Kuckuckskinder: Müssen Mütter Sex-Partner preisgeben?
http://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/tagesgespraech/erster-september-108.jsp#commentFormVäter von sogenannten Kuckuckskindern sollen künftig das Recht erhalten, von der Mutter den Namen des biologischen Vaters zu erfahren. Also eine Art Sex-Auskunftspflicht. Darf der Staat das erzwingen? Diskutieren Sie mit im WDR 5 Tagesgespräch!
Der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium will die Rechte von "Scheinvätern" stärken und wurde am Mittwoch (31.08.2016) vom Bundeskabinett gebilligt. Scheinväter sind Männer, die für Kinder zahlen, die sie nicht gezeugt haben. Zukünftig sollen sie von dem biologischen Erzeuger einen Teil des Unterhalts zurückverlangen können. Nur wenn die Ermittlung des wirklichen Vaters für die Mutter unzumutbar ist, soll es Ausnahmen geben. Scheinväter können nach Willen Berlins an den biologischen Vater ihres Kindes einen Rückforderungsanspruch stellen, der aber auf zwei Jahre begrenzt werden soll. Kompliziert, aber brisant.
Justizminister Maas sagt, der Gesetzentwurf schaffe mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Die Grünen hingegen kritisieren den Entwurf scharf. Scheinväter verlören einen Teil ihrer bisherigen Rechte. Die Begrenzung auf zwei Jahre sei dazu völlig unverständlich. Auch greife der Entwurf tief in die Persönlichkeitsrechte der Mutter ein.
Wie ist Ihre Meinung? Sollen Mütter gezwungen werden können, den Vater von Kuckuckskindern preiszugeben? Darf der Staat sich so sehr einmischen? Sind intime Beziehungen reine Privatsache? Wie steht es um die Persönlichkeitsrechte der Mütter? Oder muss den Scheinvätern Gerechtigkeit widerfahren? Welche Konflikte sehen Sie kommen?
Studiogast: Dr. Kerstin Aust, Familienrechtlerin und Autorin des Buches "Das Kuckuckskind und seine drei Eltern".
Redaktion: Julia Lührs; Moderation: Thomas Koch
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Neuester Kommentar von "Uel", heute, 13:59 Uhr:
"Kommentar von "Weingeist", heute, 13:48 Uhr: @Kommentar von "Uel", heute, 13:33 Uhr: " ... Der Gentleman genießt und schweigt, die wahre Lady sollte das auch." >>>>> Damit ist das Problem auch nicht gelöst." --- der unpraktikable Vorschlag vom Gesetzgeber aber auch nicht, gibt vll. auch einfach keinen perfekten ..
Kommentar von "Uel", heute, 13:54 Uhr:
Kommentar von "lisbet, 54", heute, 13:19 Uhr:“…..Der Rechtsanspruch gegen die Mutter wäre vlt. möglich, aber ggf. ist da nichts zu holen, daher sollte ein Rechtsanspruch sowohl gegen die Mutter als auch den leiblichen Vater möglich sein...“ --- Diese Gedanken sind entlarvend: einen Dummen suchen, der zahlt, weil andere es nicht wollen, obwohl sie die grandiose Zeit des Heranwachsens eines Kindes miterleben durften, für sie aber nur ein Kind aus eigener Brut ein achtenswertes Kind ist? Oder der Staat, der einer bedürftigen Mutter keine ausreichende Unterstützung zukommen lassen will und im Lebenslauf der Beziehungen der Mutter einen eventuell noch ahnungslosen Schuldigen sucht? Warum soll ein ahnungsloser, bisher verheimlichter Erzeuger, dem das Aufwachsensehen und der Aufbauen einer lebenslag haltbaren Beziehung vorenthalten wurde, überhaupt zahlen? Das sollte er nur freiwillig, wenn das volljährige Kind ihn später outet und sie doch noch eine liebevolle Beziehung aufbauen.
Kommentar von "Uel", heute, 13:33 Uhr:
Die Problemfälle entstehen doch nur aus tatsächlichen oder eingebildeten finanziellen Ansprüchen und Verpflichtungen, meist, weil aus andern Gründen die Verhältnisse untragbar geworden sind, es ans Zahlen gehen soll, Auswege gesucht werden. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen könnte man die gesamte Problematik vergessen. Kann es sein, dass ein Kind, weil es ein süßes Baby oder Kleinkind ist, es als Kind akzeptiert ist und erst nach Jahren, wenn die Ehebeziehungen schlecht und das Kind schwierig in der Pubertät geworden sind, man darauf kommt, die Vaterschaft zu testen? Verhielten sich Adoptivväter so, käm zu Recht moralische Entrüstung. Eine Fristenreglung muß her, z. B. bis 1Jahr nach der Geburt. Ansonsten hat der Mann in einer Beziehung das Kind anständig, wie Adoptivväter es auch tun, zu behandeln, gute Beziehung aufzubauen, auch wenn es nicht seine eigene Brut ist. Der Gentleman genießt und schweigt, die wahre Lady sollte das auch, weltfremde und moraline Juristen hin oder her!