Urteile

Für Bekanntmachungen u.ä.

Re: Urteile

Beitragvon maxikatze » Do 22. Dez 2016, 22:58

http://www.focus.de/panorama/welt/11-ja ... 91523.html

Der Mann, der in der vergangenen Silvesternacht die elfjährige Janina erschoss, ist wegen Mordes zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der 54-Jährige habe den Eltern den unwiederbringlichen Verlust ihres Kindes zugefügt, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt in seiner Urteilsbegründung am Donnerstag am Landgericht Bamberg (Aktenzeichen 25 Ks 2110 Js 396/16).
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
* * *
Bild
Benutzeravatar
maxikatze
Administrator
 
Beiträge: 24123
Registriert: Di 16. Dez 2008, 16:01
Wohnort: Sibirien ;)

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Mi 28. Dez 2016, 22:14

Die Rechtsprechung ist nicht neu, Polizeibeamte und Sicherheitskräfte aller Art sollten sich das aber immer wieder in Erinnerung rufen - übrigens auch Gastwirte, die total Betrunkene einfach nur rauswerfen und neben der Straße liegen lassen.

Betrunkenen auf der Straße ausgesetzt

6 Monate auf Bewäh­rung für Poli­zei­beamte

Zwei Polizisten setzten einen unter schwerem Drogeneinfluss stehenden Mann mehrere Kilometer von seiner Wohnung entfernt ab; bald darauf starb er in einem Verkehrsunfall. Die Beamten wurden nun wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

(...)


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l ... e-toetung/
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Do 19. Jan 2017, 13:19

Hmmm ... Die Rechtsgrundlage für den Anspruch (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) gilt seit dem Jahr 2006, das BVerfG passt im Jahr 2015 seine Rechtsprechung zur alten Rechtslage aus dem Jahre 2003 der neuen Rechtslage an - und dann gilt für einen Fall aus 2013 die Rechtsprechung zur früheren Rechtslage? Die Logik ist mir irgendwie zu hoch ...

Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 18.01.2017 - 3 A 24/16

Lehrerin klagt auf Schmerzensgeld wegen Kopftuchverbot

Eine Lehrerin hatte einen Anspruch auf Entschädigung und Schmerzensgeld nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend gemacht, weil sie sich aus religiösen Gründen diskriminiert sah. Die Beklagte hatte eine Einstellungszusage zurückgenommen, als bekannt wurde, dass sie auch im Unterricht ein (muslimisches) Kopftuch tragen wolle.

(...)

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat die Klage der Lehrerin gegen die Niedersächsische Landesschulbehörde (Beklagte) abgewiesen.

(...)

Selbst wenn aber eine religiöse Benachteiligung bejaht würde, sei diese hier gerechtfertigt. Für die Beurteilung des Falles sei retrospektiv die Sach- und Rechtslage im Jahr 2013 zu betrachten,

(...)

Die neuere Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2015, die für ein Kopftuchverbot zusätzlich eine konkrete Gefahr für die Schutzgüter Schulfrieden und Neutralität verlange, habe es im Jahr 2013 noch nicht gegeben. Das Urteil (Az. 3 A 24/16) ist noch nicht rechtskräftig.


http://www.rechtsindex.de/verwaltungsre ... tuchverbot
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Mi 1. Feb 2017, 13:45

Das war klar. Die Staatsanwaltschaften können sich ihre sinnlosen Vorstöße in Richtung vorsätzlicher Tötungsdelikte sparen. Die Rechtslage gibt einen effektiven Schutz des Lebens der Staatsbürger einfach nicht her. Deutsche Rechtspolitiker beschäftigen sich lieber mit schwarzen Nullen (also mit sich selbst) und anderen pekuniären Themen. Nichts ist in unserer politischen Realität so unwichtig wie die höchstrangigen Schutzgüter des Grundgesetzes.

Urteil gegen YouTube-Raser "Alpi"

Tödlich, aber nicht mörderisch

Ein YouTuber, der mit Raser-Touren Geld macht, heizt mit seinem Motorrad durch Bremen und fährt einen Fußgänger tot. In dem emotionalen Prozess fiel jetzt das Urteil - die Staatsanwaltschaft hat wohl zu hoch gepokert.


(...)

Die Kammer verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten und wollte das als Signal verstanden wissen: "Die PS-Protzerei auf unseren Straßen muss ein Ende haben", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert - T. hatte als "Alpi" mit selbst gemachten Raser-Videos auf YouTube Zehntausende Fans.

(...)

Die Richter sahen einen Vorsatz nicht als erwiesen an. T. sei nicht süchtig nach Geschwindigkeit gewesen, habe bei seiner Fahrt auf einen guten Ausgang vertraut, vor dem Zusammenstoß abgebremst und keinerlei suizidale Tendenzen gehabt - er habe weder sich noch andere verletzen wollen.

(...)

Der Angeklagte habe bedingt vorsätzlich gehandelt, sagte Staatsanwalt Björn Krebs in seinem Plädoyer. T. habe Arno S. nicht töten wollen, aber den Tod anderer Verkehrsteilnehmer für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen.

Vom ursprünglich angeklagten Vorwurf des Mordes rückte die Anklage indes ab.

(...)


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 32575.html

Auf Facebook dazu geschrieben:

>> Tötlicher Verkehrsunfall durch rasenden Motoradfahrer,.... 2 1/2 Jahre... für Mord .. geht doch.... nur die Begründung der Justiz zeigt wieder mal.. wie man aus Mord einfach.. ein Schiksal mit folgen macht... jeder, der auch nur 3 Kmh zu schnell fährt.. müsste diese Ausreden verwenden... gerade ZDF Drehscheibe... <<

Das mit dem vorsätzlichen Tötungsdelikt ist schwierig, der Raser müsste dazu BILLIGEND in Kauf nehmen, dass ein schwerer Unfall passiert, bei dem er selbst sterben kann.

Das wäre eine lebensfremde Interpretation der Mentalität von Verkehrsrowdys. Realistisch betrachtet wollen selbst solche Leute ihr verbrecherisches Spiel mit dem Tod überleben. Das schließt aber jede Definition des Vorsatzes aus.

Hier haben wir es also eher mit einem Versagen der Rechtspolitiker als mit einem der Justiz zu tun. Extremfälle bewusster Fahrlässigkeit, die von absoluter Menschenverachtung gekennzeichnet sind, müssten als besonders schwerer Fall der fahrlässigen Tötung viel schwerer bestraft werden können, so wie das in anderen Ländern auch ist.

Außerdem könnte man die seltsame Regelung des "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr", die nur für äußere Eingriffe (Hindernisse auf die Straße bringen usw.) gilt und nicht für Verkehrsteilnehmer, ernsthaft in Frage stellen. Das ist purer Unsinn. Es macht überhaupt keinen nachvollziehbaren Unterschied aus, ob jemand einen Gullideckel auf die Straße wirft und so eine Slalomstrecke aus dem öffentlichen Verkehrsraum macht, oder ob er an einem illegalen Rennen teilnimmt und die Straße so zur Rennstrecke "umwidmet".

Beides ist keine interne Angelegenheit der Verkehrsteilnehmer, sondern eine Anfeindung von außen. Rennfahrer sind keine Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs, weil deren Strecken ganz anders gewidmet sind. Das ist also auch ein Angriff auf die Verkehrsteilnehmer von außen, der vom Gesetz bzw. von den das Gesetz interpretierenden Richtern nur beschönigt wird.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Do 2. Feb 2017, 19:17

Ganz schön abgebrüht - jetzt haben die Verteidiger eines der Berliner Totraser eine schweizerische Gutachterin bestellt, die die Verantwortung für die Tragödie den läppischen deutschen Gesetzen zuweist:

Der "Ku'damm-Raser" hätte längst nicht mehr fahren dürfen

(...)

Aus Schweizer Sicht seien die vorhergehenden Taten mit Bußgeld und zweimaligem Führerscheinentzug von einmal einem Monat und einmal vier Monaten "sehr geringfügig" sanktioniert worden. Geradezu ungläubig staunt die Gutachterin über die deutschen Verhältnisse. In den Akten habe sie keine Hinweise auf Geschwindigkeitsübertretungen gefunden, diese hätte es bei Hamdi H. aber zweifellos geben müssen. "Haben Sie denn keine Rotlichtkameras, die die Geschwindigkeit messen?" fragt sie gen Richter und Staatsanwalt. Dort nur Achselzucken. In der Schweiz wäre H. nach einer hohen Geschwindigkeitsübertretung aus dem Verkehr gezogen worden, sagt Bächli-Biétry. Die milden deutschen Strafen hätten ihn in seinem Fahrverhalten nicht abgeschreckt, sondern, im Gegenteil, noch verstärkt: "Das ist wie wenn ich einem Kind sage, du darfst nichts aus dem Kühlschrank nehmen. Macht es das doch und wird nicht bestraft, wird es immer wieder etwas aus dem Kühlschrank nehmen", belehrt die Schweizerin das Berliner Gericht.

(...)


http://www.msn.com/de-de/nachrichten/pa ... ar-AAmhIUb
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Fr 3. Feb 2017, 17:10

Vor Gericht und auf hoher See ...

Link


Nun, es sind schon fristlose Kündigungen wegen Diebstahls eines belegten Brötchens durchgegangen.

Ich tippe mal darauf, dass der Arbeitsvertrag interpretierbare Regelungen zu den Befugnissen des Niederlassungsleiters enthielt.

Ich habe selbst in meiner Zeit als Unternehmensberater erlebt, dass solche Interpretationsspielräume sowohl von einem Arbeitsgericht als auch von einem Strafgericht (Untreue ist das ja auch) sehr weit zugunsten eines leitenden Angestellten genutzt bzw. ausgedehnt wurden.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Sa 4. Feb 2017, 16:46

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

40 EURO SCHADENERSATZ BEI ZU WENIG GEZAHLTEM LOHN?

(...)

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied, dass der Arbeitgeber im letzten Beschäftigungsmonat tatsächlich zu wenig Lohn gezahlt hatte. Der Leiharbeitnehmer konnte daher nicht nur das restliche Gehalt, sondern auch für den betreffenden Monat einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 40 Euro verlangen.

(...)

Fazit: Beschäftigte können einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 40 Euro für jeden Monat verlangen, in denen ihr Arbeitgeber zu wenig oder gar keinen Lohn an sie zahlt.

(LAG Köln, Urteil v. 22.11.2016, Az.: 12 Sa 534/16)


https://www.anwalt.de/rechtstipps/-euro ... 98003.html

Der Autor hätte zumindest erwähnen sollen, dass das Arbeitsgericht Düsseldorf den pauschalen Schadensersatz nach § 288 Abs. 5 BGB wegen der besonderen prozessualen Kostenregelungen für die 1. Instanz ArbG völlig abgelehnt hatte.

Diese Frage ist nämlich noch nicht vom BAG geklärt, auch wenn die Rechtsmeinung des LAG Köln gut begründet ist (materiellrechtlicher Schadensersatzanspruch = anderes Paar Schuhe als prozessuale Kostenregelungen) und sich wahrscheinlich durchsetzen wird.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Di 7. Feb 2017, 17:08

Tja, wenn Grundsätzliches zu klären ist, kann man auf die Prozesskosten eben keine Rücksicht nehmen ... :|

„Fleischwurstlösung“: Anwalt wegen „Satire“ vor Gericht

(...)

Der Angeklagte vertrat einen Vermieter in einem Streit mit seiner Mieterin, eine Hundehalterin. An den gegnerischen Anwalt schrieb er bezüglich des Hundes: „Dessen sofortige Beseitigung wird hiermit verlangt, damit nicht zur Fleischwurstlösung gegriffen werden wird.“

Mieterin sorgte sich um Leben des Hundes

Die Mieterin soll ihr Tier aus Sorge um dessen Wohlergehen nicht mehr vor die Tür gelassen haben. Sie zeigte den Anwalt an – und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchter Nötigung.

Im vorigen August wurde der Jurist freigesprochen, weil es Zweifel gab, ob er die „Fleischwurstlösung“ ernst gemeint hat. Er selbst bestritt dies nämlich. Die Staatsanwaltschaft legte aber Berufung ein, und so trafen sich die Beteiligten am Dienstag mit ziemlich ernster Miene vor der 4. Strafkammer des Landgerichts wieder.

(...)

Das gesamte Strafverfahren dürfte wohl einige tausend Euro Kosten verursachen wegen des Personalaufwands.


Allein in der zweiten Instanz sind drei Richter mit dem Fall beschäftigt, eine Berufsrichterin und zwei Schöffen.


Sollte der Angeklagte freigesprochen werden, werden die Kosten aus der Staatskasse bezahlt, inklusive des Honorars für die Verteidigerin.


http://www.waz.de/staedte/bochum/fleisc ... 29577.html
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Sa 25. Feb 2017, 23:33

Etwas hapert es mit der neuen Feudalherren - Herrlichkeit noch, die verbliebene unabhängige Justiz müssen sie noch irgendwie loswerden ...

Sieg vor Gericht Ford-Leiharbeiter kriegen dicke Nachzahlung – und treten Lawine los

(...)

30.000 Euro Nachschlag

Die IG Metall jubelt: „Wir haben vier Jahre lang um unser Recht durch alle Instanzen gekämpft und jetzt endlich die Tarifflucht gestoppt“, sagt Dr. Witich Roßmann. „Jeder Leiharbeiter erhält nun einen saftigen Nachschlag von bis zu 30.000 Euro, mit Zinsen sind das insgesamt rund zwei Millionen Euro.“

(...)


http://www.express.de/koeln/sieg-vor-ge ... s-25786610
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28097
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: Urteile

Beitragvon Livia » So 26. Feb 2017, 08:56

AlexRE hat geschrieben:Etwas hapert es mit der neuen Feudalherren - Herrlichkeit noch, die verbliebene unabhängige Justiz müssen sie noch irgendwie loswerden ...

Sieg vor Gericht Ford-Leiharbeiter kriegen dicke Nachzahlung – und treten Lawine los

(...)

30.000 Euro Nachschlag

Die IG Metall jubelt: „Wir haben vier Jahre lang um unser Recht durch alle Instanzen gekämpft und jetzt endlich die Tarifflucht gestoppt“, sagt Dr. Witich Roßmann. „Jeder Leiharbeiter erhält nun einen saftigen Nachschlag von bis zu 30.000 Euro, mit Zinsen sind das insgesamt rund zwei Millionen Euro.“

(...)


http://www.express.de/koeln/sieg-vor-ge ... s-25786610


Gut so, wenn ich das richtig verstanden haben müssen die Leiharbeiter jedoch klagen um an ihr Geld zu kommen. :roll:
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

Erich Fromm
Benutzeravatar
Livia
 
Beiträge: 12595
Registriert: Fr 5. Aug 2011, 11:30
Wohnort: Schweiz

VorherigeNächste

Zurück zu SCHWARZES BRETT

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste