Uel hat geschrieben:... vermute ich mal so, obwohl auch ich es besser gefunden hätte, man hätte Ersteren auch für Mord weggesperrt.
Das sehe ich auch so. Wenn man Rasern überhaupt bedingten Tötungsvorsatz unterstellen will (was ich sehr problematisch finde, lebenslänglich für menschenverachtende Raser aufgrund eines neuen Gesetzes gerne, aber keine Verdrehung bestehender Gesetze), kann man den Berliner Fall nicht mit überzeugenden Argumenten von dem Hamburger Fall unterscheiden:
1. Berlin, Seiten 8 und 9 des Urteils:
(...)
Das Landgericht hat einen bedingten Tötungsvorsatz erst – wie sich aus
der Wendung „Spätestens jetzt (…)“ auf UA 25 ergibt – für den Zeitpunkt festgestellt, als die Angeklagten bei Rotlicht zeigender Ampel in den Bereich der
Kreuzung Tauentzienstraße/Nürnberger Straße einfuhren. Aus dieser Feststellung, die auch an anderer Stelle des Urteils keine Modifizierung findet, vielmehr
mehrfach bestätigt wird (etwa auf UA 60), folgt zugleich, dass sich das Landgericht nicht die Überzeugung verschafft hat, dass die Angeklagten den Tod eines
anderen Verkehrsteilnehmers als Folge ihrer Fahrweise schon vor dem Einfahren in den Kreuzungsbereich als möglich erkannten und billigend in Kauf nah13
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men. Hatten die Angeklagten indes den Tötungsvorsatz erst beim Einfahren in
den Kreuzungsbereich gefasst, könnte ihre Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts nach den dargestellten Grundsätzen nur dann Bestand
haben, wenn sie nach diesem Zeitpunkt noch eine Handlung vornahmen, die für
den tödlichen Unfall ursächlich war, oder eine gebotene Handlung unterließen,
bei deren Vornahme der Unfall vermieden worden wäre.
(...)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=12. Hamburg (eine seltsam kurze Urteilsbegründung)
(...)
“ Ihm war auch „bewusst, dass ein Frontalunfall mit sehr
hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod eines oder mehrerer direkter Unfallbeteiligter sowie eventuell zur Schädigung weiterer Personen führen würde.“ All dies, auch der
eigene Tod, wurde vom Angeklagten gebilligt, weil er „kompromisslos das Ziel, der
Polizei zu entkommen“, verfolgte.
(...)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 8&nr=93009Haben die Raser in Berlin etwa nicht "kompromisslos" ihr Ziel verfolgt, das Autorennen zu gewinnen?
Das entscheidende Argument für die Ablehnung des Vorsatzes war im Berliner Fall, dass der Fahrer beim Überfahren der roten Ampel noch keinen Einblick in den Gefahrenbereich hatte und beim Erkennen konkret gefährdeter Menschen nicht mehr bremsen, den Geschehensablauf also nicht mehr beeinflussen konnte.
Im Hamburger Fall ist der gestohlene Wagen wie eine Billardkugel von einer Verkehrsinsel abgeprallt, bevor er mit dem Taxi zusammengestoßen ist. Da wird der Fahrer im Augenblick der Konkretisierung der Gefahr auch keine Möglichkeit mehr gehabt haben, den Unfall zu verhindern.
Das sieht eher danach aus, als wollten die Richter (dieselben Personen, die über den Berliner Fall entschieden haben) einen eigenen Fehler korrigieren, aber aus Hochmut nicht zugeben, dass sie von ihrer eigenen Rechtsprechung nunmehr Abstand nehmen.