Kein falsches Urteil, aber ein aberwitziger Durchsuchungsbeschluss:
https://www.lawblog.de/archives/2025/09 ... antrag-an/
Eine Juso - Aktivistin wird anonym beschuldigt, ein Graffity "Merz aufs Maul" an eine Wand geschmiert zu haben. Das reicht einem Richter auf Zeit (Anfänger), dessen Vorgesetzte die Ehefrau des Kanzlers ist, einen Durchsuchungsbeschluss zu unterschreiben und den Laptop, das Handy sowie Papierunterlagen einer jungen Frau in der Abiturvorbereitung zu beschlagnahmen - das auch noch ohne den normalerweise erforderlichen Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Das könnte heikel für den jungen Richter auf Zeit werden. Einen Anfänger kann man leichter wegen Rechtsbeugung belangen als einen seit vielen Jahren urteilenden Kollegen, weil in dem Fall nicht so viele Urteile in ein schiefes Licht gerückt werden.