maxikatze hat geschrieben:Im Berliner Totraser-Prozess wurde heute das Urteil bestätigt. Es bleibt dabei: Einer der beiden Angeklagten wurde des Mordes für schuldig befunden. Der BGH bestätigte heute das Urteil. Für den zweiten Angeklagten kommt es nochmal zur Verhandlung.
(Quelle RTL)
Dass der BGH ein Verfahren zurückverweist, weil er grundsätzlich anderer Rechtsmeinung ist als das Instanzgericht, dessen Rechtsauffassung aber hinnimmt, wenn es dabei bleibt, ist schon ein ungewöhnlicher Vorgang. Ich kann mich noch an die Begründung dieser Richterin erinnern, warum sie keinen Vorsatz sieht:
Auch zur Verurteilung des Hauptangeklagten fragte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible in der Verhandlung kritisch nach. Mord setzt Vorsatz voraus.
Die lief darauf hinaus, dass kein zur Tatbestandsverwirklichung hinreichender Vorsatz mehr gefasst werden könne, wenn der Raser die konkret gefährdeten Personen erst nach Überqueren der Kreuzung sehen könne. Da muss ja ein ganz grundsätzliches Umdenken stattgefunden haben.