maxikatze hat geschrieben:Der CDU-Politiker wollte vom Grundbuchamt wissen, wer Fragen zu seinen privaten Immobilienkäufen stellt
... und Jens Spahn bekam auch wie gewünscht die Auskünfte, um welche Journalisten es sich handelt, die sich Informationen beschafft haben. Das wiederum haben Medienverbände beanstandet.
Frage:
Darf Jens Spahn nicht wissen, wer sich beim Grundbuchamt erkundigt hat?
Journalisten sollte der Zugang zu Informationen nicht versperrt werden. Andererseits hat auch der Betroffene das Recht, zu wissen, wer sich Erkundigungen eingeholt hat. Oder sehe ich das falsch?
https://www.tagesspiegel.de/politik/jen ... obal-de-DE
Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit gewährleistet nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört. Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zur Information versetzt die Presse in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie eröffnete Rolle wirksam wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 50, 234 <240>). Das Bundesverfassungsgericht hat dies für den Schutz der Informationsquelle oder der Informanten (vgl. BVerfGE 20, 162 <176, 187>; 36, 193 <204>), aber auch bereits für den Zugang zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen herausgestellt (vgl. BVerfGE 50, 234 <240>). In gleicher Weise kann auch ein grundsätzlich schutzwürdiges Interesse der Presse am Zugang zu Datensammlungen oder Registern - hier: des Grundbuchs - bestehen, die nur in beschränktem Umfang zugänglich sind.
Alle Medien benötigen ein Impressum, damit jemand für öffentliche Behaupungen rechtlich einsteht. Zumindest auf den ersten Blick ist für mich nicht erkennbar, warum niemand verantwortlich zeichnen soll, wenn in der Privatsphäre von Menschen herumgestochert wird.