Re: Urteile
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Schon klar, man muss nur in einen als Werkvertrag getarnten Arbeitsvertrag schreiben, dass der Arbeitnehmer ( "Subunternehmer" ) einzelne Touren ablehnen und Kollegen auf`s Auge drücken darf (aber wehe, dieses Recht wird in Anspruch genommen, dann ist der Job weg), schon ist die Umgehung des gesamten Arbeitsrechts "wasserdicht". Kein Wunder, dass Verdi im Kampf gegen das Outsourcing bedingungslos kapituliert hat. Wenn die von der politischen Klasse in`s Amt gesetzten Bundesrichter das Projekt "Billiglohnstandort Deutschland" blindwütig unterstützen und die Knechte zu blöd sind, sich an der Wahlurne gegen das dreckige Spiel zur Wehr zu setzen, stehen die Gewerkschaften auf verlorenem Posten.
http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/5 ... dig-taetig
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2015 - S 45 R 1190/14
Kurierdienste: Sind Subunternehmer selbstständig tätig?
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Sie sei von den Weisungen des Kurierdienstes abhängig. Auch müsse sie die Kleidung des Logistikunternehmens tragen und das Lieferfahrzeug müsse die Aufschrift des Logistikunternehmens aufweisen.
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Nach Gesamtwürdigung aller Umstände war die 45. Kammer des Sozialgericht Düsseldorf davon überzeugt, dass Frau I. selbstständig tätig sei. Zwar nehme sie die Zustellung der Pakete persönlich vor und beschäftige keine eigenen Mitarbeiter. Sie sei jedoch vertraglich berechtigt, Dritte mit der Zustellung zu beauftragen.
Das Zustellgebiet lege sie selbst fest. Sie sei berechtigt, bestimmte Warensendungen abzulehnen, die dann vom Subunternehmen an andere Subunternehmen weitergegeben würden. Durch die Auswahl der Sendungen habe es Frau I. faktisch in der Hand, ihr Zustellgebiet zu bestimmen.
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