dass jede Sauerei innerhalb dieses Systems mit teilweise unvertretbaren Pseudoargumenten durchgewunken wird. Wenn jeder Bürger die feudalen Gehälter und Pensionen der ÖR - Bonzokratie auch dann mitbezahlen muss, wenn er keinen Fernseher und kein Radio besitzt, ist die Rundfunkgebühr definitiv eine faktische - auf jeden Fall verfassungswidrige - Kopfsteuer. Das im Interesse korrupter Berufslügner in den ÖR wegzufabulieren, ist eine nicht mehr zu bereinigende Selbstbeschmutzung des Bundesverfassungsgerichts.