Staber hat geschrieben:Klar ist: in den Gesetzen stand, als diese Menschen verurteilt wurden: Sicherheitsverfahrung maximal 10 Jahre, und nachträglich schon gleich gar nicht. Also müssen sie auch nach 10 Jahren entlassen werden – alles andere ist Willkür. Menschen im Gefängnis zu lassen, ohne jede Rechstgrundlage – das ist nichts anderes als DDR. .
Und was passiert, wenn jemand ohne jede Rechtsgrundlage festgehalten wird? Dann hat er selbstverständlich ein Schmerzensgeld verdient. Ja, die Gesetze waren zu lax – aber Recht ist nun mal Recht. Hier gilt das Gesetz, und nicht die Scharia oder dergleichen.
Die eigentlichen Schuldigen sind die Richter die zu kurze Haftstrafen beschlossen haben und die Richter die Sicherheitsverwahrung nachher anwendeten obwohl das eigentlich rechtlich nicht möglich war. Da solle man mal Gesetze schaffen um diese Richter zur Verantwortung zu ziehen und auch darauf bestehen, dass diese angewendet werden.
Die Täter kann man nur überwachen und beim geringsten Vergehen wieder einlochen, dann möglichst für immer.
gruß staber
Das ist die andere Seite der Sicherungsverwahrung in Deutschland:

Klaus W. ist seit 13 Jahren in Sicherungsverwahrung in der JVA Berlin Tegel. Er hat nie ein Sexualverbrechen begangen, dennoch sitzt er hier.
Quelle:
focus.deIch habe mir die im Focus besprochene ZDF - Sendung gestern angesehen. Der abgebildete Mann hat weder eine Sexualstraftat noch eine andere Gewalttat begangen. Das ist ein besonders raffinierter und kaltblütiger Betrüger (
Höchststrafe für Betrug = 10 Jahre Gefängnis). Eine seiner Taten war das Austricksen einer Bande von Drogenhändlern, gegenüber der er sich als Polizeibeamter ausgegeben und 40.000 DM Drogengeld beschlagnahmt hat. Was immer er mit der Kohle angestellt hat - dem menschenvernichtenden Geschäft der Drogenverbrecher war das Geld jedenfalls entzogen.
Es gibt also in diesem unseren Lande Richter, die Sicherungsverwahrung gegen Menschen verhängen, die mit ihren speziellen Straftaten die höchstrangigen Grundrechte anderer Menschen - Gesundheit, Leben, Menschenwürde - geschützt statt geschädigt haben.
Wie kommt`s??
Nun, wer Null Respekt gegenüber der angemaßten Autorität des organisierten Verbrechens hat, das seine gesellschaftliche Macht regelmäßig mit der Ermordung von zahlungsunwilligen oder -unfähigen Drogenkunden, flüchtiger Prostituierter usw. durchsetzt, hat erst recht keinerlei Respekt vor hohen Gerichten, denen ihre Macht zum Töten der Unbotmäßigen abhanden gekommen ist.
So jemand hat von deutschen Staatsmächtigen der dritten Gewalt keinerlei Recht mehr zu erwarten, sondern die maximale Packung an Demonstration von Staatsmacht. Einen Betrüger, der keinem Menschen ein Häärchen gekrümmt hat, wegen seiner Raffinesse, Kaltblütigkeit und anarchischen Persönlichkeit lebenslänglich in Sicherungsverwahrung zu nehmen, ist nämlich keine Rechtsprechung, sondern eine willentliche Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und damit eine Verhöhnung des Rechtsstaatsprinzips sowie des Grundgesetzes insgesamt.
Diese Wesenszüge der deutschen Justiz muss man erkennen und berücksichtigen, wenn man die Rechtsprechung des EGHMR zur SV in Deutschland verstehen will. Die Straßburger Richter kennen ihre deutschen Kollegen nämlich sehr gut und sie haben offensichtlich die Nase gestrichen voll von ihnen.
Ich auch.