
>> Dummheit kann man nicht verbieten. Nur bekämpfen. <<
Ich bin mir da aber nicht so sicher, bei dem Marsch auf die Feldherrenhalle hat der demokratische Rechtsstaat die Nazis ganz schön zerzaust. Vielleicht hätte man so weitermachen sollen ...
Ein Verbot hat in der Tat nur sehr begrenzten Nutzen.
maxikatze hat geschrieben:Ein Verbot hat in der Tat nur sehr begrenzten Nutzen.
Wahrscheinlich ja, denn mit dem Verbot verschwindet nicht die Gesinnung. Aber es wird der staatliche Geldhahn zugedreht und das Verteilen von CD auf Schulhöfen dürfte damit ein Ende haben. Wichtige Gründe, die für ein Verbot sprechen.
Bin trotzdem nicht überzeugt. Denn eine starke Demokratie wird viel besser ohne Verbote oder Gefängnisstrafen wegen rechtsextremer Meinungen fertig.
maxikatze hat geschrieben:Ein Verbot hat in der Tat nur sehr begrenzten Nutzen.
Wahrscheinlich ja, denn mit dem Verbot verschwindet nicht die Gesinnung. Aber es wird der staatliche Geldhahn zugedreht und das Verteilen von CD auf Schulhöfen dürfte damit ein Ende haben. Wichtige Gründe, die für ein Verbot sprechen.
Bin trotzdem nicht überzeugt. Denn eine starke Demokratie wird viel besser ohne Verbote oder Gefängnisstrafen wegen rechtsextremer Meinungen fertig.
Führungskrise bei den Rechtsextremisten
NPD-Parteichef Holger Apfel tritt wegen Burnout zurück
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Das Amtsgericht Schwerin hatte Pastörs im August 2012 wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in Tateinheit mit Verleumdung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Pastörs hatte den Holocaust geleugnet. Anlass waren Äußerungen Pastörs, in denen er von „Auschwitzprojektion“ und „Propagandalüge“ sprach.
Im Februar war nächste Strafe für Udo Pastörs fällig
Im Februar 2013 war die nächste Strafe fällig. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte Pastörs wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungs- und Geldstrafe. Der NPD-Funktionär hatte bei einer Kundgebung im Saarland die Bundesrepublik als „Judenrepublik“ bezeichnet. Er verunglimpfte zudem in Deutschland lebende Türken als „Samenkanonen“. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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