Auf Seite 9 des threads geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:Erläuterung für treudoofe Bürger, die gerne glauben möchten, dass das so seine Ordnung hat:
EXPRESS erklärt das Urteil Darum kommen die Totraser vom Auenweg mit Bewährung davon
(...)
„Die Tatbegehung allein reicht nicht aus, um Bewährung zu verwehren“, erklärte Richter Helmes. Die Strafhöhen erachtete er als angemessen, sogar vergleichsweise hart. Helmes zog das Zugunglück von Bad Aibling mit elf Toten heran. Dem beschuldigten Fahrdienstleiter drohten hier höchstens fünf Jahre Haft. Der Strafrahmen bei fahrlässiger Tötung ist genauso hoch wie bei einfachem Diebstahl.
(...)
http://www.express.de/koeln/express-erk ... n-23889462Für sonstige Bürger:
Die Zweckentfremdung des öffentlichen Straßenraumes als Arena für illegale Autorennen wird trotz der mittlerweile erheblichen Zahl von dadurch zu Tode gekommenen Menschen von der Justiz
nicht als "verkehrsfremder Eingriff" angesehen und der Gesetzgeber (also die mit der Verfolgung der finanziellen Interessen der jeweiligen Klientel voll ausgelasteten Parteibuchkarrieristen) hält es
nicht für angezeigt, diese offenkundige Gesetzeslücke zu schließen.
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
(...)
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(...)
https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(...)
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
(...)
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(...)
https://dejure.org/gesetze/StGB/315.htmlStattdessen können die Totraser neben der fahrlässigen Tötung ("tateinheitlich") allenfalls noch eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs begangen haben (im vorliegenden Fall angeblich nicht beweisbar), die eine ebenso lächerliche Strafandrohung hat wie die fahrlässige Tötung:
http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.htmlFazit: Wenn Menschenleben in diesem Drecksstaat nicht allen Verantwortlichen scheißegal wären, würde jede vorsätzliche (bzw. zumindest jede absichtliche / planvolle) Verletzung von Gesetzen, die dem Schutz von Leib und Leben der Bürger dienen, im Falle fahrlässig verursachter tödlicher Folgen ebenso wie die
Körperverletzung mit Todesfolge als schweres Verbrechen geahndet.
Übrigens hätte diese "persönliche Note" eines der Täter in der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen:
Sorge um Alufelgen
Während die Radfahrerin in einem Gebüsch lag, habe Firat M. mit seinem Beifahrer erst gescherzt und sich dann geweigert, den Beamten sein Handy zur Beweissicherung zu geben, sagte der Polizist aus. Zudem soll er die Beamten angewiesen haben, mit der Sprühkreide aufzupassen, denn seine Alufelgen hätten 3000 Euro gekostet.
http://www.focus.de/regional/koeln/proz ... 73778.html... was allerdings am Ergebnis "Bewährungsstrafe" wohl auch nichts geändert hätte.
... und jetzt diese Mordanklage:
LG Berlin zu Kudamm-Rasern
Mordprozess um tödliches Autorennen
Zwei Männer leisteten sich in ihren Sportwagen auf dem Berliner Kudamm ein Rennen, einer von ihnen fuhr dabei einen Unbeteiligten zu Tode. Die Fahrer stehen nun wegen Mordes vor Gericht - in Deutschland ein rechtliches Kuriosum.
(...)
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l ... utorennen/Das "Kuriosum" halte ich schlicht und ergreifend für eine Gerichtsshow, um kurz vor den Berliner Senatswahlen Leute einzulullen, die so schlecht auf unsere "Kuscheljustiz" zu sprechen sind, dass sie allein deshalb möglicherweise die AfD wählen könnten. Eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags ist beim besten Willen nicht möglich, weil noch so extreme Fälle von grober und bewusster Fahrlässigkeit der juristischen Definition des bedingten Vorsatzes (
billigend in Kauf nehmen) nicht entsprechen können. Das wird bei einem illegalen Autorennen sogar besonders deutlich. Die Teilnehmer wollen gewinnen und wer zuerst einen Unfall baut, ist ganz sicher der Verlierer. Von "billigen" kann in solchen Fällen überhaupt keine Rede sein.
Der Blick auf den eigentlichen Justizskandal, nämlich die den "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" ablehnende Rechtsprechung, obwohl die kriminelle Umgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes in eine legalerweise niemals öffentliche Rennstrecke zu reinen Wettkampfzwecken selbstverständlich ein äußerer (verkehrsfremder) Eingriff ist, soll dem dummen Stimmvieh hier anscheinend verstellt werden. Das wird aber nicht ewig gut gehen, so blöd sind die meisten Leute nicht.