Wahl des BP und der Verfassungsrichter

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Re: Welt+ Artikel / Vermischtes

Beitragvon AlexRE » Mo 7. Jul 2025, 07:17

maxikatze hat geschrieben:Dabei fällt mir spontan das Urteil über den Rundfunkstaatsvertrag ein, dessen Vertrag ich als Bürger nicht kündigen kann. Andere Sender existieren auch - ohne Zwangsabgabe.
Es gibt nur wenig Sendungen im ÖRR, für die ich bereit wäre, zu bezahlen.


Dass das Gericht dieses Zwangsabgabensystem grundsätzlich bestätigt, ist gar nicht mal großartig zu beanstanden. So etwas muß man politisch angreifen und nicht juristisch. Richter haben sich nicht zum Vormund des Parlaments aufzuschwingen.

Unverzeihlich ist aber, dass jede Sauerei innerhalb dieses Systems mit teilweise unvertretbaren Pseudoargumenten durchgewunken wird. Wenn jeder Bürger die feudalen Gehälter und Pensionen der ÖR - Bonzokratie auch dann mitbezahlen muss, wenn er keinen Fernseher und kein Radio besitzt, ist die Rundfunkgebühr definitiv eine faktische - auf jeden Fall verfassungswidrige - Kopfsteuer. Das im Interesse korrupter Berufslügner in den ÖR wegzufabulieren, ist eine nicht mehr zu bereinigende Selbstbeschmutzung des Bundesverfassungsgerichts.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Wahl des BP und der Verfassungsrichter

Beitragvon AlexRE » Do 10. Jul 2025, 20:08

Das größte Problem unter den aktuellen Richtervorschlägen ist diese Dame:

ja-wo-kommen-wir-denn-dahin-wenn-wir-eine-links-grün-v0-nugg6j55wpbf1.jpg


Das Bundesverfassungsgericht zur Menschenwürde ungeborener Kinder:

(...)

a) Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben nach der Geburt oder bei ausgebildeter Personalität (vgl. bereits § 10 I 1 ALR: "Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern, schon von der Zeit ihrer Empfängnis.").Es bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, ob, wie es Erkenntnisse der medizinischen Anthropologie nahelegen, menschliches Leben bereits mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle entsteht. Gegenstand der angegriffenen Vorschriften ist der Schwangerschaftsabbruch, vor allem die strafrechtliche Regelung; entscheidungserheblich ist daher nur der Zeitraum der Schwangerschaft. Dieser reicht nach den - von den Antragstellern unbeanstandeten und verfassungsrechtlich unbedenklichen - Bestimmungen des Strafgesetzbuches vom Abschluß der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (Nidation; vgl. § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB in der Fassung des Art. 13 Nr. 1 SFHG) bis zum Beginn der Geburt (vgl. § 217 StGB und dazu BGHSt 32, 194 ff.). Jedenfalls in der so bestimmten Zeit der Schwangerschaft handelt es sich bei dem Ungeborenen um individuelles, in seiner genetischen Identität und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits festgelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das im Prozeß des Wachsens und Sich-Entfaltens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt (vgl. BVerfGE 39, 1 [37]). Wie immer die verschiedenen Phasen des vorgeburtlichen Lebensprozesses unter biologischen, philosophischen, auch theologischen Gesichtspunkten gedeutet werden mögen und in der Geschichte beurteilt worden sind, es handelt sich jedenfalls um unabdingbare Stufen der Entwicklung eines individuellen Menschseins. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu.


(...)



https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html#Rn151

Anders gesagt: Die Menschenwürde wird nicht von Politikern und Richtern zugewiesen, sondern existiert aus sich selbst heraus. Es handelt sich also um politischer Gestaltungsmacht völlig entzogenes Naturrecht.

Dass es Juraprofessoren / Professorinnen gibt, die das ableugnen, ist geradezu erschreckend.
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Re: Wahl des BP und der Verfassungsrichter

Beitragvon maxikatze » Do 10. Jul 2025, 20:27

AlexRE hat geschrieben:Das größte Problem unter den aktuellen Richtervorschlägen ist diese Dame:

ja-wo-kommen-wir-denn-dahin-wenn-wir-eine-links-grün-v0-nugg6j55wpbf1.jpg


Das Bundesverfassungsgericht zur Menschenwürde ungeborener Kinder:

(...)

a) Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu, nicht erst dem menschlichen Leben nach der Geburt oder bei ausgebildeter Personalität (vgl. bereits § 10 I 1 ALR: "Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern, schon von der Zeit ihrer Empfängnis.").Es bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, ob, wie es Erkenntnisse der medizinischen Anthropologie nahelegen, menschliches Leben bereits mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle entsteht. Gegenstand der angegriffenen Vorschriften ist der Schwangerschaftsabbruch, vor allem die strafrechtliche Regelung; entscheidungserheblich ist daher nur der Zeitraum der Schwangerschaft. Dieser reicht nach den - von den Antragstellern unbeanstandeten und verfassungsrechtlich unbedenklichen - Bestimmungen des Strafgesetzbuches vom Abschluß der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (Nidation; vgl. § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB in der Fassung des Art. 13 Nr. 1 SFHG) bis zum Beginn der Geburt (vgl. § 217 StGB und dazu BGHSt 32, 194 ff.). Jedenfalls in der so bestimmten Zeit der Schwangerschaft handelt es sich bei dem Ungeborenen um individuelles, in seiner genetischen Identität und damit in seiner Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit bereits festgelegtes, nicht mehr teilbares Leben, das im Prozeß des Wachsens und Sich-Entfaltens sich nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt (vgl. BVerfGE 39, 1 [37]). Wie immer die verschiedenen Phasen des vorgeburtlichen Lebensprozesses unter biologischen, philosophischen, auch theologischen Gesichtspunkten gedeutet werden mögen und in der Geschichte beurteilt worden sind, es handelt sich jedenfalls um unabdingbare Stufen der Entwicklung eines individuellen Menschseins. Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu.


(...)



https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html#Rn151

Anders gesagt: Die Menschenwürde wird nicht von Politikern und Richtern zugewiesen, sondern existiert aus sich selbst heraus. Es handelt sich also um politischer Gestaltungsmacht völlig entzogenes Naturrecht.

Dass es Juraprofessoren / Professorinnen gibt, die das ableugnen, ist geradezu erschreckend.


Ich würde aufgrund dieser Aussage Frau Prof. fragen, wann sie ihren ethischen Kompass verloren hat.
Wir wissen, sie lügen.
Sie wissen, dass sie lügen.
Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen.
Und trotzdem lügen sie weiter.

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