VG Augsburg rüffelt Bayern
Kopftuch für Rechtsreferendarinnen vorerst erlaubt
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Muslimische Jurastudentinnen mussten in Bayern seit acht Jahren mit der Vorgabe leben, dass sie während ihres Referendariats im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen dürfen. Damit ist nun Schluss: Das Bayerische Verwaltungsgericht (VG) Augsburg hat das praktizierte Kopftuchverbot für unzulässig erklärt (Entsch. v. 30.06.2016, Az. Au 2 K 15.457).
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Nach Ansicht der Augsburger Richter gibt es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit jedoch keine gesetzliche Grundlage. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen.
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http://www.lto.de/recht/studium-referen ... rendariat/
Man kann Atheisten und Agnostiker, die zu einer Zeugenaussage unter Eid verpflichtet sind, nicht zum Schwur auf die Bibel zwingen. Ein visualisiertes Dauerbekenntnis von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten zu den Inhalten des Korans soll von Staats wegen zur Anwesenheit verpflichtete Parteien, Angeklagte und Zeugen nicht in ihrem Grundrecht auf negative Religionsfreiheit beeinträchtigen?
Ich kenne persönlich mehrere Menschen, deren Abscheu gegen jede Art von religiöser (Doppel-) Moral so groß ist, dass das Abfeiern jedweder Religion in einem Gerichtssaal, dem sie nicht einfach fernbleiben dürfen, sogar ihre Menschenwürde verletzten könnte.