Urteile

Für Bekanntmachungen u.ä.

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Fr 21. Dez 2018, 19:28

Ich halte das Urteil zwar für richtig, glaube aber nicht, dass es deswegen zu einer Eintrittswelle kommt. Dazu müssten die Gewerkschaften die Interessen der Arbeitnehmer schon deutlich besser vertreten als bisher und es müsste ausgeschlossen werden, dass Gewerkschaftsbonzen die Seiten wechseln und fette Jobs von Arbeitgebern annehmen.

Verfassungsgericht

Gewerkschaftsmitglieder dürfen bevorzugt werden

Manche Tarifverträge machen einen Unterschied zwischen Gewerkschaftern und Arbeitnehmern, die kein Mitglied einer Gewerkschaft sind. Das ist rechtens, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.


(...)

Die Gewerkschaft hatte im vorliegenden Fall für ihre Mitglieder im Sozialtarifvertrag Überbrückungs- und Abfindungsleistungen ausgehandelt. Für Nichtmitglieder galten die Regelungen aus dem Arbeitsvertrag und dem Sozialplan. Der Beschwerdeführer wollte die gleichen Leistungen wie Gewerkschaftsmitglieder.

(...)


http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 45043.html
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Di 15. Jan 2019, 18:11

Eine gute Nachricht für pflegende Angehörige:

Wegen Pflege der Mutter den Job gekündigt - Sozialwidriges Verhalten?

Eine Hartz-IV-Empfängerin konnte Arbeit und Pflege ihrer Mutter nicht mehr vereinbaren und kündigte ihr Arbeitsverhältnis. Das Jobcenter sah das als sozialwidriges Verhalten und nahm eine Rückforderung von zuletzt rd. 7.100 € vor. Die Tochter müsse nicht selbst die Pflege übernehmen.

(...)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil, Az. L 13 AS 162/17) hat sich der Rechtsauffassung des Jobcenters nicht angeschlossen und ein sozialwidriges Verhalten verneint. Entscheidend seien die Umstände des Einzelfalls.

(...)

Selbst bei Pflegestufe II seien Arbeitszeiten von bis zu 6 Std./Tag zumutbar. Dies sei im Falle der Klägerin jedoch nicht möglich. Sie habe im Schichtsystem auf Abruf mit variablen Zeiten gearbeitet. Die Einsatzzeiten seien erst vier Tage vor dem Einsatz mitgeteilt worden.

Die dreimal täglich anfallende Pflege sei damit nicht zu vereinbaren. Das Gericht hat auch das Selbstbestimmungsrecht der Mutter berücksichtigt, die einen Pflegedienst ablehnte und nur ihre Tochter akzeptierte.


https://www.rechtsindex.de/sozialrecht/ ... -verhalten
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Re: Urteile

Beitragvon maxikatze » Do 28. Feb 2019, 16:31

Ich empfinde klammheimliche Freude.

https://www.tichyseinblick.de/meinungen ... EfluVGsBaM

>>"... Das Urteil könnte das Herz zahlreicher NGOs treffen, jener Organisationen, die sich wie Nebenregierungen aufführen, ohne jedoch eine demokratische Legitimation zu besitzen ...<<
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Re: Urteile

Beitragvon Uel » Do 28. Feb 2019, 18:58

... warum nur klammheimlich, liebe Maxi?

Ich habe einen Jubelschrei ausgestoßen. Denn das habe ich z.B. Campact und Avaz immer wieder geschrieben, dass ich ihre lokalen "Notaktionen" und EIN-THEMEN-KAMPAGNEN wichtig finde, aber ihr neuerdings allgemein-politisches Gehabe nicht ausstehen kann. Wenn sie Unterschriften sammeln, weil es für spezielle Sachen halt keine bundesweite Volksabstimmung gibt - okay, - aber wenn ihnen Seehofer nicht passt, der allerdings durch mehr Wählern gewählt wurde als so mancher Minderheiten-Lautschwätzer, das geht garnicht, das ist nicht ihr Revier!
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Fr 1. Mär 2019, 03:18

Wenn jetzt auch noch die Bertelsmann - Stiftung und andere neofeudalistische Lobby - Organisationen ihre Gemeinnützigkeit verlören, könnte ich mich vielleicht mit dem Urteil anfreunden. Aber so nicht ...
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Sa 2. Mär 2019, 11:58

Anders als in dem hier diskutierten Berliner Fall sieht der BGH in diesem aktuellen Fall eine Verurteilung wegen Mordes als richtig an:

URTEIL

BGH bestätigt: Raser dürfen als Mörder verurteilt werden

Wer als Raser einen Menschen tötet, kann als Mörder gelten. Der Bundesgerichtshof hat jetzt erstmals ein solches Urteil bestätigt.

(...)

Der in Hamburg verurteilte Litauer war am frühen Morgen des 4. Mai 2017 mit dem unbeleuchteten Taxi durch Hamburg gerast. Einen Führerschein besaß er nicht. In der Innenstadt an der Binnenalster beschleunigte er das Fahrzeug. Es kam zur tödlichen Kollision.

„Wir haben es mit dem vorsätzlichen Werk eines maximal rücksichtslosen Täters zu tun“, sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Hamburg, Stephan Sommer, damals zur Urteilsbegründung. „Der Angeklagte billigte den Tod anderer, möglicherweise auch seinen eigenen Tod.“

(...)


https://www.morgenpost.de/vermischtes/a ... erden.html

Ich habe das neue Urteil noch nicht gelesen, kann mir aber kaum vorstellen, dass der Unterschied zwischen den beiden Fällen hinsichtlich der Beurteilung des bedingten Vorsatzes wirklich überzeugend sein kann. Der eine Killer wollte ein Rennen gewinnen, der andere der Polizei entkommen, einer hat vor Gericht Glück und einer Pech gehabt, das sind die Unterschiede.
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Re: Urteile

Beitragvon Uel » Sa 2. Mär 2019, 13:11

Ich kenn die beiden Sachverhalte nicht genaustens, ...

aber war es nicht so, dass der eine "nur ein Rennen" gewinnen wollte und die Wahrscheinlichkeit bescherte einen Unfall und der andere wollte "um jeden Preis" der Polizei entkommen, was selbst über die Gegenfahrbahn fast aussichtslos war. Wahrscheinlich hatte er auch mehrere Fast-Unfälle, deswegen Gegenfahrbahn, wo ihn nur der Unfall aufhielt. Wahrscheinlich ist auch das Entkommenwollen der Polizei wesentlich.

... vermute ich mal so, obwohl auch ich es besser gefunden hätte, man hätte Ersteren auch für Mord weggesperrt.
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von Uel

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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Sa 2. Mär 2019, 13:44

Uel hat geschrieben:... vermute ich mal so, obwohl auch ich es besser gefunden hätte, man hätte Ersteren auch für Mord weggesperrt.


Das sehe ich auch so. Wenn man Rasern überhaupt bedingten Tötungsvorsatz unterstellen will (was ich sehr problematisch finde, lebenslänglich für menschenverachtende Raser aufgrund eines neuen Gesetzes gerne, aber keine Verdrehung bestehender Gesetze), kann man den Berliner Fall nicht mit überzeugenden Argumenten von dem Hamburger Fall unterscheiden:

1. Berlin, Seiten 8 und 9 des Urteils:

(...)

Das Landgericht hat einen bedingten Tötungsvorsatz erst – wie sich aus
der Wendung „Spätestens jetzt (…)“ auf UA 25 ergibt – für den Zeitpunkt festgestellt, als die Angeklagten bei Rotlicht zeigender Ampel in den Bereich der
Kreuzung Tauentzienstraße/Nürnberger Straße einfuhren. Aus dieser Feststellung, die auch an anderer Stelle des Urteils keine Modifizierung findet, vielmehr
mehrfach bestätigt wird (etwa auf UA 60), folgt zugleich, dass sich das Landgericht nicht die Überzeugung verschafft hat, dass die Angeklagten den Tod eines
anderen Verkehrsteilnehmers als Folge ihrer Fahrweise schon vor dem Einfahren in den Kreuzungsbereich als möglich erkannten und billigend in Kauf nah13
14
- 9 -
men. Hatten die Angeklagten indes den Tötungsvorsatz erst beim Einfahren in
den Kreuzungsbereich gefasst, könnte ihre Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts nach den dargestellten Grundsätzen nur dann Bestand
haben, wenn sie nach diesem Zeitpunkt noch eine Handlung vornahmen, die für
den tödlichen Unfall ursächlich war, oder eine gebotene Handlung unterließen,
bei deren Vornahme der Unfall vermieden worden wäre.

(...)


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1


2. Hamburg (eine seltsam kurze Urteilsbegründung)

(...)

“ Ihm war auch „bewusst, dass ein Frontalunfall mit sehr
hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod eines oder mehrerer direkter Unfallbeteiligter sowie eventuell zur Schädigung weiterer Personen führen würde.“ All dies, auch der
eigene Tod, wurde vom Angeklagten gebilligt, weil er „kompromisslos das Ziel, der
Polizei zu entkommen“, verfolgte.

(...)


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 8&nr=93009

Haben die Raser in Berlin etwa nicht "kompromisslos" ihr Ziel verfolgt, das Autorennen zu gewinnen?

Das entscheidende Argument für die Ablehnung des Vorsatzes war im Berliner Fall, dass der Fahrer beim Überfahren der roten Ampel noch keinen Einblick in den Gefahrenbereich hatte und beim Erkennen konkret gefährdeter Menschen nicht mehr bremsen, den Geschehensablauf also nicht mehr beeinflussen konnte.

Im Hamburger Fall ist der gestohlene Wagen wie eine Billardkugel von einer Verkehrsinsel abgeprallt, bevor er mit dem Taxi zusammengestoßen ist. Da wird der Fahrer im Augenblick der Konkretisierung der Gefahr auch keine Möglichkeit mehr gehabt haben, den Unfall zu verhindern.

Das sieht eher danach aus, als wollten die Richter (dieselben Personen, die über den Berliner Fall entschieden haben) einen eigenen Fehler korrigieren, aber aus Hochmut nicht zugeben, dass sie von ihrer eigenen Rechtsprechung nunmehr Abstand nehmen.
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Re: Urteile

Beitragvon Uel » Sa 2. Mär 2019, 19:31

Zumindest scheint sich was zu tun, insbesondere in Berlin, für seine Laxheit bekannt, scheint jetzt Härte ins spiel zu kommen. Jetzt weiß ich auch, wozu Infotainment im Auto gut ist, und der Tesla-Fahrer aus Berlin inzwischen wohl auch: https://www.tagesspiegel.de/berlin/illegale-autorennen-berliner-polizei-greift-immer-haerter-gegen-raser-durch/24033226.html

Machen Sie weiter so, Herr Winkelmann!

PS.: Wenn man das allerdings aus Abzockegründen auf Bagatellfälle ausdehnen sollte, so bin ich gewapnet: habe derzeit über 10jährige Autos und bin in voller Erwartung auf das H-Kennzeichen meines 29-jährigen im nächsten Jahr. (erst 140 000 km)
Liebe Grüße
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Re: Urteile

Beitragvon Staber » Sa 2. Mär 2019, 20:08

@ Uel
obwohl auch ich es besser gefunden hätte, man hätte Ersteren auch für Mord weggesperrt.


Ich sehe das ein bischen anders lieber Uel. Obwohl ich dir ja selten wiederspreche! ;) :lol:

Ich finde es bedrückend, wie viele Kommentatoren in allen Medien, jede Art von Gesetzesverdrehung befürworten, solange nur die Strafe drakonisch genug ausfällt. Man bedenke,dieser Mann war betrunken. Er ist in betrunkenem Zustand vor der Polizei geflüchtet.Er hat damit offensichtlich sein eigenes Leben genauso gefährdet wie das Leben anderer. Darüber hat er sich anscheinend nicht einmal irgendwelche Gedanken gemacht.Ja, er hat großen Schaden angerichtet und sollte härtestmöglich bestraft werden, aber NACH DEN GESETZEN, DIE AUF EINEN SOLCHEN FALL ANWENDBAR SIND.
Wenn ich von einigen lese: "Richtig! Weiter so!", dann sind das die Leute, die letztendlich ein Mordurteil wollen, wenn einer ihren Lutscher geklaut hat.Es handelt sich hier ganz sicher nicht um Mord, und es ist gefährlich, wenn Richter so abartig urteilen.

So etwas zersetzt die Demokratie, und ich bin traurig, daß die Richter das mitmachen.
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
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